Na, klingelt da was? Die Nebenkostenabrechnung ist wieder da und dieses Mal gibt es da einen Posten, der vielleicht neu für dich ist: die CO2-Abgabe. Keine Panik, ich erkläre dir, was es damit auf sich hat und wie du deinen Geldbeutel schonen kannst!
Was ist die CO2-Abgabe überhaupt?
Du hast bestimmt schon von der CO2-Steuer gehört, die seit 2021 auf fossile Brennstoffe wie Öl und Gas erhoben wird. Ziel ist es, den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid zu reduzieren und Anreize für klimafreundlichere Heizsysteme zu schaffen. Bisher hat dein Vermieter diese Abgabe alleine getragen. Aber Achtung: Seit 2023 gibt es eine Neuerung!
Die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern ist jetzt gesetzlich geregelt. Das bedeutet: Je ineffizienter das Heizsystem deines Hauses ist, desto höher ist der Anteil, den dein Vermieter selbst tragen muss. Und je besser die Energieeffizienz, desto mehr musst du dich an den Kosten beteiligen.
Wie wird die CO2-Abgabe in der Nebenkostenabrechnung berechnet?
Die Berechnung ist etwas komplizierter, aber keine Sorge, ich bringe Licht ins Dunkel. Grundsätzlich hängt der zu zahlende Betrag von folgenden Faktoren ab:
- •Deinem individuellen Heizverbrauch: Je mehr du heizt, desto höher dein Anteil an der CO2-Abgabe.
- •Den CO2-Emissionen des Gebäudes: Hier spielen die Art des Heizsystems (Öl, Gas, Fernwärme etc.) und der energetische Zustand des Hauses eine Rolle.
- •Dem CO2-Preis pro Tonne: Dieser wird von der Bundesregierung festgelegt und steigt jährlich.
- •Einem Stufenmodell: Seit 2023 gilt ein Stufenmodell, das die Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern regelt. Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto höher ist der Vermieteranteil.
Das Stufenmodell: Wer zahlt wie viel?
Das Stufenmodell ist der Kern der neuen Regelung. Es soll Anreize für Vermieter schaffen, in die energetische Sanierung ihrer Gebäude zu investieren. Grundsätzlich gilt:
| CO2-Ausstoß (kg CO2/m² pro Jahr) | Anteil Mieter | Anteil Vermieter |
|---|---|---|
| Über 70 | 0% | 100% |
| Über 60 und bis 70 | 10% | 90% |
| Über 50 und bis 60 | 20% | 80% |
| Über 40 und bis 50 | 30% | 70% |
| Über 30 und bis 40 | 40% | 60% |
| Über 20 und bis 30 | 50% | 50% |
| Unter 12 | 100% | 0% |
Was kannst du tun, um deinen Verbrauch zu optimieren?
Klar, die CO2-Abgabe ist erstmal ein zusätzlicher Kostenfaktor. Aber keine Sorge, du hast es selbst in der Hand, wie hoch dein Anteil ausfällt! Hier ein paar praktische Tipps, mit denen du deinen Verbrauch senken und somit bares Geld sparen kannst:
- •Richtiges Heizen und Lüften:
* Halte die Türen zu unbeheizten Räumen geschlossen.
* Lüfte stoßweise: Öffne mehrmals täglich für kurze Zeit die Fenster vollständig, anstatt sie dauerhaft zu kippen. Das spart Energie und sorgt für frische Luft.
* Senke die Temperatur während der Nacht ab.
- •Heizkörper entlüften: Gluckernde Heizkörper verbrauchen mehr Energie. Entlüfte sie regelmäßig, um ihre Effizienz zu verbessern.
- •Dämmung verbessern:
* Verwende Thermostatventile, um die Temperatur in den Räumen individuell zu regeln.
* Informiere dich bei deinem Vermieter über Möglichkeiten zur energetischen Sanierung des Gebäudes.
- •Verbrauch im Blick behalten:
* Nutze Online-Tools oder Apps, um deinen Verbrauch zu analysieren und Sparpotenziale zu erkennen.
- •Spreche deinen Vermieter an:
* Frage nach, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz geplant sind.
* Schlage deinem Vermieter sinnvolle Investitionen vor, die langfristig Kosten sparen.
Denk daran: Jeder Grad weniger spart Energie und senkt deine Heizkosten!
Was, wenn die Abrechnung nicht stimmt?
Du hast den Verdacht, dass in deiner Nebenkostenabrechnung etwas nicht stimmt, insbesondere bei der CO2-Abgabe? Dann hast du das Recht, Einspruch einzulegen!
- •Prüfe die Abrechnung sorgfältig: Vergleiche die Angaben mit deinen eigenen Aufzeichnungen und den Zählerständen.
- •Fordere Belege an: Dein Vermieter ist verpflichtet, dir auf Verlangen Einsicht in die Belege zu gewähren.
- •Lass dich beraten: Wenn du dir unsicher bist, kannst du dich von einem Mieterverein oder einem Energieberater beraten lassen.
- •Setze eine Frist: Lege innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung schriftlich Widerspruch ein und setze deinem Vermieter eine Frist zur Korrektur.
BGH-Urteile: Was du wissen solltest
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit Nebenkostenabrechnungen auseinandergesetzt. Auch zur CO2-Abgabe wird es in Zukunft sicher Urteile geben, die wichtige Klarstellungen bringen werden. Es lohnt sich, diese im Auge zu behalten. Zum Beispiel hat der BGH entschieden, dass Vermieter verpflichtet sind, die Abrechnung verständlich und nachvollziehbar zu gestalten (BGH, Urteil vom 20.07.2005, Az. VIII ZR 371/04). Dieses Urteil gilt natürlich auch für die CO2-Abgabe.
Fazit: Clever heizen, Kosten sparen und die Umwelt schonen
Die CO2-Abgabe in der Nebenkostenabrechnung ist ein Thema, das uns alle betrifft. Aber keine Sorge, mit den richtigen Informationen und ein paar einfachen Maßnahmen kannst du deinen Verbrauch optimieren, Kosten sparen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Also, ran an die Heizkörper und lass uns gemeinsam für eine grünere Zukunft sorgen! Und denk daran: Deine Nebenkostenabrechnung ist dein gutes Recht - prüfe sie sorgfältig und scheue dich nicht, Fragen zu stellen!
Weitere Artikel zum Thema

Nebenkostenabrechnung und Solaranlage: Profitieren Mieter von den Erträgen oder zahlen sie drauf?

Nebenkostenabrechnung: Abrechnungsfähig oder nicht? Checkliste für Vermieter (und wie Mieter sich wehren)
