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Nebenkostenabrechnung: Vermieterwechsel - Was passiert mit Guthaben oder Nachzahlungen? Fristen und Ansprüche

Na, auch schon mal den Vermieter gewechselt und dich gefragt, was mit deiner Nebenkostenabrechnung passiert? Keine Sorge, das ist ein Thema, das viele Mieter umtreibt. Wir klären das jetzt mal ganz en...

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5 Min. Lesezeit
Nebenkostenabrechnung: Vermieterwechsel - Was passiert mit Guthaben oder Nachzahlungen? Fristen und Ansprüche

Na, auch schon mal den Vermieter gewechselt und dich gefragt, was mit deiner Nebenkostenabrechnung passiert? Keine Sorge, das ist ein Thema, das viele Mieter umtreibt. Wir klären das jetzt mal ganz entspannt auf, damit du genau weißt, was deine Rechte und Pflichten sind.

Vermieterwechsel: Was bedeutet das für deine Nebenkosten?

Stell dir vor, du wohnst in einer Wohnung, zahlst brav deine Miete inklusive Nebenkosten-Vorauszahlungen und plötzlich flattert ein Schreiben ins Haus: Neuer Vermieter! Was nun? Keine Panik, grundsätzlich ändert sich für dich als Mieter erstmal nicht viel. Dein Mietvertrag bleibt bestehen, nur eben mit einem neuen Vertragspartner. Aber wie sieht es mit der Nebenkostenabrechnung aus? Hier kommt es darauf an, wann der Vermieterwechsel stattgefunden hat.

Guthaben oder Nachzahlung: Wer zahlt oder bekommt was?

Das Wichtigste zuerst: Derjenige, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Nebenkostenabrechnung dein Vermieter ist, ist auch für die Abrechnung zuständig. Das bedeutet:

  • Vermieterwechsel während des Abrechnungszeitraums: Wenn dein Vermieter mitten im Abrechnungszeitraum wechselt (z.B. am 30. Juni, während der Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember läuft), ist der neue Vermieter für die komplette Abrechnung zuständig. Das gilt auch, wenn der alte Vermieter den Großteil des Jahres dein Ansprechpartner war.
  • Guthaben: Wenn sich aus der Abrechnung ein Guthaben für dich ergibt, muss der neue Vermieter dir dieses auszahlen.
  • Nachzahlung: Wenn du eine Nachzahlung leisten musst, geht diese ebenfalls an den neuen Vermieter.
Aber Achtung: Der neue Vermieter ist nur für die Abrechnung des gesamten Abrechnungszeitraums verantwortlich. Er muss sich gegebenenfalls mit dem alten Vermieter auseinandersetzen, um die Kosten korrekt aufzuteilen. Das ist aber nicht dein Problem!

Praktischer Tipp: Notiere dir den Namen und die Kontaktdaten des alten Vermieters. Auch wenn der neue Vermieter für die Abrechnung zuständig ist, kann es hilfreich sein, bei Fragen auch den alten Vermieter kontaktieren zu können, beispielsweise wenn es um Details zu den Nebenkosten geht, die in seiner Zeit angefallen sind.

Fristen, Fristen, Fristen: Was du unbedingt beachten musst

Wie immer im Mietrecht, spielen Fristen eine wichtige Rolle. Hier sind die wichtigsten Fristen im Zusammenhang mit der Nebenkostenabrechnung und einem Vermieterwechsel:

  • Abrechnungszeitraum: In der Regel beträgt der Abrechnungszeitraum 12 Monate. Er muss nicht zwingend mit dem Kalenderjahr übereinstimmen, ist aber meistens der Fall.
  • Abrechnungsfrist: Dein Vermieter hat 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, dir die Nebenkostenabrechnung zuzustellen. Läuft der Abrechnungszeitraum also vom 1. Januar bis 31. Dezember, muss die Abrechnung bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei dir sein.
  • Einwendungsfrist: Nachdem du die Nebenkostenabrechnung erhalten hast, hast du 12 Monate Zeit, Einwendungen gegen die Abrechnung zu erheben. Das bedeutet, du kannst Fehler in der Abrechnung beanstanden und Nachweise verlangen.
Wichtiger Hinweis: Diese Fristen gelten unabhängig davon, ob ein Vermieterwechsel stattgefunden hat. Der neue Vermieter muss die Abrechnung fristgerecht erstellen und dir zukommen lassen.

Was passiert, wenn die Abrechnung zu spät kommt?

Wenn dein Vermieter die Nebenkostenabrechnung nicht innerhalb der 12-Monats-Frist erstellt, hat er grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf eine Nachzahlung. Das bedeutet, du musst eine eventuelle Nachforderung nicht bezahlen. Ausnahme: Der Vermieter ist unverschuldet an der rechtzeitigen Erstellung der Abrechnung gehindert (z.B. durch eine verspätete Rechnung eines Energieversorgers). Allerdings muss er dir dies dann unverzüglich mitteilen.

Praktischer Tipp: Dokumentiere den Zeitpunkt, an dem du die Nebenkostenabrechnung erhalten hast. Am besten schickst du deinem Vermieter eine kurze E-Mail, in der du den Erhalt der Abrechnung bestätigst. So hast du einen Nachweis, falls es später zu Streitigkeiten über die Einhaltung der Frist kommt.

BGH-Urteile, die du kennen solltest

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit dem Thema Nebenkostenabrechnung und Vermieterwechsel beschäftigt. Hier ein paar wichtige Urteile:

  • BGH, Urteil vom 28. Mai 2008, Az. VIII ZR 261/07: Dieses Urteil bestätigt, dass der neue Vermieter für die gesamte Abrechnung des Abrechnungszeitraums zuständig ist, auch wenn der alte Vermieter den Großteil des Jahres die Verwaltung innehatte.
  • BGH, Urteil vom 9. Dezember 2009, Az. VIII ZR 158/09: Dieses Urteil befasst sich mit der Frage, wann ein Vermieter unverschuldet an der rechtzeitigen Erstellung der Abrechnung gehindert ist.
Diese Urteile sind zwar juristisch formuliert, aber sie zeigen, dass der BGH deine Rechte als Mieter stärkt und klare Regeln für die Nebenkostenabrechnung aufstellt.

Was tun, wenn die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist?

Wenn du den Verdacht hast, dass deine Nebenkostenabrechnung Fehler enthält, solltest du diese zunächst genau prüfen. Vergleiche die Abrechnung mit deinen Vorauszahlungen und den Angaben im Mietvertrag. Achte auf folgende Punkte:

  • Sind alle Kostenpositionen umlagefähig? Nicht alle Kosten dürfen auf die Mieter umgelegt werden. Im Mietvertrag sollte genau aufgeführt sein, welche Kosten du tragen musst.
  • Sind die Kosten korrekt berechnet? Überprüfe, ob die Kosten richtig auf die einzelnen Wohneinheiten verteilt wurden.
  • Sind die Kosten nachvollziehbar? Fordere Belege an, wenn dir bestimmte Kostenpositionen unklar sind.
Wenn du Fehler entdeckst, solltest du deinem Vermieter schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) Einwendungen gegen die Abrechnung erheben. Gib genau an, welche Fehler du gefunden hast und warum du sie für falsch hältst. Setze deinem Vermieter eine angemessene Frist zur Korrektur der Abrechnung (zwei bis vier Wochen sind üblich).

Praktischer Tipp: Nutze einen Musterbrief für die Einwendung gegen die Nebenkostenabrechnung. Diese findest du kostenlos im Internet, beispielsweise bei Verbraucherzentralen oder Mietervereinen.

Fazit: Bleib am Ball und kenn deine Rechte!

Ein Vermieterwechsel kann erstmal für Verwirrung sorgen, aber mit den richtigen Informationen bist du gut gerüstet. Denk daran:

  • Der neue Vermieter ist für die gesamte Nebenkostenabrechnung des Abrechnungszeitraums zuständig.
  • Achte auf die Fristen! Die Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dir sein.
  • Prüfe die Abrechnung genau und erhebe Einwendungen, wenn du Fehler entdeckst.
Mit diesen Tipps behältst du den Überblick und kannst sicherstellen, dass deine Nebenkostenabrechnung korrekt ist – egal, ob dein Vermieter neu oder alt ist. Und denk dran: Im Zweifelsfall hilft dir ein Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht weiter!

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