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Nebenkostenabrechnung: Kosten für Dachrinnenreinigung - Wann umlagefähig und welche Alternativen gibt es?

Na, schon wieder flattert die Nebenkostenabrechnung ins Haus und du fragst dich, was da eigentlich alles drin steht? Keine Sorge, das geht vielen so! Heute nehmen wir uns mal einen ganz speziellen Pun...

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Nebenkostenabrechnung: Kosten für Dachrinnenreinigung - Wann umlagefähig und welche Alternativen gibt es?

Na, schon wieder flattert die Nebenkostenabrechnung ins Haus und du fragst dich, was da eigentlich alles drin steht? Keine Sorge, das geht vielen so! Heute nehmen wir uns mal einen ganz speziellen Punkt vor: die Dachrinnenreinigung. Darf dein Vermieter die Kosten dafür wirklich auf dich umlegen? Und was gibt es vielleicht für Alternativen? Lass uns das mal genauer unter die Lupe nehmen.

Dachrinnenreinigung in der Nebenkostenabrechnung – Ja oder Nein?

Grundsätzlich gilt: Dein Vermieter darf nur solche Kosten auf dich umlegen, die auch wirklich betriebsnotwendig sind und im Mietvertrag ausdrücklich als umlagefähig vereinbart wurden. Das steht so im § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV). Klingt kompliziert, ist es aber eigentlich gar nicht.

Bei der Dachrinnenreinigung ist es so eine Sache. du dient ja dazu, dass Regenwasser ordentlich abfließen kann und keine Schäden am Haus entstehen. Das ist prinzipiell gut und wichtig. Aber: Ist das auch wirklich eine regelmäßige und notwendige Instandhaltung, die du als Mieter mittragen musst?

Hier kommt es auf den Einzelfall an!

Wann die Dachrinnenreinigung umlagefähig ist

  • Regelmäßige Reinigung: Wenn die Dachrinnenreinigung regelmäßig durchgeführt wird (z.B. einmal jährlich), kann dein Vermieter die Kosten unter Umständen auf dich umlegen. Wichtig ist aber, dass diese Regelmäßigkeit auch notwendig ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Haus in der Nähe von vielen Bäumen steht und die Dachrinnen schnell durch Laub verstopfen.
  • Bestandteil des Mietvertrags: Steht im Mietvertrag ausdrücklich, dass die Kosten für die Dachrinnenreinigung zu den umlagefähigen Nebenkosten gehören, ist das schon mal ein guter Hinweis darauf, dass dein Vermieter sie abrechnen darf. Aber auch hier gilt: Die Klausel muss wirksam sein. Eine zu allgemeine Formulierung könnte unwirksam sein.
  • Sachgerechte Ausführung: Die Reinigung muss fachgerecht durchgeführt werden. Beauftragt der Vermieter beispielsweise eine Firma, die völlig überteuerte Preise verlangt, musst du das nicht einfach so hinnehmen. Du hast das Recht, die Angemessenheit der Kosten zu hinterfragen.

Wann die Dachrinnenreinigung NICHT umlagefähig ist

  • Einmalige Reinigung aufgrund von Vernachlässigung: Wenn die Dachrinnen jahrelang nicht gereinigt wurden und es jetzt zu einer Notfallreinigung kommt, weil das Wasser schon überläuft, darf dein Vermieter die Kosten dafür in der Regel nicht auf dich umlegen. Das wäre dann eher eine Instandsetzung, für die er selbst verantwortlich ist.
  • Mangelnde Notwendigkeit: Wenn die Dachrinnen gar nicht so schnell verschmutzen und eine regelmäßige Reinigung eigentlich unnötig ist, kann dein Vermieter die Kosten dafür auch nicht einfach auf dich abwälzen.
  • Fehlende Vereinbarung im Mietvertrag: Wenn im Mietvertrag nichts von der Dachrinnenreinigung steht, kann dein Vermieter die Kosten dafür grundsätzlich nicht auf dich umlegen.

Was sagt der BGH dazu?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich zwar noch nicht explizit mit der Umlagefähigkeit der Dachrinnenreinigung befasst, aber es gibt Urteile zu ähnlichen Themen. Generell gilt: Der BGH ist sehr streng, wenn es um die Umlagefähigkeit von Nebenkosten geht. Er betont immer wieder, dass die Kosten betriebsnotwendig sein müssen und dass der Mieter einen Anspruch auf eine transparente und nachvollziehbare Abrechnung hat.

Was tun, wenn du Zweifel hast?

Du bist dir unsicher, ob die Kosten für die Dachrinnenreinigung in deiner Nebenkostenabrechnung wirklich rechtens sind? Keine Panik, du bist nicht machtlos!

  1. 1.Mietvertrag prüfen: Schau als erstes ganz genau in deinen Mietvertrag. Steht da etwas zur Dachrinnenreinigung? Wenn ja, wie ist es formuliert?
  2. 2.Nebenkostenabrechnung prüfen: Fordere eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten an. Lass dir Rechnungen und Belege zeigen. So kannst du besser nachvollziehen, wie die Kosten entstanden sind.
  3. 3.Gespräch mit dem Vermieter: Such das Gespräch mit deinem Vermieter. Vielleicht kann er dir erklären, warum die Reinigung notwendig war und wie die Kosten zustande gekommen sind.
  4. 4.Mieterverein oder Anwalt: Wenn du mit deinem Vermieter nicht weiterkommst oder dir unsicher bist, ob die Kosten rechtens sind, wende dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht. Die können dir professionell weiterhelfen und deine Rechte durchsetzen.

Alternativen zur teuren Dachrinnenreinigung durch eine Firma

Dein Vermieter ist clever und sucht nach Möglichkeiten, die Kosten für die Dachrinnenreinigung zu senken? Super! Es gibt nämlich durchaus Alternativen zur teuren Beauftragung einer Firma:

  • Eigenleistung der Mieter: In manchen Mietverträgen ist vereinbart, dass die Mieter bestimmte Reinigungsarbeiten selbst übernehmen können. Das könnte auch die Dachrinnenreinigung beinhalten. Allerdings: Niemand kann dazu gezwungen werden, gefährliche Arbeiten in großer Höhe durchzuführen! Wenn du Angst hast oder dir das nicht zutraust, musst du das nicht machen.
  • Regelmäßige Kontrolle und kleinere Reinigungen: Anstatt die Dachrinnen nur einmal im Jahr gründlich reinigen zu lassen, könnte dein Vermieter sie regelmäßig kontrollieren und kleinere Verstopfungen selbst beseitigen. Das kann langfristig Kosten sparen und größere Schäden verhindern.
  • Laubschutzgitter: Das Anbringen von Laubschutzgittern in den Dachrinnen kann verhindern, dass sich Laub und andere Verschmutzungen überhaupt erst festsetzen. Das reduziert den Reinigungsaufwand deutlich.
  • Professionelle Reinigung nur bei Bedarf: Anstatt die Dachrinnen immer im gleichen Turnus reinigen zu lassen, könnte dein Vermieter eine professionelle Reinigung nur dann beauftragen, wenn es wirklich notwendig ist. Das spart Kosten und schont die Umwelt.
⚠️
WichtigBevor dein Vermieter solche Alternativen einführt, sollte er das mit den Mietern absprechen und gegebenenfalls den Mietvertrag anpassen. Transparenz ist hier das A und O!

Fazit: Augen auf bei der Nebenkostenabrechnung!

Die Dachrinnenreinigung kann unter Umständen umlagefähig sein, aber es kommt immer auf den Einzelfall an. Achte auf eine klare Vereinbarung im Mietvertrag, eine regelmäßige und notwendige Reinigung und eine sachgerechte Ausführung. Wenn du Zweifel hast, prüfe die Nebenkostenabrechnung genau, such das Gespräch mit deinem Vermieter und scheue dich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Und vergiss nicht: Es gibt oft clevere Alternativen zur teuren Dachrinnenreinigung durch eine Firma. Bleib kritisch und informiere dich gut – dann kann bei deiner Nebenkostenabrechnung nichts mehr schiefgehen!

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