Widerspruch

Gemeinschaftsantenne vs. Kabelanschluss: Wann Mieter die Kosten in der Nebenkostenabrechnung verweigern dürfen (inkl. Musterbrief)

Na, wieder mal Bauchschmerzen beim Blick auf deine Nebenkostenabrechnung? Keine Sorge, das geht vielen Mietern so! Gerade beim Thema Kabelanschluss und Gemeinschaftsantenne gibt's oft Fragen und manch...

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6 Min. Lesezeit
Gemeinschaftsantenne vs. Kabelanschluss: Wann Mieter die Kosten in der Nebenkostenabrechnung verweigern dürfen (inkl. Musterbrief)

Na, wieder mal Bauchschmerzen beim Blick auf deine Nebenkostenabrechnung? Keine Sorge, das geht vielen Mietern so! Gerade beim Thema Kabelanschluss und Gemeinschaftsantenne gibt's oft Fragen und manchmal auch versteckte Kosten, die du nicht einfach so hinnehmen musst. In diesem Artikel zeige ich dir, wann du die Kosten für den TV-Empfang in deiner Nebenkostenabrechnung verweigern darfst und wie du am besten vorgehst. Los geht's!

Kabelanschluss oder Gemeinschaftsantenne: Was steckt dahinter?

Erstmal klären wir die Grundlagen. Dein Vermieter kann die Kosten für den TV-Empfang über zwei Wege auf dich umlegen:

  • Kabelanschluss: Hier zahlt der Vermieter einen Vertrag mit einem Kabelanbieter (z.B. Vodafone, PŸUR) und legt die Kosten auf die Mieter um. Früher war das oft die Regel, aber seit einigen Jahren gibt es hier mehr Wahlfreiheit.
  • Gemeinschaftsantenne: Das ist eine Antenne auf dem Dach, die das TV-Signal empfängt und an alle Wohnungen verteilt. Die Kosten dafür, wie Wartung und Reparaturen, werden dann auf die Mieter umgelegt.

Wann du die Kosten verweigern darfst: Deine Rechte als Mieter

Jetzt wird's spannend! Es gibt nämlich Situationen, in denen du die Kosten für Kabelanschluss oder Gemeinschaftsantenne in deiner Nebenkostenabrechnung ablehnen kannst.

1. Wahlfreiheit und individuelle Verträge:

Der springende Punkt ist die Wahlfreiheit. Wenn du deinen eigenen Vertrag mit einem Kabelanbieter oder einem anderen TV-Anbieter (z.B. für Satellitenfernsehen oder Streamingdienste) hast, darf dein Vermieter dir die Kosten für den Kabelanschluss nicht in Rechnung stellen.

BGH-Urteil hilft dir! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nämlich entschieden (BGH, Urteil vom 18.11.2009, Az. VIII ZR 98/09), dass du als Mieter nicht doppelt zur Kasse gebeten werden darfst. Wenn du also bereits für deinen eigenen TV-Empfang zahlst, ist die Umlage über die Nebenkosten unzulässig.

2. Keine Nutzung des Kabelanschlusses:

Auch wenn du den Kabelanschluss in deiner Wohnung gar nicht nutzt, darf dir der Vermieter die Kosten nicht aufdrücken, wenn du eine eigene Empfangsmöglichkeit hast. Das bedeutet: Wenn du dein Fernsehprogramm über Satellit, DVB-T2 oder Streaming beziehst, bist du nicht verpflichtet, für einen ungenutzten Kabelanschluss zu zahlen.

3. Defekter Kabelanschluss:

Funktioniert der Kabelanschluss in deiner Wohnung nicht und dein Vermieter kümmert sich nicht um die Reparatur, musst du ebenfalls nicht dafür bezahlen. Wichtig ist, dass du den Defekt dem Vermieter schriftlich meldest und ihm eine angemessene Frist zur Behebung des Problems setzt.

4. Unverhältnismäßig hohe Kosten:

Sind die Kosten für den Kabelanschluss in deiner Nebenkostenabrechnung im Vergleich zu anderen Mietern oder ähnlichen Wohnungen übermäßig hoch, solltest du hellhörig werden. Hier lohnt es sich, die Kosten genau zu prüfen und gegebenenfalls beim Vermieter nachzufragen.

5. Fehlende Vereinbarung im Mietvertrag:

Manchmal findet sich im Mietvertrag gar keine Klausel, die die Umlage der Kabelanschlusskosten erlaubt. In diesem Fall ist die Umlage ohnehin unzulässig.

⚠️
WichtigDiese Regeln gelten vor allem für neue Mietverträge. Bei alten Mietverträgen (abgeschlossen vor 2015) kann die Rechtslage anders sein, da damals die Umlage von Kabelanschlusskosten oft standardmäßig erfolgte. Hier solltest du dich individuell beraten lassen.

Sonderkündigungsrecht bei Kabelanschluss

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) ermöglicht dir ein Sonderkündigungsrecht für deinen eigenen Kabelanschlussvertrag, wenn dein Vermieter einen Sammelvertrag für das gesamte Haus abschließt. Das bedeutet, du kannst deinen Vertrag außerordentlich kündigen, ohne die regulären Kündigungsfristen einhalten zu müssen. Das ist besonders dann interessant, wenn du durch den Sammelvertrag des Vermieters gezwungen bist, für einen Kabelanschluss zu zahlen, den du eigentlich gar nicht brauchst.

So gehst du vor: Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung

Wenn du der Meinung bist, dass die Kosten für Kabelanschluss oder Gemeinschaftsantenne in deiner Nebenkostenabrechnung unberechtigt sind, solltest du Widerspruch einlegen. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. 1.Prüfe deine Nebenkostenabrechnung genau: Achte auf die einzelnen Positionen und vergleiche sie mit deinem Mietvertrag.
  2. 2.Kontaktiere deinen Vermieter: Sprich mit ihm und erkläre ihm deine Bedenken. Vielleicht lässt sich das Problem im persönlichen Gespräch lösen.
  3. 3.Lege schriftlich Widerspruch ein: Wenn das Gespräch mit dem Vermieter nicht erfolgreich ist, musst du schriftlich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen. Die Frist dafür beträgt in der Regel zwölf Monate nach Erhalt der Abrechnung.
⚠️
WichtigBegründe deinen Widerspruch ausführlich und lege Beweise bei (z.B. Kopie deines eigenen Kabelanschlussvertrags oder eine Bestätigung, dass der Kabelanschluss defekt ist).

Musterbrief: Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung

Hier ist ein Musterbrief, den du als Vorlage für deinen Widerspruch verwenden kannst. Wichtig: Passe den Brief unbedingt an deine individuelle Situation an!

```
[Dein Name]
[Deine Adresse]
[Deine Telefonnummer]
[Deine E-Mail-Adresse]

[Datum]

[Name des Vermieters]
[Adresse des Vermieters]

Betreff: Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum [Zeitraum der Abrechnung] - Kosten für Kabelanschluss/Gemeinschaftsantenne

Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Vermieters],

hiermit lege ich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum [Zeitraum der Abrechnung] ein, die ich am [Datum des Erhalts der Abrechnung] erhalten habe.

Ich widerspreche insbesondere der Position "Kabelanschluss/Gemeinschaftsantenne" in Höhe von [Betrag] Euro.

Begründung:

[Wähle die zutreffende Begründung und passe sie an deine Situation an:]

  • Ich verfüge über einen eigenen Vertrag mit einem Kabelanbieter/TV-Anbieter (z.B. [Name des Anbieters], Kundennummer: [Kundennummer]) und zahle bereits für den TV-Empfang. Ein doppelter Kostenaufwand ist für mich nicht zumutbar.
  • Ich nutze den Kabelanschluss in meiner Wohnung nicht, da ich mein Fernsehprogramm über [Alternative Empfangsmöglichkeit] beziehe.
  • Der Kabelanschluss in meiner Wohnung ist seit [Datum der Meldung] defekt. Ich habe du bereits am [Datum der Meldung] schriftlich darüber informiert und um Reparatur gebeten. Bisher ist jedoch keine Reparatur erfolgt.
  • Die Kosten für den Kabelanschluss in meiner Nebenkostenabrechnung sind im Vergleich zu anderen Mietern/ähnlichen Wohnungen unverhältnismäßig hoch.
  • Eine Umlage der Kabelanschlusskosten ist in meinem Mietvertrag nicht vereinbart.
Ich bitte du, die Nebenkostenabrechnung zu korrigieren und mir eine berichtigte Abrechnung zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen,

[Dein Name]

[Unterschrift]
```

Was passiert nach dem Widerspruch?

Dein Vermieter muss deinen Widerspruch prüfen und dir eine begründete Antwort geben. Entweder er korrigiert die Nebenkostenabrechnung oder er erklärt dir, warum er an den Kosten festhält. Wenn du mit der Antwort des Vermieters nicht zufrieden bist, kannst du dich an einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt wenden.

Fazit

Lass dich nicht von undurchsichtigen Nebenkostenabrechnungen einschüchtern! Du hast als Mieter Rechte und solltest diese auch wahrnehmen. Wenn du der Meinung bist, dass die Kosten für Kabelanschluss oder Gemeinschaftsantenne unberechtigt sind, scheue dich nicht, Widerspruch einzulegen. Mit dem richtigen Wissen und dem Musterbrief bist du bestens gerüstet, um dich gegen ungerechtfertigte Kosten zu wehren. Viel Erfolg!

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