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Kosten für Dachrinnenreinigung in der Nebenkostenabrechnung: Pflicht des Vermieters oder umlagefähig? Inklusive Checkliste für Mieter!

Na, schon wieder Bauchschmerzen wegen deiner Nebenkostenabrechnung? Keine Sorge, das geht vielen Mietern so! Gerade die Positionen, die man nicht sofort versteht, sorgen oft für Fragezeichen. Einer di...

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Kosten für Dachrinnenreinigung in der Nebenkostenabrechnung: Pflicht des Vermieters oder umlagefähig? Inklusive Checkliste für Mieter!

Na, schon wieder Bauchschmerzen wegen deiner Nebenkostenabrechnung? Keine Sorge, das geht vielen Mietern so! Gerade die Positionen, die man nicht sofort versteht, sorgen oft für Fragezeichen. Einer dieser Punkte kann die Dachrinnenreinigung sein. Darfst du die wirklich mitbezahlen? Oder ist das Vermietersache? Lass uns das mal genauer unter die Lupe nehmen!

Dachrinnenreinigung: Wer muss eigentlich ran?

Stell dir vor, es regnet in Strömen und das Wasser läuft nicht ordentlich ab, weil die Dachrinne voll Laub und Dreck ist. Das kann zu Schäden am Haus führen! Aber wer ist nun dafür verantwortlich, dass das nicht passiert?

Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist dafür zuständig, dass das Mietobjekt in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Das beinhaltet auch die Instandhaltung der Dachrinnen. Klingt erstmal gut für dich, oder?

Aber, und jetzt kommt das große ABER, der Vermieter kann bestimmte Kosten auf dich als Mieter umlegen. Das Zauberwort heißt hier Betriebskostenverordnung (BetrKV). Dort ist genau festgelegt, welche Kosten umlagefähig sind.

Ist die Dachrinnenreinigung umlagefähig?

Hier wird's etwas kniffliger. Die Dachrinnenreinigung ist nicht explizit in der Betriebskostenverordnung aufgeführt. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass du sie nicht bezahlen musst.

Der springende Punkt ist, ob die Dachrinnenreinigung als sonstige Betriebskosten gilt. Und das ist häufig der Fall! Denn "sonstige Betriebskosten" sind alle Kosten, die regelmäßig anfallen und dem Vermieter durch den Betrieb der Immobilie entstehen.

⚠️
WichtigDamit die Dachrinnenreinigung als "sonstige Betriebskosten" auf dich umgelegt werden darf, muss das im Mietvertrag vereinbart sein! Steht da nichts von "sonstigen Betriebskosten" oder eine ähnliche Formulierung, musst du die Kosten nicht tragen.

Also, kurz gesagt:

  • Keine Umlage: Kein Hinweis auf "sonstige Betriebskosten" im Mietvertrag.
  • Umlage möglich: Entsprechende Klausel im Mietvertrag vorhanden.

Wann ist die Umlage der Dachrinnenreinigung unzulässig?

Auch wenn eine Klausel zu "sonstigen Betriebskosten" im Mietvertrag steht, gibt es Fälle, in denen die Umlage der Dachrinnenreinigung unzulässig ist:

  • Unangemessen hohe Kosten: Wenn die Kosten für die Dachrinnenreinigung im Vergleich zu anderen Nebenkostenpositionen extrem hoch sind und dafür keine plausible Erklärung vorliegt.
  • Pauschale ohne Abrechnung: Wenn du eine Pauschale für "sonstige Betriebskosten" zahlst, ohne dass der Vermieter dir eine detaillierte Abrechnung vorlegt.
  • Reparatur statt Reinigung: Wenn die Dachrinnenreinigung eigentlich eine Reparatur ist, z.B. weil die Rinne beschädigt ist und repariert werden muss. Reparaturen sind grundsätzlich Vermietersache! (BGH, Urteil vom 8. Juni 2005, Az. VIII ZR 329/04).

Checkliste für deine Nebenkostenabrechnung: Dachrinnenreinigung

Bevor du die Nebenkostenabrechnung einfach abnickst, solltest du Folgendes überprüfen:

  1. 1.Mietvertrag prüfen: Steht im Mietvertrag eine Klausel zu "sonstigen Betriebskosten" oder etwas Ähnliches?
  2. 2.Abrechnung prüfen: Ist die Dachrinnenreinigung separat aufgeführt und nachvollziehbar?
  3. 3.Kosten vergleichen: Sind die Kosten für die Dachrinnenreinigung im Vergleich zu den Vorjahren oder anderen Nebenkostenpositionen plausibel?
  4. 4.Belege anfordern: Lass dir die Originalrechnungen des Handwerkers zeigen, der die Dachrinnenreinigung durchgeführt hat. So kannst du prüfen, ob die Arbeiten tatsächlich ausgeführt wurden und ob der Preis angemessen ist.
  5. 5.Formale Fehler suchen: Ist die Abrechnung fristgerecht (innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums) bei dir eingegangen? Sind alle Pflichtangaben vorhanden?
Konkrete Tipps für dich:

  • Belege prüfen: Schau dir die Rechnungen genau an. Wurde wirklich nur die Reinigung durchgeführt oder wurden auch Reparaturen abgerechnet?
  • Nachfragen: Wenn dir etwas unklar ist, scheue dich nicht, deinen Vermieter zu kontaktieren und Fragen zu stellen. Er ist verpflichtet, dir Auskunft zu geben.
  • Musterschreiben nutzen: Es gibt im Internet viele Musterschreiben, mit denen du formell Widerspruch gegen deine Nebenkostenabrechnung einlegen kannst.
  • Mieterverein kontaktieren: Wenn du dir unsicher bist oder Streit mit deinem Vermieter hast, wende dich an einen Mieterverein. Dort bekommst du professionelle Beratung.

Das leidige Thema "sonstige Betriebskosten": Was gehört dazu?

"Sonstige Betriebskosten" sind ein echter Sammelbegriff! Hier können die unterschiedlichsten Kostenarten auftauchen. Einige Beispiele:

  • Kosten für die Wartung von Rauchwarnmeldern (wenn im Mietvertrag vereinbart)
  • Kosten für die Reinigung von Regenrinnen (wie wir gelernt haben!)
  • Kosten für die Schädlingsbekämpfung (je nach Einzelfall)
  • Kosten für die Wartung von Gemeinschaftsantennen
⚠️
WichtigAuch hier gilt, dass diese Kosten im Mietvertrag vereinbart sein müssen, um auf dich umgelegt werden zu können. Und die Kosten müssen natürlich auch angemessen sein.

Was tun, wenn die Abrechnung fehlerhaft ist?

Wenn du Fehler in deiner Nebenkostenabrechnung entdeckst, solltest du innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung Widerspruch einlegen. Am besten schriftlich per Einschreiben, damit du einen Nachweis hast.

In deinem Widerspruch solltest du die Fehler genau benennen und begründen. Fordere gegebenenfalls weitere Belege an, um deine Argumentation zu untermauern.

Dein Vermieter ist dann verpflichtet, deine Einwände zu prüfen und die Abrechnung gegebenenfalls zu korrigieren.

Fazit: Dachrinnenreinigung in der Nebenkostenabrechnung – ein Fall für genaue Prüfung

Die Dachrinnenreinigung ist ein gutes Beispiel dafür, dass die Nebenkostenabrechnung oft komplizierter ist, als man denkt. Prüfe immer deinen Mietvertrag! Nur wenn eine Klausel zu "sonstigen Betriebskosten" vorhanden ist, darf der Vermieter die Kosten auf dich umlegen.

Scheue dich nicht, deine Nebenkostenabrechnung genau zu prüfen und im Zweifelsfall Widerspruch einzulegen. Nutze die Checkliste und die Tipps in diesem Artikel, um sicherzustellen, dass du nicht zu viel bezahlst! Und denk dran: Du bist nicht allein! Viele Mieter haben ähnliche Probleme. Also informier dich, sei kritisch und setz dich für deine Rechte ein! Viel Erfolg!

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