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Versicherungskosten in der Nebenkostenabrechnung: Welche Policen Mieter wirklich zahlen müssen (und welche Vermieter selbst tragen)

Na, wieder mal Bauchschmerzen wegen deiner Nebenkostenabrechnung? Keine Sorge, das geht fast jedem Mieter so! Besonders die Position "Versicherungskosten" kann ganz schön verwirrend sein. Welche Versi...

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5 Min. Lesezeit
Versicherungskosten in der Nebenkostenabrechnung: Welche Policen Mieter wirklich zahlen müssen (und welche Vermieter selbst tragen)

Na, wieder mal Bauchschmerzen wegen deiner Nebenkostenabrechnung? Keine Sorge, das geht fast jedem Mieter so! Besonders die Position "Versicherungskosten" kann ganz schön verwirrend sein. Welche Versicherungen darf dein Vermieter wirklich auf dich umlegen und welche muss er selbst zahlen? Lass uns das mal genauer unter die Lupe nehmen!

Welche Versicherungen dürfen in deiner Nebenkostenabrechnung auftauchen?

Generell gilt: Dein Vermieter darf nur die Kosten für Versicherungen in die Nebenkostenabrechnung aufnehmen, die das Gebäude oder dich als Mieter betreffen und im Mietvertrag explizit als umlagefähig vereinbart wurden. Wichtig ist das Wörtchen "explizit"! Steht im Mietvertrag nur allgemein "Versicherungskosten", ist das oft nicht ausreichend.

Schauen wir uns die gängigsten Versicherungen mal im Detail an:

Die Gebäudeversicherung: Ein Muss für dich!

Die Gebäudeversicherung ist quasi ein Klassiker und in aller Regel umlagefähig. du schützt das Gebäude vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Stell dir vor, ein Blitz schlägt ein und setzt den Dachstuhl in Brand – die Gebäudeversicherung deckt die Kosten für die Reparatur. Da du als Mieter ja auch von einem intakten Gebäude profitierst, ist es nur fair, dass du dich an den Kosten beteiligst.

⚠️
WichtigAchte darauf, dass die Versicherungssumme angemessen ist und die Prämie nicht überteuert erscheint. Du hast das Recht, die Versicherungsunterlagen einzusehen und die Berechnungsgrundlage zu prüfen.

Die Haftpflichtversicherung: Manchmal ja, manchmal nein

Die Haftpflichtversicherung des Vermieters kann unter Umständen umlagefähig sein, aber hier ist Vorsicht geboten! du deckt Schäden ab, die durch das Gebäude selbst verursacht werden. Ein Beispiel: Ein Dachziegel fällt herunter und beschädigt das Auto deines Nachbarn. Die Haftpflichtversicherung des Vermieters zahlt.

Ob du dich an den Kosten beteiligen musst, hängt davon ab, welche Gefahren durch die Versicherung abgedeckt werden. Geht es um Gefahren, die typisch für ein Haus sind (wie eben herabfallende Ziegel), ist die Umlage oft zulässig. Werden aber auch Risiken abgedeckt, die eher in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen (z.B. Schäden durch Bauarbeiten), kann die Umlage unzulässig sein.

Die Glasversicherung: Im Detail liegt die Tücke

Auch die Glasversicherung kann in der Nebenkostenabrechnung auftauchen. du deckt Schäden an Fensterscheiben und anderen Glasflächen ab. Ob du dich daran beteiligen musst, hängt davon ab, ob die Versicherung wirklich notwendig ist. Oftmals sind Glasschäden bereits in der Gebäudeversicherung mit abgedeckt.

Praxis-Tipp: Frag bei deinem Vermieter nach, ob die Glasversicherung wirklich erforderlich ist und ob keine Doppelversicherung vorliegt.

Welche Versicherungen darf dein Vermieter NICHT auf dich umlegen?

Jetzt wird's spannend! Es gibt nämlich auch Versicherungen, die dein Vermieter auf keinen Fall auf dich abwälzen darf. Hier sind die häufigsten Beispiele:

Die Rechtsschutzversicherung: Vermietersache!

Eine Rechtsschutzversicherung des Vermieters ist grundsätzlich nicht umlagefähig. du dient in erster Linie dazu, die Interessen des Vermieters zu schützen, zum Beispiel bei Streitigkeiten mit Mietern. Das ist ganz klar Vermietersache!

Die Mietausfallversicherung: Dein Risiko ist das nicht!

Eine Mietausfallversicherung schützt den Vermieter vor finanziellen Verlusten, wenn ein Mieter seine Miete nicht zahlt. Auch hier gilt: Das ist reines Vermieterinteresse und darf nicht auf dich umgelegt werden.

Sonstige "spezielle" Versicherungen: Immer skeptisch sein!

Manchmal versuchen Vermieter, Kosten für andere, eher ungewöhnliche Versicherungen in die Nebenkostenabrechnung zu mogeln. Sei hier besonders wachsam! Grundsätzlich gilt: Alle Versicherungen, die nicht unmittelbar dem Schutz des Gebäudes oder der Mieter dienen, sind unzulässig.

So prüfst du deine Nebenkostenabrechnung richtig!

Okay, jetzt weißt du, welche Versicherungen grundsätzlich umlagefähig sind und welche nicht. Aber wie gehst du konkret vor, wenn du deine Nebenkostenabrechnung prüfen willst?

  1. 1.Mietvertrag checken: Schau genau nach, welche Kostenpositionen im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart wurden.
  2. 2.Abrechnung genau lesen: Sind die Versicherungskosten detailliert aufgeschlüsselt? Steht dabei, um welche Art von Versicherung es sich handelt?
  3. 3.Belegeinsicht fordern: Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen. Frag bei deinem Vermieter nach!
  4. 4.Versicherungssumme und Prämie prüfen: Sind die Versicherungssumme und die Prämie angemessen? Lass dich nicht abspeisen, sondern bestehe auf nachvollziehbaren Erklärungen.
  5. 5.Doppelversicherungen aufdecken: Frag nach, ob bestimmte Risiken bereits durch andere Versicherungen abgedeckt sind.
  6. 6.Fristen beachten: Du hast in der Regel 12 Monate Zeit, um deine Nebenkostenabrechnung zu prüfen und Einspruch einzulegen.
⚠️
WichtigWenn du dir unsicher bist, hol dir Hilfe! Es gibt Mietervereine, die dich bei der Prüfung deiner Nebenkostenabrechnung unterstützen. Auch ein Anwalt für Mietrecht kann dir weiterhelfen.

Was tun, wenn die Abrechnung Fehler enthält?

Du hast Fehler in deiner Nebenkostenabrechnung entdeckt? Keine Panik!

  1. 1.Schriftlicher Widerspruch: Lege schriftlich Widerspruch gegen die Abrechnung ein. Erkläre genau, welche Positionen du beanstandest und warum.
  2. 2.Frist einhalten: Achte darauf, dass dein Widerspruch innerhalb der Frist (meistens 12 Monate) beim Vermieter eingeht.
  3. 3.Zahlung unter Vorbehalt: Zahle die Nebenkosten unter Vorbehalt. So verhinderst du, dass du in Zahlungsverzug gerätst.
  4. 4.Unterstützung suchen: Hol dir Rat bei einem Mieterverein oder einem Anwalt.
BGH-Urteile im Hinterkopf: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in vielen Urteilen die Rechte von Mietern gestärkt. So hat der BGH beispielsweise entschieden, dass allgemeine Formulierungen im Mietvertrag ("Versicherungskosten") nicht ausreichen, um bestimmte Kosten auf den Mieter umzulegen (BGH, Urteil vom 10. Februar 2016, VIII ZR 137/15).

Fazit: Sei wachsam und lass dich nicht über den Tisch ziehen!

Die Nebenkostenabrechnung ist oft ein Buch mit sieben Siegeln. Aber keine Sorge, mit dem richtigen Wissen und ein bisschen Hartnäckigkeit kannst du dich erfolgreich gegen unzulässige Kosten wehren. Achte genau darauf, welche Versicherungen dein Vermieter auf dich umlegen darf und welche nicht. Prüfe deine Abrechnung sorgfältig und scheue dich nicht, Fragen zu stellen und Widerspruch einzulegen. Denn es ist dein gutes Recht, nur für die Kosten aufzukommen, die wirklich gerechtfertigt sind! Und denk dran: Du bist nicht allein! Viele Mieter haben ähnliche Probleme. Nutze die Unterstützung von Mietervereinen und Anwälten, um deine Rechte durchzusetzen. Viel Erfolg!

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