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Abrechnungszeitraum überschritten: Wann Mieter die Nebenkostenabrechnung nicht zahlen müssen (BGH-Urteile)

Manchmal fühlst du dich vielleicht wie im Dschungel der Mietnebenkosten, oder? Und dann kommt da diese Nebenkostenabrechnung ins Haus geflattert – dick, unverständlich und oft mit einer saftigen Nachz...

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5 Min. Lesezeit
Abrechnungszeitraum überschritten: Wann Mieter die Nebenkostenabrechnung nicht zahlen müssen (BGH-Urteile)

Manchmal fühlst du dich vielleicht wie im Dschungel der Mietnebenkosten, oder? Und dann kommt da diese Nebenkostenabrechnung ins Haus geflattert – dick, unverständlich und oft mit einer saftigen Nachzahlung. Aber keine Panik! Es gibt Situationen, in denen du die Zahlung verweigern kannst. Eine davon ist, wenn der Abrechnungszeitraum überschritten wurde. Klingt kompliziert? Keine Sorge, ich erkläre es dir!

Die magische 12-Monate-Frist: Dein Schutzschild

Stell dir vor, du erhältst im Dezember 2024 eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022. Irgendwas stimmt da doch nicht, oder? Richtig! Dein Vermieter hat eine wichtige Frist verpasst. Laut Gesetz und ständiger Rechtsprechung, insbesondere durch den Bundesgerichtshof (BGH), muss dir die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen.

Das bedeutet:

  • Der Abrechnungszeitraum: Das ist der Zeitraum, für den die Nebenkosten abgerechnet werden. In den meisten Fällen ist das ein Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
  • Die 12-Monate-Frist: Ab dem Ende des Abrechnungszeitraums hat dein Vermieter 12 Monate Zeit, dir die Abrechnung zukommen zu lassen.
  • Beispiel: Wenn der Abrechnungszeitraum das Jahr 2023 ist, muss die Abrechnung spätestens am 31. Dezember 2024 bei dir sein.
Verpasst der Vermieter diese Frist, ist die Abrechnung in der Regel unwirksam und du musst die Nachzahlung nicht leisten. Hurra!

Warum diese Frist so wichtig ist

Die 12-Monate-Frist dient deinem Schutz. du soll sicherstellen, dass du genügend Zeit hast, die Abrechnung zu prüfen und eventuelle Fehler zu entdecken. Außerdem soll sie verhindern, dass Vermieter sich ewig Zeit lassen und du irgendwann mit einer riesigen Nachzahlung überrascht wirst.

Was tun, wenn die Frist überschritten wurde?

Okay, die Abrechnung ist zu spät. Was jetzt?

  1. 1.Datum prüfen: Überprüfe genau, wann dir die Abrechnung zugegangen ist. Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem sie in deinem Briefkasten lag oder dir persönlich übergeben wurde.
  2. 2.Ruhe bewahren: Auch wenn du dich ärgerst, bleib ruhig und sachlich.
  3. 3.Schriftlich widersprechen: Lege schriftlich Widerspruch gegen die Abrechnung ein. Das ist wichtig, um deine Rechte zu wahren.
  4. 4.Begründung: Erkläre in deinem Schreiben, dass du die Abrechnung aufgrund der verspäteten Zustellung nicht anerkennst. Verweise auf die 12-Monate-Frist und am besten auch auf entsprechende BGH-Urteile (dazu später mehr).
  5. 5.Frist setzen: Setze dem Vermieter eine angemessene Frist (z.B. zwei Wochen) zur Bestätigung, dass er auf die Nachforderung verzichtet.
  6. 6.Miete weiterhin zahlen: Zahle weiterhin deine reguläre Miete inklusive der Nebenkostenvorauszahlung. Das ist wichtig, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten und eine Kündigung zu riskieren.
Wichtiger Hinweis: Ein formloser Widerspruch per E-Mail ist zwar schnell, aber sicherer ist ein Einschreiben mit Rückschein. So hast du einen Beweis dafür, dass dein Widerspruch rechtzeitig eingegangen ist.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Wie immer gibt es auch hier Ausnahmen. Der Vermieter kann trotz Überschreitung der Frist Anspruch auf Nachzahlung haben, wenn er die Verspätung nicht zu vertreten hat. Das bedeutet, die Verspätung muss auf Umständen beruhen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

Einige Beispiele, die möglicherweise als Entschuldigung gelten könnten:

  • Unerwartete Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters: Wenn der Vermieter einen externen Dienstleister mit der Erstellung der Abrechnung beauftragt hat und dieser plötzlich insolvent geht, könnte das ein Grund für eine Verspätung sein.
  • Lange Bearbeitungszeiten bei Behörden: Wenn der Vermieter auf Informationen von Behörden angewiesen ist (z.B. Wasserzählerstände) und diese sich extrem verzögern, könnte das ebenfalls ein Grund sein.
Aber Achtung: Der Vermieter muss nachweisen, dass er alles Zumutbare unternommen hat, um die Abrechnung rechtzeitig zu erstellen. Bloße Arbeitsüberlastung oder Schlampigkeit reichen nicht aus!

BGH-Urteile, die du kennen solltest

Der BGH hat sich in zahlreichen Urteilen mit dem Thema Nebenkostenabrechnung und Fristen beschäftigt. Hier sind ein paar wichtige Entscheidungen, die du im Hinterkopf behalten solltest:

  • BGH, Urteil vom 25.01.2006, Az. VIII ZR 71/05: In diesem Urteil hat der BGH klargestellt, dass die 12-Monate-Frist grundsätzlich gilt und nur in Ausnahmefällen überschritten werden darf.
  • BGH, Urteil vom 27.01.2010, Az. VIII ZR 220/09: Hier hat der BGH betont, dass der Vermieter die Ursache für die Verspätung darlegen und beweisen muss.
Diese Urteile kannst du in deinem Widerspruchsschreiben zitieren, um deine Position zu untermauern.

Praktische Tipps für den Umgang mit der Nebenkostenabrechnung

  • Abrechnung sorgfältig prüfen: Nimm dir Zeit, die Abrechnung genau zu prüfen. Vergleiche die einzelnen Positionen mit deinem Mietvertrag und den Vorauszahlungen.
  • Belegeinsicht fordern: Wenn dir etwas unklar ist, fordere Belegeinsicht beim Vermieter an. Er ist verpflichtet, dir Einsicht in die Originalbelege zu gewähren.
  • Fristen notieren: Notiere dir den Beginn und das Ende des Abrechnungszeitraums, damit du die 12-Monate-Frist im Blick hast.
  • Hilfe suchen: Wenn du unsicher bist, ob die Abrechnung korrekt ist oder ob du die Nachzahlung leisten musst, wende dich an einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt.

Fazit: Kenne deine Rechte!

Die Nebenkostenabrechnung kann ein echter Stolperstein sein, aber mit dem richtigen Wissen und der Kenntnis deiner Rechte kannst du dich davor schützen, ungerechtfertigt zur Kasse gebeten zu werden. Die 12-Monate-Frist ist dabei ein wichtiger Schutzmechanismus. Wenn dein Vermieter diese Frist überschreitet, hast du gute Chancen, die Nachzahlung zu verweigern. Bleib wachsam, prüfe die Abrechnung sorgfältig und scheue dich nicht, deine Rechte einzufordern! So behältst du die Kontrolle über deine Nebenkosten und schläfst ruhiger.

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