Klar, hier kommt dein Ratgeber-Artikel zum Thema Nebenkostenabrechnung und Versicherungen:
Nebenkostenabrechnung – und schon wieder ein Fragezeichen auf der Stirn? Gerade beim Thema Versicherungen in deiner Abrechnung kann es schnell unübersichtlich werden. Keine Sorge, ich helfe dir, den Durchblick zu bekommen! Denn nicht jede Versicherung, die dein Vermieter hat, darf er auch auf dich umlegen. Lass uns gemeinsam schauen, welche Versicherungen in deiner Nebenkostenabrechnung auftauchen dürfen und worauf du achten musst.
Welche Versicherungen darf dein Vermieter abrechnen?
Grundsätzlich gilt: Dein Vermieter darf nur solche Versicherungskosten auf dich umlegen, die das Gebäude selbst und die damit verbundenen Risiken absichern. Das bedeutet aber nicht, dass er dir einfach alles in Rechnung stellen kann. Wichtig ist immer, dass die Kosten im Mietvertrag explizit als umlagefähig vereinbart wurden. Findest du dort keinen Hinweis, musst du die Position nicht bezahlen!
Hier sind die typischen Versicherungen, die in der Nebenkostenabrechnung auftauchen können:
- •Gebäudeversicherung: Diese Versicherung deckt Schäden am Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. du ist in der Regel umlagefähig, da sie den Wert des Gebäudes sichert und somit auch dein Wohnrecht schützt.
- •Haftpflichtversicherung für das Gebäude: du schützt den Vermieter vor Schadenersatzansprüchen, wenn beispielsweise ein Dachziegel auf ein Auto fällt oder jemand auf dem Gehweg vor dem Haus stürzt. Auch diese Kosten sind meist umlagefähig. Achte aber darauf, dass die Versicherungssumme angemessen ist!
- •Glasversicherung: du deckt Schäden an Fenstern und anderen Glasflächen ab. Auch hier gilt: Ist sie im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart, kannst du zur Kasse gebeten werden.
- •Öl- oder Gastankversicherung: Wenn das Gebäude über eine Öl- oder Gasheizung verfügt, kann eine spezielle Versicherung für den Tank abgeschlossen werden. Die Kosten dafür sind in der Regel umlagefähig.
Versicherungen, die NICHT in deine Nebenkostenabrechnung gehören
Es gibt auch Versicherungen, die dein Vermieter nicht auf dich umlegen darf. Dazu gehören:
- •Rechtsschutzversicherung: Diese Versicherung schützt den Vermieter vor den Kosten eines Rechtsstreits. Das ist aber sein persönliches Risiko und hat nichts mit dem Gebäude oder deinem Mietverhältnis zu tun.
- •Mietausfallversicherung: du deckt den finanziellen Schaden ab, wenn ein Mieter seine Miete nicht zahlt. Auch das ist allein Sache des Vermieters.
- •Private Haftpflichtversicherung des Vermieters: Diese Versicherung deckt allgemeine Haftpflichtrisiken des Vermieters ab, die nichts mit dem Gebäude zu tun haben.
Worauf du bei der Abrechnung achten solltest – konkrete Tipps!
- 1.Prüfe deinen Mietvertrag: Steht dort, dass die Versicherungskosten umlagefähig sind? Welche Versicherungen sind konkret genannt?
- 2.Fordere Belege an: Dein Vermieter muss dir auf Verlangen die Versicherungsverträge vorlegen. So kannst du prüfen, ob die Kosten angemessen sind und ob die Versicherungen überhaupt umlagefähig sind.
- 3.Achte auf den Verteilerschlüssel: Die Versicherungskosten müssen nach einem nachvollziehbaren Verteilerschlüssel auf die Mieter umgelegt werden, meist nach Wohnfläche.
- 4.Überprüfe die Höhe der Kosten: Sind die Versicherungskosten im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gestiegen? Frage nach, warum das so ist. Vielleicht hat der Vermieter eine neue, teurere Versicherung abgeschlossen, die nicht unbedingt notwendig war.
- 5.Achte auf Transparenz: Die Abrechnung muss klar und verständlich sein. Was genau wird abgerechnet? Wie hoch sind die Kosten? Wie wurde der Verteilerschlüssel angewendet?
Was tun, wenn die Abrechnung fehlerhaft ist?
Wenn du Zweifel an der Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung hast, solltest du innerhalb der Widerspruchsfrist (meist 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung) schriftlich Widerspruch einlegen. Begründe deinen Widerspruch so genau wie möglich und fordere Belege an.
Wenn dein Vermieter deinen Widerspruch ablehnt, kannst du dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden. du können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
Rechtsprechung: Was sagt der BGH?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in zahlreichen Urteilen mit der Umlagefähigkeit von Versicherungskosten auseinandergesetzt. Ein wichtiger Grundsatz ist, dass die Kosten notwendig und angemessen sein müssen (BGH, Urteil vom 20.06.2007, VIII ZR 254/06). Das bedeutet, dass der Vermieter nicht einfach die teuerste Versicherung abschließen darf, wenn eine günstigere Alternative ausreichend wäre.
Außerdem hat der BGH entschieden, dass die Umlagefähigkeit von Versicherungskosten im Mietvertrag klar und verständlich geregelt sein muss (BGH, Urteil vom 10.02.2010, VIII ZR 39/09). Eine pauschale Formulierung, dass "alle Nebenkosten" umgelegt werden dürfen, reicht nicht aus.
Fazit: Kenne deine Rechte und prüfe genau!
Die Nebenkostenabrechnung ist oft ein Buch mit sieben Siegeln, aber lass dich nicht entmutigen! Mit etwas Wissen und Sorgfalt kannst du sicherstellen, dass du nicht für Kosten aufkommen musst, die dein Vermieter nicht auf dich umlegen darf. Prüfe deinen Mietvertrag, fordere Belege an und scheue dich nicht, Widerspruch einzulegen, wenn du Fehler entdeckst. Mit diesen Tipps bist du bestens gerüstet, um deine Nebenkostenabrechnung erfolgreich zu prüfen und bares Geld zu sparen! Viel Erfolg dabei!
Weitere Artikel zum Thema

Nebenkostenabrechnung und Solaranlage: Profitieren Mieter von den Erträgen oder zahlen sie drauf?

Nebenkostenabrechnung: Abrechnungsfähig oder nicht? Checkliste für Vermieter (und wie Mieter sich wehren)
