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Nebenkostenabrechnung und Mietkaution: Darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

Na, flattert bei dir auch jedes Jahr die Nebenkostenabrechnung ins Haus und du fragst dich, ob alles seine Richtigkeit hat? Und dann kommt noch die Frage auf: Wann kriege ich endlich meine Kaution zur...

Mister Check
4 Min. Lesezeit
Nebenkostenabrechnung und Mietkaution: Darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

Na, flattert bei dir auch jedes Jahr die Nebenkostenabrechnung ins Haus und du fragst dich, ob alles seine Richtigkeit hat? Und dann kommt noch die Frage auf: Wann kriege ich endlich meine Kaution zurück? Und darf der Vermieter die überhaupt einbehalten, weil da noch eine Nachzahlung im Raum steht? Keine Sorge, damit bist du nicht allein! Lass uns das Thema mal genauer unter die Lupe nehmen.

Nebenkostenabrechnung und Kaution: Ein Spannungsfeld

Es ist total verständlich, dass du wissen willst, wann du endlich wieder über dein Geld verfügen kannst. Schließlich ist die Mietkaution ja kein Geschenk an den Vermieter, sondern dein Geld, das du quasi "geparkt" hast. Aber der Vermieter hat natürlich auch ein Interesse daran, eventuelle finanzielle Risiken abzusichern.

Die Nebenkostenabrechnung ist oft ein Knackpunkt. Denn erst nach Ablauf des Abrechnungszeitraums (meistens ein Kalenderjahr) steht fest, ob du etwas nachzahlen musst oder sogar etwas zurückbekommst. Und genau hier liegt oft der Hase im Pfeffer, wenn es um die Auszahlung deiner Kaution geht.

Darf der Vermieter die Kaution wegen der Nebenkosten einbehalten?

Die kurze Antwort: Jein. Der Vermieter darf die Kaution nicht komplett einbehalten, nur weil noch eine Nebenkostennachzahlung aussteht. Das wäre unfair und unverhältnismäßig.

Aber: Er darf einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten, um mögliche Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung abzudecken. Das dient als Sicherheit für ihn, falls du tatsächlich noch etwas zahlen musst.

⚠️
WichtigDer Vermieter muss diesen Einbehalt begründen. Er muss also darlegen, warum er davon ausgeht, dass eine Nachzahlung fällig wird und in welcher Höhe. Eine pauschale Aussage wie "Wir behalten die Kaution ein, weil ja noch die Nebenkosten kommen" reicht definitiv nicht aus!

Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

Das ist eine der wichtigsten Fragen. Generell gilt: Der Vermieter hat eine angemessene Frist zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung. Diese Frist beträgt in der Regel bis zu 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums.

Nachdem du die Nebenkostenabrechnung erhalten hast, muss der Vermieter dir die Kaution (oder den restlichen Teil davon) unverzüglich zurückzahlen, wenn keine Nachforderung besteht oder wenn du die Nachforderung beglichen hast.

Das bedeutet:

  • Ohne konkrete Forderung: Sobald feststeht, dass du keine Nachzahlung leisten musst (also z.B. weil du eine Rückerstattung bekommst), muss der Vermieter die Kaution ohne weiteres Zögern auszahlen.
  • Mit konkreter Forderung: Wenn du eine Nachzahlung leisten musst, darf der Vermieter den entsprechenden Betrag von der Kaution abziehen. Den Rest muss er dir dann aber sofort zurückzahlen.
BGH-Urteil beachten: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Vermieter die Kaution nicht unbegrenzt lange einbehalten darf (BGH, Urteil vom 18.01.2006, Az. VIII ZR 71/05). Er hat nur das Recht, einen angemessenen Teil der Kaution für eine angemessene Zeit zurückzubehalten. Was "angemessen" ist, hängt vom Einzelfall ab.

Was tun, wenn der Vermieter die Kaution zu lange einbehält?

Hier sind ein paar praktische Tipps, wie du vorgehen kannst:

  1. 1.Freundliches Gespräch suchen: Sprich zuerst mit deinem Vermieter und versuche, die Situation zu klären. Vielleicht gibt es ja ein Missverständnis.
  2. 2.Schriftliche Aufforderung: Wenn das Gespräch nichts bringt, setze deinem Vermieter schriftlich eine Frist zur Auszahlung der Kaution (z.B. 2 Wochen). Fordere ihn auf, den Grund für den Einbehalt detailliert zu erläutern.
  3. 3.Prüfung der Nebenkostenabrechnung: Lass die Nebenkostenabrechnung von einem Experten prüfen, z.B. vom Mieterverein oder einem Anwalt. Oft finden sich hier Fehler, die zu deinen Gunsten korrigiert werden können.
  4. 4.Mahnbescheid: Wenn der Vermieter sich weiterhin weigert, die Kaution auszuzahlen, kannst du einen Mahnbescheid beantragen. Das ist ein relativ einfacher und kostengünstiger Weg, um deine Forderung geltend zu machen.
  5. 5.Klage: Als letzte Möglichkeit bleibt dir der Weg vor Gericht. Sprich vorher aber unbedingt mit einem Anwalt, um die Erfolgsaussichten und Kosten abzuklären.

Konkrete Tipps für dich:

  • Dokumentiere alles: Bewahre alle wichtigen Dokumente auf, wie z.B. Mietvertrag, Übergabeprotokoll, Nebenkostenabrechnungen, Schriftverkehr mit dem Vermieter.
  • Fristen notieren: Behalte die Fristen im Auge. Die 12-Monats-Frist für die Nebenkostenabrechnung ist besonders wichtig.
  • Nicht einschüchtern lassen: Du hast Rechte als Mieter. Lass dich nicht von deinem Vermieter unter Druck setzen.
  • Mieterverein nutzen: Der Mieterverein ist eine super Anlaufstelle für alle Fragen rund um Mietrecht. Hier bekommst du kompetente Beratung und Unterstützung.
  • Anwalt konsultieren: Wenn du dir unsicher bist oder der Streit mit dem Vermieter eskaliert, ist es ratsam, einen Anwalt für Mietrecht zu konsultieren.

Fazit: Du hast Rechte, also nutze sie!

Die Sache mit der Nebenkostenabrechnung und der Kaution kann ganz schön nervenaufreibend sein. Aber lass dich nicht entmutigen! Du hast Rechte als Mieter und solltest diese auch durchsetzen. Der Vermieter darf die Kaution nicht einfach willkürlich einbehalten. Er muss den Einbehalt begründen und dir die Kaution nach der Nebenkostenabrechnung unverzüglich zurückzahlen, sofern keine Nachforderung besteht oder du diese beglichen hast. Nutze die oben genannten Tipps und scheue dich nicht, dir professionelle Hilfe zu suchen, wenn du alleine nicht weiterkommst. Viel Erfolg!

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