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Gebäudeversicherung in der Nebenkostenabrechnung: Wann Mieter für Elementarschäden zahlen müssen (und wann nicht!)

Na, wieder mal die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und gleich Schnappatmung bekommen? Keine Sorge, das geht vielen so! Vor allem, wenn da Posten auftauchen, die du nicht so recht zuordnen...

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Gebäudeversicherung in der Nebenkostenabrechnung: Wann Mieter für Elementarschäden zahlen müssen (und wann nicht!)

Na, wieder mal die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und gleich Schnappatmung bekommen? Keine Sorge, das geht vielen so! Vor allem, wenn da Posten auftauchen, die du nicht so recht zuordnen kannst. Heute nehmen wir uns einen ganz speziellen Punkt vor: die Gebäudeversicherung und Elementarschäden. Denn ja, die kann in deiner Nebenkostenabrechnung auftauchen, aber nicht immer musst du dafür blechen. Lass uns das mal genauer anschauen, damit du weißt, wann du Einspruch erheben solltest und wann nicht.

Was ist die Gebäudeversicherung überhaupt?

Stell dir vor, dein Vermieter hat ein Haus gekauft. Um sich gegen Schäden am Gebäude abzusichern, schließt er eine Gebäudeversicherung ab. Diese Versicherung deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Klingt logisch, oder? Und weil das Ganze eben auch Kosten verursacht, kann dein Vermieter diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen auf dich als Mieter umlegen. Das ist grundsätzlich erstmal erlaubt, steht ja schließlich auch oft so im Mietvertrag.

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WichtigDie Gebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst, also Mauern, Dach, Fenster usw. Deine eigenen Möbel und persönlichen Gegenstände sind dadurch NICHT abgedeckt. Dafür brauchst du eine separate Hausratversicherung.

Elementarschäden – der Knackpunkt

Jetzt wird's ein bisschen komplizierter. Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturgewalten verursacht werden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Hochwasser: Überschwemmungen durch Starkregen oder über die Ufer tretende Flüsse
  • Sturm: Schäden durch starke Windböen
  • Hagel: Beschädigung durch Hagelkörner
  • Erdbeben: Schäden durch Erschütterungen des Bodens
  • Erdrutsch: Abgang von Erd- oder Gesteinsmassen
  • Lawinen: Schnee- und Eismassen, die ins Tal donnern
Viele Gebäudeversicherungen beinhalten automatisch eine Deckung für Elementarschäden. Aber eben nicht alle! Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer.

Wann du für Elementarschäden zahlen musst (und wann nicht!)

Ob du für Elementarschäden in deiner Nebenkostenabrechnung aufkommen musst, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  1. 1.Ist Elementarschutz überhaupt in der Gebäudeversicherung enthalten? Das ist der wichtigste Punkt! Wenn die Gebäudeversicherung deines Vermieters KEINE Elementarschäden abdeckt, darf er dir diese Kosten auch NICHT in Rechnung stellen. Schau dir die Versicherungsunterlagen an (die dein Vermieter dir auf Nachfrage zeigen muss!), um das herauszufinden.
  2. 2.Was steht im Mietvertrag? Dein Mietvertrag kann Klauseln enthalten, die die Umlagefähigkeit der Gebäudeversicherung (inklusive Elementarschäden) regeln. Aber Achtung: Pauschale Formulierungen sind oft unwirksam. Es muss klar sein, dass die Kosten "notwendig" und "angemessen" sind.
  3. 3.Hat der Vermieter eine Obliegenheit verletzt? Stell dir vor, dein Vermieter wusste, dass sein Haus in einem hochwassergefährdeten Gebiet steht, hat aber trotzdem keine Elementarschadenversicherung abgeschlossen oder keine Schutzmaßnahmen ergriffen. Dann könnte es sein, dass er die Kosten für den Schaden selbst tragen muss und sie nicht auf dich umlegen darf. Hier spielt das Stichwort "Sorgfaltspflicht" eine Rolle.
  4. 4.Gibt es eine Selbstbeteiligung? Viele Gebäudeversicherungen haben eine Selbstbeteiligung. Das bedeutet, dass der Vermieter einen Teil des Schadens selbst tragen muss. Die Selbstbeteiligung darf NICHT auf die Mieter umgelegt werden. Nur die tatsächlich von der Versicherung getragenen Kosten sind umlagefähig.
Konkrete Tipps:

  • Fordere die Versicherungsunterlagen an: Dein Vermieter ist verpflichtet, dir auf Nachfrage Einsicht in die Gebäudeversicherungspolice zu gewähren. Nutze dieses Recht!
  • Prüfe den Versicherungsumfang: Achte darauf, ob Elementarschäden abgedeckt sind und welche genau.
  • Achte auf die Höhe der Kosten: Vergleiche die Kosten der Gebäudeversicherung mit anderen Angeboten. Sind sie angemessen? Im Zweifelsfall kannst du eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen.
  • Sprich mit deinem Vermieter: Kläre Unklarheiten und stelle Fragen. Ein offenes Gespräch kann oft schon helfen.
  • Notiere dir alles: Dokumentiere deine Fragen, Antworten und alle relevanten Unterlagen. Das ist wichtig, falls du später Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung erheben musst.
  • Fristen beachten: Du hast in der Regel 12 Monate Zeit, um die Nebenkostenabrechnung zu prüfen und Einspruch zu erheben. Lass diese Frist nicht verstreichen!

BGH-Urteile – was sagen die Richter?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon mehrfach mit dem Thema Nebenkostenabrechnung und Gebäudeversicherung beschäftigt. Einige wichtige Punkte:

  • Der Vermieter muss die Kosten der Gebäudeversicherung grundsätzlich nachvollziehbar und transparent darlegen.
  • Der Vermieter muss bei der Auswahl der Versicherung wirtschaftlich handeln. Er darf also nicht die teuerste Versicherung wählen, ohne triftigen Grund.
  • Wenn der Vermieter seine Obliegenheiten verletzt hat (z.B. keine Elementarschadenversicherung trotz hohem Risiko), kann er die Kosten nicht auf die Mieter umlegen.

Selbstbeteiligung und Mieter: Ein Sonderfall

Besonders knifflig wird es bei der Selbstbeteiligung. Darf dein Vermieter die einfach so auf dich umlegen? Die Antwort ist klar: Nein! Die Selbstbeteiligung ist Sache des Vermieters und gehört nicht in deine Nebenkostenabrechnung. Dein Vermieter profitiert schließlich von einer günstigeren Versicherungsprämie durch die Selbstbeteiligung. Das Risiko, im Schadensfall einen Teil selbst zu tragen, muss er dann auch selbst tragen.

Fazit: Sei wachsam und prüfe genau!

Die Gebäudeversicherung und Elementarschäden sind ein komplexes Thema in der Nebenkostenabrechnung. Aber keine Panik! Mit ein bisschen Know-how und den richtigen Fragen kannst du dich davor schützen, für Kosten aufkommen zu müssen, die du nicht tragen musst.

Merke dir:

  • Prüfe, ob Elementarschäden überhaupt versichert sind.
  • Achte auf deinen Mietvertrag und mögliche Klauseln.
  • Fordere die Versicherungsunterlagen an.
  • Lass dich nicht von einer Selbstbeteiligung abspeisen.
Wenn du dir unsicher bist, hole dir am besten professionelle Hilfe. Mietervereine oder Rechtsanwälte können dir bei der Prüfung deiner Nebenkostenabrechnung helfen und dich beraten. Und denk dran: Fragen kostet nichts! Also, ran an die Nebenkostenabrechnung und viel Erfolg bei der Prüfung! Du schaffst das!

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