Na, flattert bei dir auch gerade wieder die Nebenkostenabrechnung ins Haus und du fragst dich, ob das alles so seine Richtigkeit hat? Besonders ärgerlich wird's, wenn du in dem Abrechnungszeitraum mit einer unbewohnbaren Wohnung zu kämpfen hattest. Da stellt sich natürlich die Frage: Musst du dann überhaupt die vollen Nebenkosten zahlen? Keine Panik, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen!
Unbewohnbare Wohnung – Was bedeutet das überhaupt?
Bevor wir uns in die Details stürzen, klären wir erst mal, was "unbewohnbar" eigentlich bedeutet. Stell dir vor, deine Wohnung ist aufgrund von schwerwiegenden Mängeln nicht mehr so nutzbar, wie sie sein sollte. Das kann verschiedene Gründe haben:
- •Heizungsausfall im Winter: Frierst du tagelang, weil die Heizung streikt, ist das definitiv ein Problem.
- •Schimmelbefall: Eine gesundheitsgefährdende Schimmelbildung macht die Wohnung unzumutbar.
- •Wasserschaden: Steht das Wasser knöcheltief in deiner Wohnung, kannst du sie kaum bewohnen.
- •Ungezieferbefall: Ein massiver Befall von Ratten oder Kakerlaken macht das Wohnen zur Qual.
Mietminderung – Dein gutes Recht!
Wenn deine Wohnung unbewohnbar ist oder erhebliche Mängel aufweist, hast du das Recht auf eine Mietminderung. Das bedeutet, du musst weniger Miete zahlen, weil du die Wohnung nicht vollumfänglich nutzen kannst. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Grad der Beeinträchtigung ab.
So gehst du vor:
- 1.Mängelanzeige: Informiere deinen Vermieter schriftlich über die Mängel. Beschreibe die Probleme so genau wie möglich und setze ihm eine angemessene Frist zur Behebung. Am besten machst du Fotos, um den Zustand zu dokumentieren.
- 2.Mietminderung ankündigen: Teile deinem Vermieter mit, dass du aufgrund der Mängel die Miete mindern wirst. Gib auch hier am besten eine Schätzung an, wie hoch du die Minderung ansetzen wirst.
- 3.Miete mindern: Zahle ab sofort die geminderte Miete. Wichtig: Du musst die Miete nicht einbehalten, sondern mindern. Zahle also immer einen Teil der Miete, damit du nicht in Zahlungsverzug gerätst.
Und was ist mit den Nebenkosten?
Kommen wir zum Kern der Sache: Musst du die vollen Nebenkosten zahlen, wenn deine Wohnung unbewohnbar war? Die Antwort ist: Es kommt darauf an!
Grundsätzlich gilt: Nebenkosten sind Betriebskosten, die für den Betrieb des Hauses anfallen. Dazu gehören beispielsweise Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister oder Gartenpflege. Wenn du die Wohnung aufgrund von Mängeln nicht voll nutzen konntest, kann sich das auch auf die Nebenkosten auswirken.
Hier sind einige Szenarien:
- •Heizungsausfall: Wenn deine Heizung ausgefallen ist und du deshalb weniger geheizt hast (oder gar nicht), solltest du auch weniger Heizkosten zahlen müssen. In diesem Fall muss dein Vermieter den Verbrauch schätzen oder die Abrechnung entsprechend korrigieren.
- •Wasserschaden: Wenn du aufgrund eines Wasserschadens weniger Wasser verbraucht hast, solltest du auch weniger Wasserkosten zahlen müssen.
- •Allgemeine Nebenkosten: Bei anderen Nebenkosten, wie z.B. Müllabfuhr oder Hausmeister, ist es schwieriger, einen direkten Zusammenhang zur Unbewohnbarkeit herzustellen. Hier kommt es auf den Einzelfall an.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen entschieden, dass Mieter bei Mängeln in der Wohnung nicht nur die Miete mindern können, sondern unter Umständen auch Anspruch auf eine Reduzierung der Nebenkosten haben (z.B. BGH, Urteil vom 05.10.2005, Az. VIII ZR 48/05).
Was du tun kannst:
- 1.Nebenkostenabrechnung prüfen: Schau dir die Nebenkostenabrechnung genau an und vergleiche sie mit den Vorjahresabrechnungen. Gibt es Auffälligkeiten?
- 2.Einspruch einlegen: Wenn du der Meinung bist, dass die Nebenkostenabrechnung aufgrund der Unbewohnbarkeit deiner Wohnung zu hoch ist, lege schriftlich Einspruch ein. Begründe deinen Einspruch ausführlich und belege ihn mit Fotos, Mängelanzeigen und anderen relevanten Dokumenten.
- 3.Nachweise fordern: Fordere von deinem Vermieter Belege für die einzelnen Positionen der Nebenkostenabrechnung an. So kannst du überprüfen, ob die Kosten korrekt berechnet wurden.
- 4.Professionelle Hilfe: Wenn du dir unsicher bist, lass dich von einem Mieterverein oder einem Anwalt beraten. du können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
Wann du die vollen Nebenkosten zahlen musst
Es gibt auch Fälle, in denen du trotz einer unbewohnbaren Wohnung die vollen Nebenkosten zahlen musst. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:
- •Der Mangel nur kurzzeitig bestand: Wenn die Wohnung nur für kurze Zeit unbewohnbar war und der Mangel schnell behoben wurde, kann es sein, dass du die vollen Nebenkosten zahlen musst.
- •Der Mangel von dir verursacht wurde: Hast du den Mangel selbst verursacht, zum Beispiel durch unsachgemäße Nutzung der Wohnung, hast du keinen Anspruch auf eine Reduzierung der Nebenkosten.
- •Du die Mängel nicht gemeldet hast: Wenn du die Mängel nicht rechtzeitig gemeldet hast und deinem Vermieter keine Möglichkeit gegeben hast, sie zu beheben, kann es schwierig werden, eine Reduzierung der Nebenkosten durchzusetzen.
Fazit
Eine unbewohnbare Wohnung ist ärgerlich genug. Lass dich nicht auch noch bei den Nebenkosten über den Tisch ziehen! Informiere dich über deine Rechte, prüfe die Nebenkostenabrechnung genau und scheue dich nicht, Einspruch einzulegen. Mit einer guten Vorbereitung und gegebenenfalls professioneller Hilfe kannst du sicherstellen, dass du nur das bezahlst, was du auch wirklich verbraucht hast. Viel Erfolg!
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