Na, hast du auch schon wieder diese endlose Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und dich gefragt, warum du für den Kabelanschluss zahlen sollst, obwohl du Netflix streamst? Keine Sorge, damit bist du nicht allein! Viele Mieter zahlen für Gemeinschaftsantenne oder Kabelanschluss, ohne genau zu wissen, ob das überhaupt rechtens ist. Lass uns mal genauer hinschauen, wann du dich wehren kannst und welche Alternativen du hast.
Gemeinschaftsantenne/Kabelanschluss in der Nebenkostenabrechnung – Muss das sein?
Früher war es üblich, dass Vermieter die Kosten für eine Gemeinschaftsantenne oder einen Kabelanschluss auf alle Mieter umlegten. Schließlich profitierten ja alle davon, oder? Aber die Zeiten ändern sich. Dank Streaming-Diensten und anderen Alternativen nutzt längst nicht mehr jeder den klassischen Kabelanschluss. Und genau hier kommt der Knackpunkt.
Grundsätzlich gilt: Dein Vermieter darf Kosten nur dann auf dich umlegen, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Steht dort explizit etwas von Gemeinschaftsantenne oder Kabelanschluss? Dann musst du erstmal zahlen. ABER: Es gibt Ausnahmen, die deine Rechte stärken!
Das wichtige BGH-Urteil und deine Wahlfreiheit
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nämlich in einem wichtigen Urteil (BGH, Urteil vom 18.11.2009, Az.: VIII ZR 20/09) klargestellt, dass du als Mieter eine gewisse Wahlfreiheit haben musst. Das bedeutet: Wenn du den Kabelanschluss gar nicht nutzt, weil du beispielsweise ausschließlich streamst oder über Satellit fernsiehst, musst du die Kosten dafür nicht unbedingt tragen.
Konkret bedeutet das:
- •Mietvertrag sagt ja, aber du nutzt es nicht: Du informierst deinen Vermieter schriftlich, dass du den Kabelanschluss nicht nutzt und bittest um Befreiung von den Kosten. Leg am besten gleich einen Nachweis bei (z.B. Abo-Bestätigung für einen Streaming-Dienst).
- •Vermieter weigert sich: Bleibt dein Vermieter stur, kannst du die Nebenkostenabrechnung in diesem Punkt beanstanden. Sprich am besten mit einem Mieterverein oder einem Anwalt, um deine Rechte durchzusetzen.
- •Mietvertrag sagt nichts: Super! Dann ist die Umlage der Kabelanschlusskosten sowieso nicht rechtens.
Was passiert, wenn der Vermieter einen Rahmenvertrag hat?
Manchmal argumentieren Vermieter damit, dass sie einen Rahmenvertrag mit dem Kabelanbieter haben und deshalb alle Mieter zahlen müssen. Aber auch hier gibt es Grenzen. Der BGH hat entschieden, dass auch in solchen Fällen deine Wahlfreiheit gewahrt bleiben muss. Du kannst dich also auch hier wehren, wenn du den Anschluss nicht nutzt.
Aber Achtung: Informiere dich genau, ob dein Vermieter den Rahmenvertrag bereits vor dem 01.12.2021 abgeschlossen hat. In diesem Fall kann die Umlage der Kosten bis zum Auslaufen des Vertrages weiterhin rechtens sein.
Alternativen zum teuren Kabelanschluss
Du willst dich von den Kabelanschlusskosten befreien, suchst aber trotzdem nach einer guten Möglichkeit, fernzusehen oder zu streamen? Hier sind ein paar Alternativen:
- •Streaming-Dienste: Netflix, Amazon Prime Video, Disney+, Joyn – die Auswahl ist riesig! Du zahlst eine monatliche Gebühr und hast Zugriff auf unzählige Filme und Serien.
- •Mediatheken: Die öffentlich-rechtlichen Sender (ARD, ZDF) bieten umfangreiche Mediatheken mit vielen Sendungen zum kostenlosen Abruf an.
- •Satellitenfernsehen: Wenn du eine Satellitenschüssel installieren darfst (frag deinen Vermieter!), kannst du viele Sender kostenlos empfangen.
- •DVB-T2 HD: Über Antenne empfängst du eine Auswahl an Sendern in HD-Qualität. Du benötigst dafür einen DVB-T2 HD Receiver.
Achtung: Internetkosten sind NICHT gleich Kabelanschlusskosten!
Bitte verwechsle die Kosten für den Kabelanschluss nicht mit den Kosten für deinen Internetanschluss. Die Internetkosten musst du in der Regel selbst tragen, da du hier einen Einzelnutzervertrag mit einem Internetanbieter abschließt. Die Umlage von Internetkosten über die Nebenkostenabrechnung ist in der Regel nicht zulässig.
Praktische Tipps für deine Nebenkostenabrechnung
- •Prüfe deine Nebenkostenabrechnung genau: Achte darauf, ob die Kosten für Gemeinschaftsantenne/Kabelanschluss überhaupt aufgeführt sind und ob sie korrekt berechnet wurden.
- •Informiere dich über deine Rechte: Mietervereine und Verbraucherzentralen bieten kostenlose oder günstige Beratungen an.
- •Sprich mit deinem Vermieter: Versuche, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Oftmals lässt sich das Problem im persönlichen Gespräch klären.
- •Dokumentiere alles schriftlich: Bewahre alle relevanten Unterlagen auf (Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Schriftverkehr mit dem Vermieter).
- •Nutze Musterbriefe: Im Internet findest du zahlreiche Musterbriefe, mit denen du deine Nebenkostenabrechnung beanstanden oder dich von den Kabelanschlusskosten befreien lassen kannst.
Fazit: Deine Rechte sind wichtig!
Lass dich nicht einfach mit den Kosten für Gemeinschaftsantenne/Kabelanschluss abspeisen! Dank des BGH-Urteils hast du als Mieter eine Wahlfreiheit. Wenn du den Anschluss nicht nutzt, musst du auch nicht dafür zahlen. Informiere dich, prüfe deine Nebenkostenabrechnung und setze dich für deine Rechte ein. So sparst du bares Geld und sorgst für mehr Transparenz bei den Nebenkosten. Viel Erfolg!
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