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Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung: Welche Aufgaben sind umlagefähig und wann liegt 'Luxuspflege' vor?

Na, wieder mal Bauchschmerzen beim Blick auf deine Nebenkostenabrechnung bekommen? Keine Sorge, das geht vielen Mietern so! Besonders die Hausmeisterkosten sind oft ein Knackpunkt. Da fragst du dich b...

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5 Min. Lesezeit
Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung: Welche Aufgaben sind umlagefähig und wann liegt 'Luxuspflege' vor?

Na, wieder mal Bauchschmerzen beim Blick auf deine Nebenkostenabrechnung bekommen? Keine Sorge, das geht vielen Mietern so! Besonders die Hausmeisterkosten sind oft ein Knackpunkt. Da fragst du dich bestimmt: Was darf der Vermieter da eigentlich alles auf mich umlegen und wann wird’s unverschämt? Lass uns das mal genauer unter die Lupe nehmen, damit du deine Abrechnung besser verstehen und gegebenenfalls auch Einspruch erheben kannst.

Was darf der Hausmeister eigentlich abrechnen?

Grundsätzlich gilt: Der Vermieter darf alle Kosten auf dich umlegen, die für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Instandhaltung des Hauses anfallen. Das ist im § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt. Heißt konkret:

  • Gartenpflege: Rasen mähen, Hecken schneiden, Unkraut jäten, Laub harken – all das gehört dazu. Aber Achtung: Eine aufwendige Umgestaltung des Gartens oder das Anlegen eines Zierteichs sind meistens nicht umlagefähig.
  • Reinigung: Treppenhaus putzen, Fensterreinigung, Mülltonnen rausstellen – typische Aufgaben. Hier muss aber ein fairer Maßstab angelegt werden. Ein tägliches Schrubben des Treppenhauses ist in den meisten Fällen übertrieben.
  • Winterdienst: Schnee räumen und Streuen, damit du sicher zum Briefkasten kommst.
Kleinere Reparaturen: Glühbirnen wechseln, tropfende Wasserhähne reparieren, etc. Diese Kosten dürfen aber nur dann umgelegt werden, wenn sie im Mietvertrag explizit als umlagefähig vereinbart wurden. Und: Es darf sich wirklich nur um kleinere* Reparaturen handeln. Größere Instandsetzungen sind Sache des Vermieters.
  • Überwachung der Haustechnik: Heizung, Aufzug, etc.
⚠️
WichtigAll diese Tätigkeiten müssen im Zusammenhang mit dem Gebäude stehen. Der Hausmeister muss also Aufgaben erfüllen, die dem gesamten Haus zugutekommen, nicht nur einzelnen Mietern.

Wann wird's luxuriös? Die Grauzone der "Luxuspflege"

Hier wird's tricky. Denn was "ordnungsgemäß" ist, liegt oft im Auge des Betrachters. Wenn der Vermieter es mit der Pflege übertreibt, spricht man von "Luxuspflege". Und die musst du nicht bezahlen!

Beispiele für Luxuspflege:

  • Übermäßige Gartenpflege: Ein Landschaftsgärtner, der dreimal pro Woche den Rasen trimmt und jeden Tag die Rosen schneidet? Das ist in der Regel zu viel.
  • Extravagante Dekoration: Eine teure Weihnachtsbeleuchtung, die das ganze Haus in ein Lichtermeer verwandelt? Auch das musst du wahrscheinlich nicht zahlen.
  • Überdimensionierter Winterdienst: Wenn der Hausmeister schon um 3 Uhr morgens anfängt zu räumen, obwohl kaum Schnee liegt, ist das unverhältnismäßig.
Konkret: Achte darauf, ob die Kosten im Verhältnis zum Nutzen stehen. Ist der Aufwand gerechtfertigt oder wird hier einfach unnötig viel Geld ausgegeben?

Dein Recht: Fordere einen Arbeitszeitnachweis!

Um herauszufinden, ob die Hausmeisterkosten gerechtfertigt sind, hast du das Recht, einen Arbeitszeitnachweis einzusehen. Dieser Nachweis sollte detailliert auflisten, welche Tätigkeiten der Hausmeister in welchem Zeitraum erledigt hat.

Worauf du achten solltest:

  • Detaillierung: Der Nachweis sollte nicht nur pauschale Angaben enthalten ("Gartenpflege: 10 Stunden"), sondern genau aufschlüsseln, was gemacht wurde ("Rasen mähen: 2 Stunden, Hecken schneiden: 3 Stunden, Unkraut jäten: 5 Stunden").
  • Plausibilität: Die angegebenen Zeiten müssen realistisch sein. Kann der Hausmeister wirklich in einer Stunde den gesamten Garten gießen?
  • Dokumentation: Der Arbeitszeitnachweis sollte idealerweise von dem Hausmeister unterschrieben sein.
Wenn der Vermieter dir keinen Arbeitszeitnachweis vorlegt oder der Nachweis unzureichend ist, kannst du die Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung beanstanden.

Was sagt der BGH dazu?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon mehrfach mit dem Thema Hausmeisterkosten beschäftigt. Einige wichtige Urteile:

  • BGH, Urteil vom 16.02.2005, Az. VIII ZR 6/04: Hier hat der BGH entschieden, dass die Kosten für die Gartenpflege auch dann umlagefähig sind, wenn der Garten nur von wenigen Mietern genutzt wird. Entscheidend ist, dass der Garten allgemein zugänglich ist.
  • BGH, Urteil vom 10.11.2010, Az. VIII ZR 288/09: Dieses Urteil bekräftigt, dass nur die Kosten für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Instandhaltung des Hauses umlagefähig sind. Luxuspflege musst du nicht bezahlen.
Diese Urteile zeigen: Der BGH nimmt das Thema ernst und setzt klare Grenzen für die Umlagefähigkeit von Hausmeisterkosten.

Tipps für die Praxis: So gehst du vor

  1. 1.Prüfe deinen Mietvertrag: Steht dort etwas Konkretes zu den Hausmeisterkosten?
  2. 2.Fordere die Nebenkostenabrechnung an: Am besten schriftlich, mit Fristsetzung.
  3. 3.Prüfe die Abrechnung genau: Sind die Hausmeisterkosten detailliert aufgeschlüsselt?
  4. 4.Fordere einen Arbeitszeitnachweis an: Auch hier gilt: Schriftlich anfordern, mit Fristsetzung.
  5. 5.Vergleiche die Kosten mit anderen Abrechnungen: Sind die Kosten im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen? Gibt es plausible Gründe dafür?
  6. 6.Hole dir Rat: Wenn du unsicher bist, wende dich an den Mieterverein oder einen Anwalt.
  7. 7.Lege Widerspruch ein: Wenn du Fehler in der Abrechnung entdeckst, lege innerhalb der Widerspruchsfrist (in der Regel 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung) schriftlich Widerspruch ein. Begründe deinen Widerspruch so detailliert wie möglich.

Fazit: Augen auf bei den Hausmeisterkosten!

Die Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung sind oft ein komplexes Thema. Aber mit dem richtigen Wissen und etwas Hartnäckigkeit kannst du dafür sorgen, dass du nicht zu viel bezahlst. Prüfe deine Abrechnung genau, fordere einen Arbeitszeitnachweis an und scheue dich nicht, Widerspruch einzulegen, wenn du Fehler entdeckst. Und denk dran: Du bist nicht allein! Viele Mieter haben ähnliche Probleme. Also, bleib dran und lass dir nichts gefallen!

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