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Nebenkostenabrechnung: Was tun, wenn der Vermieter plötzlich eine Pauschale für Reparaturen einführt?

Mist, da flattert die Nebenkostenabrechnung ins Haus und was siehst du da? Plötzlich eine Reparaturpauschale! Da fragst du dich natürlich: "Was soll das denn jetzt?" Keine Panik, das ist erstmal kein...

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Nebenkostenabrechnung: Was tun, wenn der Vermieter plötzlich eine Pauschale für Reparaturen einführt?

Mist, da flattert die Nebenkostenabrechnung ins Haus und was siehst du da? Plötzlich eine Reparaturpauschale! Da fragst du dich natürlich: "Was soll das denn jetzt?" Keine Panik, das ist erstmal kein Grund, gleich auszurasten. Lass uns das mal genauer unter die Lupe nehmen.

Was ist eine Reparaturpauschale überhaupt?

Im Grunde ist eine Reparaturpauschale ein fester Betrag, den dein Vermieter jährlich für kleinere Reparaturen in deiner Wohnung oder im Haus veranschlagt. Damit will er sich und dir vielleicht etwas Verwaltungsaufwand sparen. Aber Achtung: Nicht alles, was sich Vermieter so vorstellen, ist auch erlaubt!

Ist eine Reparaturpauschale in der Nebenkostenabrechnung überhaupt zulässig?

Das ist der springende Punkt! Die schlechte Nachricht zuerst: Eine generelle Reparaturpauschale, die einfach so in die Nebenkostenabrechnung aufgenommen wird, ist unzulässig. Das hat der BGH (Bundesgerichtshof) schon mehrfach klargestellt. Nebenkosten dürfen nur für tatsächlich entstandene Kosten abgerechnet werden. Eine Pauschale, die unabhängig von tatsächlichen Reparaturen anfällt, entspricht dem nicht.

Warum ist das so?

Das Mietrecht ist da ziemlich eindeutig: Nur die Betriebskosten, die im § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführt sind, dürfen auf dich als Mieter umgelegt werden. Und Reparaturen sind da nicht dabei. Die Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache ist grundsätzlich Sache des Vermieters.

Aber: Es gibt Ausnahmen!

Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Es gibt nämlich doch Möglichkeiten, wie Reparaturen über die Nebenkosten abgerechnet werden können:

  • Kleinreparaturklausel im Mietvertrag: Hier kommt die gute alte Kleinreparaturklausel ins Spiel. Wenn dein Mietvertrag eine solche Klausel enthält, kannst du unter Umständen an den Kosten für kleinere Reparaturen beteiligt werden. Aber auch hier gibt es strenge Regeln!

Die Kleinreparaturklausel – Darauf musst du achten!

Wenn dein Vermieter sich auf eine Kleinreparaturklausel beruft, solltest du folgende Punkte genau prüfen:

  • Ist die Klausel überhaupt wirksam? Die Klausel muss klar und verständlich formuliert sein. du darf dich nicht unangemessen benachteiligen.
  • Gibt es eine Höchstgrenze pro Reparatur? Die meisten Klauseln sehen eine Höchstgrenze pro Reparatur vor. Diese liegt üblicherweise zwischen 75 und 120 Euro.
  • Gibt es eine jährliche Höchstgrenze? Auch eine jährliche Höchstgrenze ist üblich, oft liegt sie bei 6 bis 8 Prozent deiner Jahreskaltmiete.
  • Betrifft die Reparatur "deinen" Bereich? Die Klausel gilt in der Regel nur für Reparaturen an Gegenständen, die du häufig nutzt und die deinem direkten Zugriff unterliegen (z.B. Wasserhähne, Lichtschalter, Rollläden).
  • Wurde die Reparatur fachgerecht durchgeführt? Du musst nicht für Pfusch bezahlen!
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BeispielStell dir vor, der Wasserhahn in deiner Küche tropft. Die Reparatur kostet 90 Euro. Deine Kleinreparaturklausel sieht eine Höchstgrenze von 100 Euro pro Reparatur und 8% der Jahreskaltmiete als jährliche Höchstgrenze vor. Wenn die Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde und du die jährliche Höchstgrenze noch nicht erreicht hast, musst du die 90 Euro bezahlen.
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WichtigDie Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen für die Kleinreparaturklausel erfüllt sind, liegt beim Vermieter! Er muss dir also nachweisen, dass die Klausel wirksam ist, die Reparatur in ihren Anwendungsbereich fällt und die Kosten angemessen sind.

Was tun, wenn du eine unzulässige Reparaturpauschale in der Abrechnung findest?

Okay, du hast die Abrechnung geprüft und bist dir sicher, dass die Reparaturpauschale unzulässig ist. Was jetzt?

  1. 1.Schriftlicher Widerspruch: Lege schriftlich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein. Begründe deinen Widerspruch ausführlich und verweise auf die Unzulässigkeit der Reparaturpauschale. Setze dem Vermieter eine angemessene Frist zur Korrektur der Abrechnung (z.B. 4 Wochen).
  2. 2.Belege anfordern: Fordere vom Vermieter die Belege für die Reparaturpauschale an. Auch wenn du dir sicher bist, dass sie unzulässig ist, schadet es nicht, die Belege einzusehen. Vielleicht verstecken sich dahinter ja doch zulässige Kosten.
  3. 3.Zurückbehalten des strittigen Betrags: Du bist berechtigt, den Betrag, der auf die unzulässige Reparaturpauschale entfällt, bis zur Klärung des Sachverhalts zurückzubehalten. Achtung: Zahle den Rest der Nebenkostenabrechnung fristgerecht, um keine Mahngebühren zu riskieren!
  4. 4.Mieterverein oder Anwalt konsultieren: Wenn der Vermieter sich querstellt, solltest du dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht wenden. Die können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
  5. 5.Klage: Im schlimmsten Fall musst du Klage einreichen, um dein Recht auf eine korrekte Nebenkostenabrechnung durchzusetzen.

Präventive Maßnahmen: So vermeidest du Ärger im Vorfeld

Am besten ist es natürlich, wenn du solche Probleme von vornherein vermeidest. Hier ein paar Tipps:

  • Mietvertrag genau prüfen: Lies deinen Mietvertrag vor der Unterschrift gründlich durch. Achte besonders auf Klauseln zu Nebenkosten und Reparaturen.
  • Bei Unklarheiten nachfragen: Wenn du etwas im Mietvertrag nicht verstehst, frag deinen Vermieter oder einen Experten um Rat.
  • Protokoll führen: Dokumentiere alle Mängel und Schäden in deiner Wohnung schriftlich. Das kann im Streitfall hilfreich sein.
  • Nebenkostenabrechnung regelmäßig prüfen: Kontrolliere deine Nebenkostenabrechnung jedes Jahr sorgfältig. So fallen dir Fehler und Unregelmäßigkeiten schneller auf.

Fazit: Wissen ist Macht!

Eine plötzliche Reparaturpauschale in der Nebenkostenabrechnung ist erstmal ein Schock. Aber wie du jetzt weißt, ist so eine Pauschale in den meisten Fällen unzulässig. Wichtig ist, dass du deine Rechte kennst und dich nicht scheust, diese auch durchzusetzen. Prüfe deinen Mietvertrag genau, fordere Belege an und scheue dich nicht, Widerspruch einzulegen. Mit dem richtigen Wissen und einer Portion Hartnäckigkeit kannst du dich gegen unberechtigte Forderungen deines Vermieters wehren und sicherstellen, dass deine Nebenkostenabrechnung korrekt ist. Und denk dran: Im Zweifel lieber einmal mehr Rat einholen! Viel Erfolg!

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