Hallo! Du fragst dich, was passiert, wenn dein Vermieter die Nebenkostenabrechnung zu spät schickt? Keine Panik, ich helfe dir, dich im Dschungel des Mietrechts zurechtzufinden! Es ist ärgerlich, wenn die Abrechnung im Briefkasten fehlt oder verspätet ankommt, aber lass uns gemeinsam schauen, was deine Rechte sind und wie du am besten vorgehst.
Was bedeutet "zu spät" überhaupt?
Die Abrechnungsfrist im Blick
Wichtig ist: Dein Vermieter hat nicht unendlich Zeit, dir die Nebenkostenabrechnung zuzuschicken. Laut § 556 Abs. 3 BGB muss dir die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Der Abrechnungszeitraum ist meistens ein Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
Das bedeutet: Endet der Abrechnungszeitraum am 31. Dezember, muss die Abrechnung bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei dir sein. Kommt sie erst am 1. Januar oder später, ist sie zu spät.
Wann ist eine Abrechnung "zugegangen"?
Entscheidend ist nicht das Datum, an dem dein Vermieter die Abrechnung abschickt, sondern wann sie bei dir zugegangen ist. Das bedeutet, sie muss in deinem Briefkasten liegen oder du musst sie persönlich entgegennehmen. Es reicht also nicht, wenn der Vermieter sie am letzten Tag der Frist abschickt, sie aber erst am nächsten Tag bei dir eintrifft.
Die Folgen der verspäteten Abrechnung
Anspruch auf Nachzahlung? Eher nicht!
Der wichtigste Punkt: Wenn dein Vermieter die Abrechnungsfrist verpasst hat, kann er in der Regel keine Nachforderungen mehr von dir verlangen (§ 556 Abs. 3 BGB). Das bedeutet, selbst wenn sich herausstellt, dass du eigentlich noch 200 € Nebenkosten zahlen müsstest, kannst du dich entspannt zurücklehnen, wenn die Abrechnung zu spät kam.
Es gibt aber Ausnahmen, auf die wir gleich noch eingehen.
Dein Guthaben bekommst du trotzdem!
Auch wenn dein Vermieter die Frist verpasst hat, verlierst du deinen Anspruch auf ein eventuelles Guthaben nicht! Wenn die Abrechnung also zeigt, dass du 150 € zurückbekommen solltest, muss dir dein Vermieter diese Summe auszahlen, auch wenn die Abrechnung verspätet war.
Ausnahmen von der Regel
Es gibt Situationen, in denen dein Vermieter trotz verspäteter Abrechnung Nachforderungen stellen kann. Diese Ausnahmen sind im Gesetz geregelt und müssen von deinem Vermieter bewiesen werden.
- •Verschulden des Vermieters: Der Vermieter muss darlegen, dass er die Verspätung nicht zu verschulden hat. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Verspätung durch unverschuldete Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Abrechnungsunterlagen entstanden ist (z.B. durch Insolvenz eines Dienstleisters). Aber Achtung: Der Vermieter muss sich trotzdem bemühen, die Abrechnung so schnell wie möglich nachzureichen.
- •Verschulden des Mieters: Wenn du selbst dafür gesorgt hast, dass die Abrechnung verspätet erstellt wird (z.B. durch verspätete Mitteilung deines Auszugsdatums), kann der Vermieter möglicherweise doch noch Nachforderungen stellen.
Ein konkretes Beispiel
Stell dir vor, du wohnst in einer Wohnung und dein Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Abrechnung für das Jahr ist am 5. Januar des Folgejahres bei dir im Briefkasten.
- •Szenario 1: Du hast ein Guthaben von 80 €. Dein Vermieter muss dir die 80 € auszahlen, auch wenn die Abrechnung verspätet war.
- •Szenario 2: Du sollst 120 € nachzahlen. Da die Abrechnung nach dem 31. Dezember bei dir eingegangen ist, musst du die 120 € in der Regel nicht bezahlen. Es sei denn, dein Vermieter kann beweisen, dass er die Verspätung nicht verschuldet hat.
Was tun, wenn die Abrechnung zu spät kommt?
Ruhig bleiben und prüfen!
Lass dich nicht sofort verunsichern. Prüfe zuerst, ob die Abrechnung tatsächlich zu spät ist. Schau dir das Datum an, an dem die Abrechnung bei dir eingegangen ist und vergleiche es mit dem Ende des Abrechnungszeitraums plus 12 Monate.
Widerspruch einlegen
Wenn die Abrechnung zu spät ist und du eine Nachzahlung leisten sollst, solltest du unbedingt Widerspruch einlegen. Das machst du am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein, damit du einen Beweis hast.
Formuliere den Widerspruch sachlich und gib an, dass du die Nachforderung aufgrund der verspäteten Abrechnung nicht akzeptierst. Du kannst dich dabei auf § 556 Abs. 3 BGB beziehen.
Guthaben einfordern
Wenn du ein Guthaben hast, solltest du deinen Vermieter schriftlich auffordern, dir dieses auszuzahlen. Setze ihm dafür eine angemessene Frist (z.B. zwei Wochen).
Rechtlichen Rat einholen
Wenn du unsicher bist oder dein Vermieter sich querstellt, solltest du dir rechtlichen Rat einholen. Ein Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
Checkliste: Nebenkostenabrechnung zu spät – was tun?
- •Eingangsdatum prüfen: Wann ist die Abrechnung bei dir angekommen?
- •Abrechnungszeitraum prüfen: Welcher Zeitraum wird abgerechnet?
- •Frist berechnen: War die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dir?
- •Widerspruch einlegen: Wenn eine Nachzahlung gefordert wird und die Frist überschritten ist, Widerspruch einlegen (schriftlich per Einschreiben).
- •Guthaben einfordern: Wenn du ein Guthaben hast, fordere es schriftlich von deinem Vermieter ein.
- •Rechtlichen Rat einholen: Bei Unsicherheiten oder Problemen Mieterverein oder Anwalt kontaktieren.
Fazit
Eine verspätete Nebenkostenabrechnung ist ärgerlich, aber oft zu deinem Vorteil. Kenne deine Rechte, prüfe die Fristen und handle entsprechend. Mit diesen Informationen und der Checkliste bist du gut vorbereitet und kannst dich entspannt zurücklehnen, wenn die nächste Abrechnung im Briefkasten landet – oder eben nicht!
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