Na, kennst du das auch? Du freust dich auf deine Nebenkostenabrechnung, aber dann der Schock: Plötzlich sind da Posten, die dir komisch vorkommen und mit deinem geliebten Vierbeiner zusammenhängen. Du fragst dich: Dürfen die das einfach so? Keine Panik, ich helfe dir, das Dickicht der Nebenkostenabrechnung in Bezug auf deine tierischen Mitbewohner zu durchblicken!
Tierische Mitbewohner und die Nebenkosten – Was ist erlaubt?
Klar ist: Dein Vermieter kann dir nicht einfach so Kosten für die Tierhaltung in Rechnung stellen. Aber es gibt Ausnahmen! Es kommt darauf an, welche Kosten genau in der Nebenkostenabrechnung auftauchen und wie diese begründet werden. Grundsätzlich gilt: Dein Vermieter darf nur Kosten auf dich umlegen, die tatsächlich durch die Tierhaltung entstanden sind und die im Mietvertrag oder durch gesetzliche Regelungen abgedeckt sind.
Welche Kosten sind NICHT erlaubt?
Ganz wichtig: Dein Vermieter darf dir keine generelle "Tierhaltungsgebühr" in Rechnung stellen. Das hat der BGH schon mehrfach klargestellt (z.B. im Urteil vom 14.11.2007, Az. VIII ZR 340/06). Auch pauschale Zuschläge auf die Nebenkosten wegen Tierhaltung sind unzulässig.
Was auch nicht geht: Dein Vermieter kann dir nicht einfach so die Kosten für eine Desinfektion der Wohnung oder des Treppenhauses in Rechnung stellen, nur weil du ein Tier hast. Es muss schon einen konkreten Anlass geben, beispielsweise einen Befall mit Parasiten, der nachweislich auf dein Tier zurückzuführen ist.
Wann darf der Vermieter Kosten geltend machen?
Es gibt aber Situationen, in denen dein Vermieter tatsächlich berechtigt ist, bestimmte Kosten auf dich umzulegen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn durch deine Tierhaltung zusätzliche Kosten entstehen, die über das normale Maß hinausgehen.
- •Erhöhte Reinigungskosten: Stell dir vor, dein Hund haart extrem und die Reinigung des Treppenhauses muss deswegen öfter und intensiver erfolgen als bei Mietern ohne Hund. In diesem Fall kann dein Vermieter die zusätzlichen Reinigungskosten unter Umständen geltend machen. Wichtig ist, dass die Kosten nachweislich durch die Tierhaltung verursacht wurden und angemessen sind.
- •Beseitigung von Schäden: Wenn dein Tier Schäden in der Wohnung oder an Gemeinschaftsflächen verursacht hat (z.B. Kratzer an Türen, angeknabberte Tapeten), bist du als Tierhalter natürlich dafür verantwortlich. Dein Vermieter kann dann die Reparaturkosten in Rechnung stellen. Hier greift deine Tierhalterhaftpflichtversicherung, falls du eine hast.
- •Verstopfte Abflüsse: Wenn dein Hund regelmäßig in der Dusche gebadet wird und die Haare zu Verstopfungen im Abfluss führen, kann dein Vermieter die Kosten für die Rohrreinigung auf dich umlegen. Aber auch hier gilt: Es muss nachweislich durch die Tierhaare verursacht worden sein.
- •Erhöhte Kosten für die Gartenpflege: Wenn dein Hund den Rasen im Gemeinschaftsgarten regelmäßig umgräbt oder anderweitig beschädigt, kann dein Vermieter die Kosten für die zusätzliche Gartenpflege unter Umständen geltend machen.
Was du tun kannst: Dein Fahrplan für die Nebenkostenabrechnung
- 1.Prüfe deine Nebenkostenabrechnung genau: Schau dir jeden Posten einzeln an und frag dich, ob er plausibel ist und ob er mit deiner Tierhaltung zusammenhängen könnte.
- 2.Fordere Belege an: Dein Vermieter ist verpflichtet, dir auf Nachfrage die Belege für die Nebenkostenabrechnung vorzulegen. Das ist dein Recht! Nutze es, um die Kosten genau zu überprüfen.
- 3.Hinterfrage unklare Posten: Wenn du etwas nicht verstehst oder dir etwas komisch vorkommt, frag deinen Vermieter nach einer Erklärung. Er muss dir Auskunft geben.
- 4.Mache Fotos: Wenn dein Tier Schäden verursacht hat, dokumentiere diese mit Fotos. Das kann später hilfreich sein, um die Höhe der Reparaturkosten zu beurteilen.
- 5.Sprich mit deinem Vermieter: Suche das Gespräch mit deinem Vermieter, wenn du mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden bist. Vielleicht lässt sich das Problem im persönlichen Gespräch lösen.
- 6.Hol dir rechtlichen Rat: Wenn du dich unsicher bist oder dein Vermieter uneinsichtig ist, wende dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht. Die können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
- 7.Tierhalterhaftpflichtversicherung: Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt dich vor finanziellen Folgen, wenn dein Tier Schäden verursacht. Das ist besonders wichtig, wenn du einen Hund hast, denn in vielen Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht.
- 8.Sei ein guter Tierhalter: Achte darauf, dass dein Tier keine übermäßigen Schäden verursacht und dass du die Gemeinschaftsflächen sauber hältst. Das hilft, Streitigkeiten mit deinem Vermieter zu vermeiden.
- 9.Kläre es im Mietvertrag: Versuche, im Mietvertrag Regelungen zur Tierhaltung zu treffen, die für beide Seiten akzeptabel sind. So vermeidest du spätere Missverständnisse.
BGH und Tierhaltung: Was sagt das Gericht?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon mehrfach mit dem Thema Tierhaltung und Nebenkostenabrechnung beschäftigt. Dabei hat er klargestellt, dass Vermieter keine pauschalen Zuschläge auf die Nebenkosten wegen Tierhaltung erheben dürfen. Die Kosten müssen tatsächlich entstanden sein und nachweislich durch die Tierhaltung verursacht worden sein (BGH, Urteil vom 14.11.2007, Az. VIII ZR 340/06). Außerdem hat der BGH betont, dass die Interessen beider Seiten berücksichtigt werden müssen – die des Vermieters und die des Mieters.
Praktische Tipps für dich als Tierhalter
- •Regelmäßige Reinigung: Reinige die Gemeinschaftsflächen (z.B. Treppenhaus) regelmäßig von Tierhaaren und Schmutz.
- •Hundekot entfernen: Sammle den Kot deines Hundes im Garten oder auf Gehwegen sofort ein.
- •Kratzbaum für Katzen: Stelle deiner Katze einen Kratzbaum zur Verfügung, damit sie nicht an Möbeln oder Türen kratzt.
- •Tierhaarentferner: Investiere in einen guten Tierhaarentferner, um Polstermöbel und Teppiche sauber zu halten.
- •Haftpflichtversicherung: Schließe eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ab, um dich vor finanziellen Schäden zu schützen.
- •Offene Kommunikation: Sprich mit deinem Vermieter, wenn es Probleme gibt. Eine offene Kommunikation hilft, Missverständnisse auszuräumen und Lösungen zu finden.
Fazit: Augen auf bei der Nebenkostenabrechnung!
Die Nebenkostenabrechnung kann in Bezug auf Tierhaltung ein Minenfeld sein. Aber mit dem richtigen Wissen und einer sorgfältigen Prüfung kannst du dich vor ungerechtfertigten Kosten schützen. Denk daran: Dein Vermieter darf dir keine pauschalen Gebühren für die Tierhaltung in Rechnung stellen. Er darf nur Kosten geltend machen, die tatsächlich durch die Tierhaltung entstanden sind und die angemessen sind. Wenn du Zweifel hast, hol dir rechtlichen Rat. Und vergiss nicht: Eine offene Kommunikation mit deinem Vermieter ist oft der Schlüssel zur Lösung von Problemen. Also, viel Erfolg bei der Prüfung deiner Nebenkostenabrechnung! Und denk dran: Du bist nicht allein!
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