Na, auch so ein Pendler zwischen zwei Wohnungen? Dann kennst du das Gefühl: Doppelter Mietzins, doppelte Nebenkosten… Autsch! Aber keine Sorge, wir schauen uns das Thema doppelte Haushaltsführung und Nebenkostenabrechnung mal genauer an. Vielleicht ist da ja doch etwas Luft, um deinen Geldbeutel zu entlasten.
Doppelte Haushaltsführung: Was ist das überhaupt?
Ganz kurz: Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn du aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung beziehst, weil dein Arbeitsort zu weit von deinem Hauptwohnsitz entfernt ist. Du hast also zwei Wohnungen: Eine, wo dein Lebensmittelpunkt ist (Freunde, Familie, Hobbies) und eine, die du nur wegen des Jobs hast.
Aber Achtung: Das Finanzamt schaut da genau hin! Es muss klar erkennbar sein, dass du dich hauptsächlich an deinem Hauptwohnsitz aufhältst.
Nebenkosten bei doppelter Haushaltsführung: Kann ich was absetzen?
Die gute Nachricht: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kannst du Kosten für deine Zweitwohnung steuerlich absetzen! Und das schließt auch Teile der Nebenkosten ein.
Welche Nebenkosten sind absetzbar?
Generell gilt: Du kannst die Nebenkosten absetzen, die tatsächlich angefallen sind und in direktem Zusammenhang mit deiner Zweitwohnung stehen. Das sind zum Beispiel:
- •Grundsteuer: Ein Anteil davon.
- •Müllabfuhrgebühren: Die kompletten Kosten für die Zweitwohnung.
- •Schornsteinfeger: Auch hier kannst du die Kosten ansetzen.
- •Gebäudeversicherung: Ein Anteil, der auf deine Wohnung entfällt.
- •Hausmeister: Ein Anteil, wenn der Hausmeister auch Arbeiten in deiner Wohnung erledigt (z.B. Reparaturen).
- •Kosten für die Reinigung des Treppenhauses: Ein Anteil, der auf deine Wohnung entfällt.
Welche Nebenkosten sind NICHT absetzbar?
Einige Posten in der Nebenkostenabrechnung sind reine Privatvergnügen und haben nichts mit der beruflichen Veranlassung zu tun. Dazu gehören zum Beispiel:
- •Reparaturkosten in deiner Wohnung: Die sind grundsätzlich nicht absetzbar, da sie als private Lebensführung gelten. Ausnahme: Reparaturen nach einem Einbruch.
- •Kosten für Schönheitsreparaturen: Tapezieren, Streichen – das ist dein privates Ding.
- •Rücklagen für zukünftige Reparaturen: Diese sind erst absetzbar, wenn sie tatsächlich für eine Reparatur verwendet werden.
Der Knackpunkt: Die Nebenkostenabrechnung als Beweismittel
Das A und O ist eine korrekte und detaillierte Nebenkostenabrechnung von deinem Vermieter. Diese ist nämlich dein wichtigster Beweis gegenüber dem Finanzamt. Achte darauf, dass alle Kostenpositionen klar aufgeschlüsselt sind.
Wie du die Nebenkosten in deiner Steuererklärung geltend machst
Du trägst die absetzbaren Nebenkosten in deiner Steuererklärung unter den Werbungskosten ein. Das ist der Bereich, in dem du alle Kosten angibst, die dir durch deine berufliche Tätigkeit entstanden sind.
- •Meldebescheinigung für beide Wohnsitze
- •Arbeitsvertrag
- •Nebenkostenabrechnungen
- •Nachweis über deine tatsächlichen Aufenthalte am Hauptwohnsitz: Hier können z.B. Kontoauszüge, Mitgliedschaften in Vereinen oder Bestätigungen von Freunden und Familie helfen.
Begrenzung der absetzbaren Kosten
Das Finanzamt hat für die doppelte Haushaltsführung eine monatliche Höchstgrenze für die absetzbaren Kosten festgelegt. Aktuell (Stand 2023) liegt diese bei 1.000 Euro pro Monat. Diese Grenze umfasst aber nicht nur die Nebenkosten, sondern auch die Miete und andere Kosten, die mit der Zweitwohnung zusammenhängen.
Heißt: Wenn deine Miete und Nebenkosten zusammen über 1.000 Euro liegen, kannst du nur bis zu dieser Grenze Kosten absetzen.
BGH Urteil zur doppelten Haushaltsführung: Was du wissen musst
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in mehreren Urteilen die Kriterien für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung präzisiert. Besonders wichtig ist das Urteil vom 16. November 2016 (VI R 6/16). Demnach musst du nachweisen, dass du dich überwiegend (also mehr als 50%) an deinem Hauptwohnsitz aufhältst. Das bedeutet:
- •Du musst deine Freizeit überwiegend am Hauptwohnsitz verbringen.
- •Dein Lebensmittelpunkt muss eindeutig am Hauptwohnsitz liegen.
- •Regelmäßige Heimfahrten sind ein wichtiges Indiz.
Doppelte Haushaltsführung und Betriebskosten: Wie hängen die zusammen?
Betriebskosten sind im Grunde nichts anderes als Nebenkosten. Der Begriff "Betriebskosten" wird häufiger im Mietrecht verwendet, während "Nebenkosten" eher im Steuerrecht üblich ist. Im Prinzip meinen aber beide Begriffe dasselbe: Die Kosten, die neben der reinen Kaltmiete für den Betrieb der Wohnung anfallen.
Die Auswirkungen einer doppelten Haushaltsführung auf deine Betriebskostenabrechnung sind, wie bereits erklärt, vor allem steuerlicher Natur. Du kannst eben einen Teil davon absetzen, wenn die Voraussetzungen stimmen.
Fazit: Doppelte Haushaltsführung und Nebenkosten – Es lohnt sich, genauer hinzuschauen!
Ja, die doppelte Haushaltsführung ist ein komplexes Thema. Aber es lohnt sich, sich damit auseinanderzusetzen. Denn mit einer korrekten Nebenkostenabrechnung und einer sorgfältigen Steuererklärung kannst du bares Geld sparen. Achte darauf, dass du alle Belege sammelst, die Voraussetzungen erfüllst und dich im Zweifelsfall von einem Steuerberater beraten lässt. Dann klappt das auch mit dem Finanzamt!
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