Na, flattert dir auch jedes Jahr die Nebenkostenabrechnung ins Haus und du fragst dich, ob da alles mit rechten Dingen zugeht? Besonders die Abwassergebühren, die nach Personenzahl abgerechnet werden, sorgen oft für Stirnrunzeln. "Ist das überhaupt erlaubt?" fragst du dich vielleicht. Keine Sorge, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen!
Abwassergebühren und die Sache mit der Personenzahl
Klar, Wasser kommt rein und Wasser geht raus – logisch, oder? Aber wie die Abwassergebühren auf die einzelnen Mietparteien verteilt werden, ist oft ein Knackpunkt. Viele Vermieter legen die Kosten einfach nach der Personenzahl um. Das bedeutet: Je mehr Leute in deiner Wohnung leben, desto höher deine Abwasserkosten. Aber ist das fair?
Warum die Abrechnung nach Personenzahl kritisch sein kann
Stell dir vor, du bist ein sparsamer Single, der kaum zu Hause ist, während nebenan eine Familie mit Teenagern wohnt, die jeden Tag ausgiebig duschen. Findest du es gerecht, wenn ihr die gleichen Abwassergebühren zahlt? Vermutlich nicht! Genau da liegt das Problem.
Die Abrechnung nach Personenzahl berücksichtigt nämlich nicht deinen tatsächlichen Wasserverbrauch. Und das kann zu Ungerechtigkeiten führen, besonders wenn es große Unterschiede im Verbrauch zwischen den Mietparteien gibt.
Was sagt der Gesetzgeber?
Grundsätzlich gilt: Der Vermieter kann die Nebenkosten auf verschiedene Arten umlegen. Die gängigsten Methoden sind:
- •Nach Wohnfläche: Die Kosten werden anteilig zur Größe deiner Wohnung berechnet.
- •Nach Verbrauch: Hier werden die Kosten anhand deines tatsächlichen Verbrauchs ermittelt, meist durch Wasserzähler.
- •Nach Personenzahl: Wie bereits beschrieben, werden die Kosten auf die Anzahl der Bewohner verteilt.
Wann ist die Abrechnung nach Personenzahl erlaubt?
Die Abrechnung der Abwassergebühren nach Personenzahl ist grundsätzlich zulässig, aber es gibt Ausnahmen! Und hier kommt ein wichtiges BGH-Urteil ins Spiel (BGH, Urteil vom 10.10.2007, Az. VIII ZR 279/06). Der BGH hat entschieden, dass eine Abrechnung nach Personenzahl dann unzulässig ist, wenn sie zu einer erheblichen Ungerechtigkeit führt.
Was bedeutet das konkret? Wenn dein Wasserverbrauch deutlich unter dem Durchschnitt liegt und du trotzdem hohe Abwassergebühren zahlen musst, weil dein Vermieter nach Personenzahl abrechnet, solltest du hellhörig werden.
So prüfst du deine Nebenkostenabrechnung – Schritt für Schritt
Okay, genug Theorie. Jetzt wird's praktisch! So gehst du vor, um deine Nebenkostenabrechnung zu prüfen und herauszufinden, ob die Abwassergebühren korrekt abgerechnet wurden:
- 1.Mietvertrag checken: Steht im Mietvertrag, dass die Abwassergebühren nach Personenzahl abgerechnet werden? Wenn ja, ist das grundsätzlich erlaubt. Wenn nicht, gilt die Wohnfläche als Umlageschlüssel.
- 2.Verbrauchswerte vergleichen: Vergleiche deinen eigenen Wasserverbrauch mit dem der anderen Mietparteien oder dem Durchschnittsverbrauch in deiner Region. Frag deinen Vermieter nach den Verbräuchen der anderen Mieter.
- 3.Rechnung prüfen: Sind die Gesamtkosten für das Abwasser nachvollziehbar? Lass dir die Originalrechnungen vom Vermieter zeigen.
- 4.Gibt es Wasserzähler? Sind in deiner Wohnung Wasserzähler installiert? Wenn ja, sollte dein Verbrauch eigentlich genau erfasst und abgerechnet werden. Das ist oft der fairste Weg.
- 5.Ungewöhnliche Abweichungen suchen: Fallen dir extreme Abweichungen auf? Zum Beispiel, wenn du wenig Wasser verbrauchst, aber trotzdem hohe Abwassergebühren zahlen musst? Das könnte ein Hinweis auf eine fehlerhafte Abrechnung sein.
- 6.Einspruch einlegen: Wenn du Fehler entdeckst oder das Gefühl hast, dass die Abrechnung ungerecht ist, solltest du innerhalb der Einspruchsfrist (meistens 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung) schriftlich Einspruch beim Vermieter einlegen. Begründe deinen Einspruch detailliert und lege Beweise vor (z.B. Vergleichswerte, Fotos von defekten Zählern).
Tipps für den Umgang mit deinem Vermieter
- •Kommunikation ist alles: Sprich offen mit deinem Vermieter über deine Bedenken. Vielleicht lässt sich das Problem einvernehmlich lösen.
- •Dokumentiere alles: Sammle alle relevanten Unterlagen, wie Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Wasserzählerstände etc.
- •Rechtliche Beratung: Wenn du unsicher bist oder dein Vermieter sich querstellt, kannst du dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden. Die können dir professionell weiterhelfen.
Die Sache mit den Wasserzählern
Der Einbau von Wasserzählern ist oft die beste Lösung, um Streitigkeiten zu vermeiden. Durch die individuelle Verbrauchserfassung wird sichergestellt, dass jeder Mieter nur für das bezahlt, was er tatsächlich verbraucht. In vielen Neubauten sind Wasserzähler bereits Standard. Wenn in deiner Wohnung noch keine Zähler vorhanden sind, kannst du deinen Vermieter darauf ansprechen, ob ein Einbau möglich ist. Unter Umständen kann er dazu sogar verpflichtet sein.
Was tun bei Warmwasserkosten?
Die Abrechnung der Warmwasserkosten ist ein eigenes Kapitel. Hier muss der Vermieter zwingend einen Teil der Kosten verbrauchsabhängig abrechnen, also anhand von Wärmemengenzählern oder ähnlichen Geräten. Die verbrauchsabhängige Abrechnung soll dazu anregen, sparsamer mit Warmwasser umzugehen. Ein Teil der Kosten kann aber auch hier nach Wohnfläche verteilt werden.
Fazit: Augen auf bei der Nebenkostenabrechnung!
Die Abrechnung der Abwassergebühren nach Personenzahl kann gerecht sein, muss es aber nicht. Es ist wichtig, dass du deine Nebenkostenabrechnung sorgfältig prüfst und deinen eigenen Wasserverbrauch im Blick behältst. Wenn du das Gefühl hast, dass etwas nicht stimmt, scheue dich nicht, deinen Vermieter anzusprechen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Lass dich nicht abspeisen und kämpfe für dein Recht! Denn am Ende des Tages geht es um dein Geld und eine faire Abrechnung. Und denk dran: Im Zweifelsfall hilft dir ein Mieterverein oder ein Anwalt weiter. Viel Erfolg bei der Prüfung deiner Nebenkostenabrechnung!
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