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Wartungskosten für Gemeinschaftswaschanlage in der Nebenkostenabrechnung: Wann Vermieter übertreiben und Mieter widersprechen können!

Klar, hier ist dein Ratgeber-Artikel zum Thema Wartungskosten für Gemeinschaftswaschanlagen in der Nebenkostenabrechnung: Hast du auch manchmal das Gefühl, dass deine Nebenkostenabrechnung für die Ge...

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Wartungskosten für Gemeinschaftswaschanlage in der Nebenkostenabrechnung: Wann Vermieter übertreiben und Mieter widersprechen können!

Klar, hier ist dein Ratgeber-Artikel zum Thema Wartungskosten für Gemeinschaftswaschanlagen in der Nebenkostenabrechnung:

Hast du auch manchmal das Gefühl, dass deine Nebenkostenabrechnung für die Gemeinschaftswaschanlage ein bisschen zu dick ausfällt? Keine Sorge, damit bist du nicht allein! Viele Mieter fragen sich, was genau unter Wartungskosten fällt und wann der Vermieter vielleicht ein bisschen übertreibt. Lass uns das mal genauer unter die Lupe nehmen, damit du weißt, wann du Einspruch erheben kannst.

Was darf der Vermieter überhaupt abrechnen?

Grundsätzlich gilt: Dein Vermieter darf die Kosten für die Wartung und den Betrieb der Gemeinschaftswaschanlage auf dich und die anderen Mieter umlegen, wenn das im Mietvertrag so vereinbart ist. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Die regelmäßige Reinigung der Anlage
  • Die Wartung der Waschmaschinen und Trockner (z.B. Überprüfung der Technik, Schmierung beweglicher Teile)
  • Die Kosten für Strom und Wasser, die die Geräte verbrauchen
  • Die Kosten für die Eichung der Geräte, falls vorhanden
Es ist wichtig zu verstehen, dass es hierbei um Wartung geht, also um Maßnahmen, die dazu dienen, die Anlage in einem guten Zustand zu erhalten und ihre Lebensdauer zu verlängern.

Wann wird's kritisch? Reparaturen vs. Wartung

Hier kommt der Knackpunkt: Reparaturen! Reparaturen sind grundsätzlich Sache des Vermieters und dürfen nicht über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. Das hat der BGH mehrfach bestätigt (z.B. BGH, Urteil vom 08.11.2006, Az. VIII ZR 112/06).

Was bedeutet das konkret?

Stell dir vor, die Waschmaschine ist kaputt und muss repariert werden. Der Vermieter beauftragt einen Techniker, der ein defektes Teil austauscht. Diese Kosten darf er nicht in der Nebenkostenabrechnung aufführen.

Anders sieht es aus, wenn der Techniker kommt, um die Maschine zu warten, z.B. um die Dichtungen zu prüfen und zu fetten. Diese Kosten sind umlagefähig, solange sie angemessen sind.

Also: Wartung ja, Reparatur nein!

Das Wirtschaftlichkeitsgebot: Achtung vor übertriebenen Kosten!

Auch wenn Wartungskosten grundsätzlich umlagefähig sind, muss dein Vermieter das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten. Das bedeutet, er muss darauf achten, dass die Kosten nicht unnötig hoch sind.

Was heißt das für dich?

  • Dein Vermieter muss Angebote von verschiedenen Anbietern einholen und den günstigsten wählen (oder zumindest einen plausiblen Grund haben, warum er einen teureren Anbieter gewählt hat).
  • Er darf keine Luxus-Wartungsverträge abschließen, die unnötige Leistungen beinhalten.
  • Die Kosten müssen im Verhältnis zum Nutzen stehen. Wenn die Wartungskosten höher sind als der Nutzen der Waschanlage für die Mieter, könnte das ein Hinweis auf Unwirtschaftlichkeit sein.
Konkretes Beispiel:

Stell dir vor, dein Vermieter schließt einen Wartungsvertrag ab, der monatlich 100 Euro kostet, obwohl eine einfache jährliche Wartung für 200 Euro ausreichen würde. In diesem Fall könntest du argumentieren, dass die monatlichen Kosten unwirtschaftlich sind.

So gehst du vor: Deine Rechte als Mieter

Du hast das Recht, die Originalbelege zur Nebenkostenabrechnung einzusehen. Das ist dein wichtigstes Werkzeug, um zu überprüfen, ob die Kosten korrekt sind.

So machst du's richtig:

  1. 1.Nebenkostenabrechnung prüfen: Schau dir die Positionen für die Waschanlage genau an. Sind die Kosten plausibel? Gibt es Auffälligkeiten?
  2. 2.Belegeinsicht fordern: Schreib deinem Vermieter einen Brief oder eine E-Mail und bitte um Einsicht in die Originalbelege. Du hast das Recht, die Belege vor Ort einzusehen und dir Notizen zu machen oder Kopien anzufertigen (gegen Kostenerstattung).
  3. 3.Belege prüfen: Schau dir die Rechnungen genau an. Was wurde genau gemacht? Handelt es sich um Wartung oder Reparatur? Sind die Preise angemessen?
  4. 4.Widerspruch einlegen: Wenn du Fehler oder Unstimmigkeiten findest, solltest du innerhalb der Widerspruchsfrist (meist 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung) schriftlich Widerspruch einlegen. Begründe deinen Widerspruch genau und lege Kopien der relevanten Belege bei.
⚠️
WichtigAuch wenn du Widerspruch einlegst, solltest du den unstrittigen Teil der Nebenkostenabrechnung fristgerecht bezahlen.

Typische Fehler in der Nebenkostenabrechnung und wie du sie erkennst

  • Reparaturkosten als Wartungskosten deklariert: Achte auf die Beschreibung der Leistungen in den Rechnungen.
  • Überhöhte Wartungskosten: Vergleiche die Kosten mit anderen Angeboten oder informiere dich, was eine angemessene Wartung kostet.
  • Kosten für Schönheitsreparaturen: Die Reinigung der Waschanlage, die über die normale Wartung hinausgeht, darf nicht als Wartung abgerechnet werden.
  • Kosten für Neuanschaffung: Wenn eine Waschmaschine komplett ausgetauscht wird, darf das nicht über die Nebenkosten abgerechnet werden.

Was tun, wenn der Vermieter nicht einlenkt?

Wenn dein Vermieter deinen Widerspruch ablehnt und du weiterhin Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung hast, hast du verschiedene Möglichkeiten:

  • Mieterverein: Der Mieterverein kann dich beraten und dir bei der Durchsetzung deiner Rechte helfen.
  • Anwalt: Ein Anwalt für Mietrecht kann deine Ansprüche prüfen und dich vor Gericht vertreten.
  • Gericht: Im Zweifelsfall musst du deine Ansprüche vor Gericht geltend machen.

Fazit: Wissen ist Macht!

Die Nebenkostenabrechnung für die Gemeinschaftswaschanlage kann ein Minenfeld sein. Aber mit dem richtigen Wissen und einer Portion Aufmerksamkeit kannst du dich davor schützen, zu viel zu bezahlen. Prüfe deine Abrechnung sorgfältig, fordere Belegeinsicht an und scheue dich nicht, Widerspruch einzulegen, wenn du Fehler findest. Denk daran: Wartung ist umlagefähig, Reparatur nicht. Und dein Vermieter muss das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten. Viel Erfolg!

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