Na, schon mal wieder gestresst wegen deiner Nebenkostenabrechnung? Und diesmal ist da auch noch eine Position "Rohrreinigung" aufgetaucht? Keine Panik, das kriegen wir zusammen hin! Abflussverstopfungen sind echt nervig, und die Frage, wer die Kosten für die Beseitigung trägt, kann schnell zu Streit führen. Lass uns mal genauer anschauen, wie das mit der Rohrreinigung und deinen Nebenkosten zusammenhängt.
Verstopfter Abfluss – Wer ist zuständig?
Stell dir vor, du stehst mal wieder vor deinem verstopften Spülbecken oder der Dusche, aus der das Wasser einfach nicht abfließen will. Blöd gelaufen! Aber wer muss jetzt ran und die Verstopfung beseitigen? Grundsätzlich gilt: Dein Vermieter ist für die Instandhaltung der Wohnung zuständig, das heißt, er muss dafür sorgen, dass alles funktioniert, inklusive der Rohre. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass er immer zahlen muss!
Deine Pflichten als Mieter: Du bist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln. Das bedeutet, du solltest darauf achten, dass keine groben Verschmutzungen oder Gegenstände in den Abfluss gelangen, die ihn verstopfen können. Haare, Essensreste, Hygieneartikel – das sind typische Übeltäter.
Wann der Vermieter zahlen muss: Wenn die Verstopfung durch altersbedingten Verschleiß der Rohre oder durch Baumängel verursacht wurde, dann ist dein Vermieter in der Pflicht. Auch wenn die Verstopfung in einem Teil des Rohrsystems auftritt, der nicht direkt deiner Wohnung zuzuordnen ist (z.B. im Hauptstrang), muss der Vermieter zahlen.
Wann du zahlen musst: Wenn du die Verstopfung selbst verursacht hast, weil du beispielsweise unachtsam warst und Essensreste oder andere ungeeignete Dinge in den Abfluss gespült hast, dann musst du die Kosten für die Rohrreinigung übernehmen.
Bagatellschäden – Eine wichtige Ausnahme
Es gibt da noch die Sache mit den Bagatellschäden. Das sind kleine Reparaturen, die du als Mieter selbst zahlen musst, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
- •Kleinreparaturklausel im Mietvertrag: Dein Mietvertrag muss eine wirksame Kleinreparaturklausel enthalten. Das bedeutet, dass dort genau festgelegt ist, bis zu welcher Höhe du für solche Reparaturen aufkommen musst.
- •Bagatellschaden: Die Reparatur muss sich auf Teile der Mietsache beziehen, die deinem direkten und häufigen Zugriff unterliegen, wie z.B. Wasserhähne, Lichtschalter oder eben auch Abflüsse.
- •Höchstgrenze: Die Kosten für die einzelne Reparatur dürfen einen bestimmten Betrag nicht überschreiten (meistens zwischen 75 und 100 Euro). Außerdem gibt es oft eine jährliche Höchstgrenze für alle Kleinreparaturen zusammen (meistens 6-8% der Jahreskaltmiete).
Rohrreinigung in der Nebenkostenabrechnung – Was ist erlaubt?
Jetzt wird's spannend: Darf dein Vermieter die Kosten für die Rohrreinigung einfach so in die Nebenkostenabrechnung packen? Die Antwort ist: Nicht ohne Weiteres!
Grundsätzlich gilt: Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen sind Instandhaltungskosten und gehören nicht zu den umlagefähigen Nebenkosten. Dein Vermieter darf also nicht einfach die Kosten für jede Rohrreinigung auf alle Mieter umlegen.
Ausnahme: Regelmäßige Wartung: Anders sieht es aus, wenn es sich um regelmäßige Wartungsarbeiten handelt, die der Vorbeugung von Verstopfungen dienen. Wenn dein Vermieter beispielsweise regelmäßig die Rohre spülen lässt, um Ablagerungen zu entfernen, können diese Kosten unter Umständen als umlagefähige Nebenkosten abgerechnet werden. Das muss aber im Mietvertrag klar vereinbart sein. Oft findet sich das unter dem Punkt "Sonstige Betriebskosten".
Was tun bei Streit?
Was, wenn du und dein Vermieter euch nicht einig seid, wer die Kosten für die Rohrreinigung tragen muss? Hier sind ein paar Tipps:
- 1.Sprich mit deinem Vermieter: Oft lässt sich das Problem in einem persönlichen Gespräch klären. Erkläre deine Sicht der Dinge und versuche, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
- 2.Dokumentiere alles: Sammle alle relevanten Informationen, wie z.B. Fotos von der Verstopfung, Zeugenaussagen von Nachbarn oder E-Mails mit deinem Vermieter.
- 3.Prüfe deinen Mietvertrag: Schaue genau nach, was im Mietvertrag zur Instandhaltung und zu den Nebenkosten steht.
- 4.Hole dir rechtlichen Rat: Wenn du dir unsicher bist, ob die Kosten korrekt abgerechnet wurden oder dein Vermieter sich querstellt, kannst du dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden.
Schadensersatz – Wenn's richtig teuer wird
Stell dir vor, durch die Verstopfung läuft Wasser aus und beschädigt deine Möbel oder den Fußboden. Wer zahlt dann?
Wenn du die Verstopfung schuldhaft verursacht hast (z.B. durch grobe Fahrlässigkeit), musst du für den Schaden aufkommen. Hast du aber alles getan, um die Verstopfung zu vermeiden, und ist die Ursache im Verantwortungsbereich des Vermieters zu suchen (z.B. mangelhafte Rohre), dann muss der Vermieter für den Schaden aufkommen.
Fazit: Ruhe bewahren und genau prüfen
Abflussverstopfungen sind ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Wichtig ist, dass du deine Rechte und Pflichten kennst. Prüfe deinen Mietvertrag genau, dokumentiere alles und scheue dich nicht, rechtlichen Rat einzuholen, wenn du dir unsicher bist. So kannst du sicherstellen, dass du nicht für Kosten aufkommen musst, die eigentlich dein Vermieter tragen sollte. Und denk dran: Ein offenes Gespräch mit deinem Vermieter kann oft Wunder wirken! Viel Erfolg bei der Prüfung deiner Nebenkostenabrechnung!
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