Na, wieder mal die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und Fragezeichen über dem Kopf? Keine Sorge, das geht vielen so! Besonders knifflig wird's, wenn Posten auftauchen, die man nicht so recht einordnen kann. Heute nehmen wir uns mal die Dachrinnenreinigung vor. Musst du die wirklich bezahlen oder zockt dich dein Vermieter ab? Lass uns das mal genauer unter die Lupe nehmen!
Dachrinnenreinigung in der Nebenkostenabrechnung: Darf das sein?
Grundsätzlich gilt: Ja, die Kosten für die Dachrinnenreinigung können auf dich als Mieter umgelegt werden – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Mietrecht regelt nämlich, welche Kosten der Vermieter überhaupt auf die Mieter umlegen darf. Und das steht alles in der Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Darin steht, dass der Vermieter die Kosten für den Betrieb der gemeinschaftlich genutzten Anlagen und Einrichtungen auf die Mieter umlegen darf. Und dazu kann – je nach Auslegung – auch die Dachrinne gehören. Stell dir vor, die Dachrinne ist verstopft und das Regenwasser läuft die Fassade runter und beschädigt sie. Klar, dass der Vermieter das verhindern will.
Achtung: Instandhaltung ist Vermietersache!
Jetzt kommt der springende Punkt: Es muss sich wirklich um laufende Betriebskosten handeln. Kosten für Instandhaltung oder Instandsetzung sind grundsätzlich Sache des Vermieters und dürfen NICHT auf dich umgelegt werden.
Was bedeutet das konkret bei der Dachrinnenreinigung?
- •Reinigung: Wenn die Dachrinne regelmäßig gereinigt wird, um Verstopfungen vorzubeugen, dann sind das in der Regel umlagefähige Betriebskosten.
- •Reparatur: Wenn die Dachrinne aber beschädigt ist und repariert werden muss (z.B. ein Loch geflickt wird), dann sind das Instandhaltungskosten und die muss der Vermieter selbst tragen.
Wann die Kosten unverhältnismäßig hoch sind: Das Wirtschaftlichkeitsgebot
Auch wenn die Dachrinnenreinigung grundsätzlich umlagefähig ist, heißt das nicht, dass der Vermieter jeden Preis abrechnen kann. Er muss nämlich das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten. Das bedeutet, dass er die Kosten so gering wie möglich halten muss.
Was kannst du tun, wenn du den Verdacht hast, dass die Kosten zu hoch sind?
- •Vergleichsangebote: Frage deinen Vermieter nach Vergleichsangeboten von verschiedenen Firmen. Hat er wirklich das günstigste Angebot genommen?
- •Überprüfe die Rechnung: Ist die Rechnung detailliert genug? Was wurde genau gemacht und wie lange hat es gedauert?
- •Größe des Gebäudes: Sind die Kosten im Verhältnis zur Größe des Gebäudes angemessen? Frag andere Mieter in ähnlichen Häusern, was sie für die Dachrinnenreinigung bezahlen.
- •Regelmäßigkeit: Wird die Dachrinne wirklich so oft gereinigt, wie es in der Abrechnung steht? Ist das überhaupt notwendig?
BGH-Urteile: Was sagen die Gerichte?
Auch die Gerichte haben sich schon mit der Umlagefähigkeit von Betriebskosten beschäftigt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in verschiedenen Urteilen klargestellt, dass der Vermieter bei der Auswahl der Dienstleister und der Art der Ausführung das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten muss.
Zwar gibt es kein spezielles BGH-Urteil, das sich ausschließlich mit der Dachrinnenreinigung befasst, aber die allgemeinen Grundsätze zur Umlagefähigkeit von Betriebskosten gelten natürlich auch hier. Du kannst dich also auf diese Urteile berufen, wenn du der Meinung bist, dass die Kosten für die Dachrinnenreinigung unverhältnismäßig hoch sind.
Praktische Tipps für deine Nebenkostenabrechnung
- •Prüfe deine Nebenkostenabrechnung sorgfältig: Nimm dir Zeit und schau dir jeden Posten genau an.
- •Fordere Belege an: Der Vermieter ist verpflichtet, dir auf Verlangen die Originalbelege zur Einsicht vorzulegen.
- •Sprich mit deinem Vermieter: Wenn du Fragen oder Zweifel hast, suche das Gespräch mit deinem Vermieter. Vielleicht kann er dir die Kosten ja plausibel erklären.
- •Lass dich beraten: Wenn du dir unsicher bist, wende dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht. Die können dir bei der Prüfung deiner Nebenkostenabrechnung helfen.
- •Fristen beachten: Du hast in der Regel 12 Monate Zeit, um deine Nebenkostenabrechnung zu prüfen und Einspruch einzulegen.
Was, wenn die Dachrinne gar nicht gereinigt wurde?
Das ist natürlich der Worst Case: Du zahlst für eine Leistung, die gar nicht erbracht wurde. Auch hier gilt: Fordere Belege an! Lass dir vom Vermieter nachweisen, dass die Dachrinne tatsächlich gereinigt wurde. Wenn er das nicht kann, musst du die Kosten auch nicht bezahlen.
Fazit: Augen auf bei der Dachrinnenreinigung!
Die Dachrinnenreinigung kann unter bestimmten Voraussetzungen auf dich als Mieter umgelegt werden. Achte aber darauf, dass es sich wirklich um laufende Betriebskosten handelt und der Vermieter das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet. Prüfe deine Nebenkostenabrechnung sorgfältig und scheue dich nicht, Fragen zu stellen oder Einspruch einzulegen, wenn dir etwas komisch vorkommt. Mit ein bisschen Aufmerksamkeit und dem richtigen Wissen kannst du dich vor ungerechtfertigten Kosten schützen! Viel Erfolg beim Prüfen deiner nächsten Nebenkostenabrechnung!
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