Kostenarten

Nebenkostenabrechnung für Garagenstellplatz: Welche Kosten sind umlagefähig und wie widerspricht man zu hohen Forderungen?

Na, wieder mal Kopfzerbrechen wegen deiner Nebenkostenabrechnung, speziell dem Garagenstellplatz? Keine Sorge, das geht vielen Mietern so! Manchmal blickt man da echt nicht durch, was der Vermieter da...

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Nebenkostenabrechnung für Garagenstellplatz: Welche Kosten sind umlagefähig und wie widerspricht man zu hohen Forderungen?

Na, wieder mal Kopfzerbrechen wegen deiner Nebenkostenabrechnung, speziell dem Garagenstellplatz? Keine Sorge, das geht vielen Mietern so! Manchmal blickt man da echt nicht durch, was der Vermieter da alles abrechnet. Aber hey, dafür bin ich ja da! Lass uns das Thema mal genauer unter die Lupe nehmen, damit du genau weißt, welche Kosten für deinen Garagenstellplatz wirklich umlagefähig sind und wie du vorgehen kannst, wenn du den Eindruck hast, dass da etwas nicht stimmt.

Was darf denn in der Nebenkostenabrechnung für den Garagenstellplatz stehen?

Generell gilt: Nicht alles, was der Vermieter sich so ausdenkt, darf er auch auf dich umlegen. Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) listet genau auf, welche Kostenarten überhaupt umlagefähig sind. Und für Garagenstellplätze sind das deutlich weniger als für eine Wohnung. Denk dran, du zahlst für einen Stellplatz, nicht für ein Wohnzimmer mit Panoramaaussicht!

Hier eine Übersicht über die gängigsten Kosten, die grundsätzlich für Garagenstellplätze umlagefähig sein können:

  • Grundsteuer: Ja, auch für den Garagenstellplatz muss der Vermieter Grundsteuer zahlen. Dieser Anteil darf auf dich umgelegt werden.
  • Sach- und Haftpflichtversicherung: Wenn der Vermieter eine Versicherung für die Garage abgeschlossen hat, zum Beispiel gegen Sturmschäden oder Haftpflichtansprüche, dann darf er die Kosten anteilig auf die Mieter umlegen.
  • Stromkosten: Beleuchtung ist wichtig, auch in der Garage. Der Stromverbrauch für die Beleuchtung darf dir in Rechnung gestellt werden. Achte aber darauf, dass der Verbrauch realistisch ist!
  • Reinigungskosten: Wenn die Garage regelmäßig gereinigt wird, sind auch diese Kosten umlagefähig. Aber Vorsicht: Eine einmalige Grundreinigung nach dem Winter rechtfertigt keine monatlich hohen Reinigungskosten.
  • Wartungskosten für Garagentor und -anlage: Das Garagentor muss funktionieren, also sind Wartungskosten dafür grundsätzlich umlagefähig. Hier ist es aber wichtig, dass es sich wirklich um Wartung und nicht um Reparaturen handelt.
  • Entwässerungskosten: Wenn eine Entwässerungsanlage vorhanden ist, dürfen auch die Kosten dafür umgelegt werden.
Kosten für Schneebeseitigung und Eisglättebekämpfung: Wenn der Vermieter dafür sorgt, dass du im Winter sicher zu deinem Stellplatz kommst, darf er die Kosten dafür auch auf die Mieter umlegen. Das gilt aber nur für den Bereich vor* der Garage, nicht in der Garage selbst.

Was darf NICHT in der Nebenkostenabrechnung auftauchen?

Es gibt auch einige Kosten, die definitiv NICHT auf dich umgelegt werden dürfen:

  • Reparaturkosten: Reparaturen sind Sache des Vermieters. Egal ob das Garagentor kaputt ist, die Beleuchtung defekt oder ein Wasserschaden behoben werden muss – diese Kosten darf der Vermieter nicht in der Nebenkostenabrechnung aufführen.
  • Verwaltungskosten: Der Aufwand für die Verwaltung der Garage ist Sache des Vermieters. Diese Kosten sind nicht umlagefähig.
  • Instandhaltungskosten: Ähnlich wie bei Reparaturen sind auch Instandhaltungskosten vom Vermieter zu tragen.
  • Kosten für die Erneuerung der Garage: Wenn die Garage saniert oder erneuert wird, darf der Vermieter diese Kosten nicht auf die Mieter umlegen.

Die Nebenkostenabrechnung ist da – und jetzt?

Okay, die Abrechnung liegt vor dir. Bevor du jetzt in Panik verfällst, atme erstmal tief durch. Dann solltest du folgende Schritte unternehmen:

  1. 1.Abrechnung prüfen: Check die Abrechnung genau. Sind alle Kostenpositionen nachvollziehbar aufgeführt? Gibt es Posten, die dir komisch vorkommen?
  2. 2.Mietvertrag checken: Steht in deinem Mietvertrag etwas zu den Nebenkosten für den Garagenstellplatz? Manchmal sind dort bestimmte Kostenarten ausgeschlossen oder begrenzt.
  3. 3.Belegeinsicht fordern: Du hast das Recht, die Originalbelege für die Nebenkosten einzusehen! Fordere diese schriftlich beim Vermieter an. Das ist dein gutes Recht!
  4. 4.Vergleichswerte recherchieren: Informiere dich, ob die abgerechneten Kosten für deine Region üblich sind. Online gibt es oft Vergleichswerte oder du fragst bei einem Mieterverein nach.
  5. 5.Einspruch einlegen: Wenn du Fehler oder Unstimmigkeiten entdeckst, lege innerhalb der Einspruchsfrist (in der Regel 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung) schriftlich Widerspruch gegen die Abrechnung ein. Begründe deinen Widerspruch konkret und nenne die beanstandeten Posten.

Wie legst du richtig Widerspruch ein?

Der Widerspruch sollte immer schriftlich erfolgen (am besten per Einschreiben mit Rückschein). Hier ein paar Tipps:

  • Frist beachten: Die Einspruchsfrist beträgt in der Regel 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung. Versäumst du diese Frist, kann dein Widerspruch abgelehnt werden.
  • Begründung: Beschreibe genau, welche Kosten du beanstandest und warum. Je detaillierter deine Begründung, desto besser.
  • Belegeinsicht erwähnen: Wenn du bereits Belegeinsicht gefordert hast (oder noch fordern wirst), erwähne das in deinem Widerspruch.
  • Frist setzen: Setze dem Vermieter eine angemessene Frist (z.B. 4 Wochen) zur Klärung der Angelegenheit.
  • Kopie behalten: Bewahre eine Kopie deines Widerspruchs gut auf.
Kleiner Tipp: Ein formloses Schreiben reicht völlig aus. Es muss nicht juristisch perfekt sein. Wichtig ist, dass du klar und deutlich formulierst, was du beanstandest.

BGH-Urteil im Hinterkopf: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass der Vermieter die Nebenkostenabrechnung transparent und nachvollziehbar gestalten muss. Wenn die Abrechnung unklar ist oder Fehler enthält, kann das zu deinen Gunsten ausgelegt werden.

Was tun, wenn der Vermieter sich querstellt?

Leider gibt es Vermieter, die sich nicht so einfach geschlagen geben. Wenn dein Vermieter deinen Widerspruch ignoriert oder ablehnt, hast du folgende Möglichkeiten:

  • Mieterverein: Der Mieterverein kann dich beraten und im Streitfall auch rechtlich vertreten. Die Mitgliedschaft kostet zwar etwas, kann sich aber im Ernstfall lohnen.
  • Anwalt: Wenn der Streitwert hoch ist oder die Sache kompliziert, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Mietrecht einzuschalten.
  • Gericht: Im schlimmsten Fall musst du den Vermieter verklagen. Das ist natürlich der letzte Ausweg, sollte aber nicht ausgeschlossen werden, wenn du im Recht bist.

Fazit: Augen auf bei der Nebenkostenabrechnung für den Garagenstellplatz!

Die Nebenkostenabrechnung für den Garagenstellplatz ist oft ein Minenfeld. Aber mit ein bisschen Wissen und Sorgfalt kannst du dich erfolgreich zur Wehr setzen, wenn dir etwas komisch vorkommt. Check deine Abrechnung genau, fordere Belegeinsicht und scheue dich nicht, Widerspruch einzulegen, wenn du Fehler entdeckst. Und denk dran: Du bist nicht allein! Es gibt viele Organisationen, die dir mit Rat und Tat zur Seite stehen. Lass dich nicht unterkriegen und hol dir, was dir zusteht! Viel Erfolg!

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