Mist, schon wieder Post vom Vermieter! Und dann ist es auch noch die Nebenkostenabrechnung… Kennst du das Gefühl, wenn sich ein leichtes Unbehagen breit macht? Vor allem, wenn du denkst: "Moment mal, ist die Frist nicht schon längst abgelaufen?!" Keine Panik, ich helfe dir, Licht ins Dunkel des Nebenkosten-Dschungels zu bringen und zeige dir, wann du die Füße hochlegen kannst und wann du doch noch genauer hinschauen musst.
Die berüchtigte 12-Monatsfrist: Dein Schutzschild
Ganz wichtig: Dein Vermieter hat zwölf Monate Zeit, dir die Nebenkostenabrechnung zukommen zu lassen. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Abrechnungszeitraums. Stell dir vor, dein Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr (01.01. - 31.12.). Dann muss die Abrechnung spätestens am 31. Dezember des Folgejahres bei dir im Briefkasten liegen.
Was passiert, wenn die Frist gerissen ist? Grundsätzlich gilt: Ist die Abrechnung später dran, muss dein Vermieter die Nachforderung vergessen! Das steht so im § 556 Abs. 3 BGB. Juhu, erstmal gespart, oder? Aber Achtung, es gibt Ausnahmen, die das Ganze etwas komplizierter machen.
Ausnahmen, die die Regel bestätigen (und dein Portemonnaie belasten)
Es wäre ja zu einfach, wenn es keine Ausnahmen gäbe, oder? Hier sind ein paar Szenarien, in denen dein Vermieter trotz verspäteter Abrechnung noch Geld von dir verlangen kann:
- •Der Vermieter ist unschuldig: Konnte dein Vermieter die Frist nicht einhalten, weil er beispielsweise selbst auf eine Rechnung von einem Dienstleister warten musste oder andere triftige Gründe hatte, die er nicht zu verantworten hat, dann darf er die Abrechnung auch später schicken. Wichtig ist aber, dass er dir die Gründe für die Verzögerung nachvollziehbar erklärt.
- •Du bist schuld! Hast du beispielsweise deine Zählerstände nicht rechtzeitig mitgeteilt oder den Zugang zur Wohnung verweigert, sodass der Vermieter die Abrechnung nicht erstellen konnte, bist du selbst für die Verspätung verantwortlich. Dann darf er auch später noch abkassieren.
- •Abrechnungsfehler wurden korrigiert: Dein Vermieter hat dir fristgerecht eine Abrechnung geschickt, die aber Fehler enthält? Dann darf er diese Fehler auch nach Ablauf der Frist korrigieren und dir eine korrigierte Abrechnung schicken – vorausgesetzt, die ursprüngliche Abrechnung war rechtzeitig und formell korrekt. Aber Achtung: Die Korrektur darf sich nur auf die beanstandeten Fehler beziehen und nicht zu einer komplett neuen Abrechnung führen.
Verwirkung: Wenn dein Vermieter zu lange wartet
Auch wenn es keine klare gesetzliche Frist dafür gibt: Dein Vermieter darf nicht ewig warten, um seine Ansprüche geltend zu machen. Das Stichwort hier ist Verwirkung.
Was bedeutet das? Wenn dein Vermieter sich über einen längeren Zeitraum nicht um die Nebenkostenabrechnung kümmert, obwohl er dazu verpflichtet wäre, und du darauf vertrauen durftest, dass er keine Nachforderungen mehr stellen wird, dann kann sein Anspruch auf Nachzahlung verwirkt sein. Das bedeutet, er hat sein Recht auf die Nachzahlung durch sein Verhalten verloren.
BGH-Urteil gefällig? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der Vergangenheit klargestellt, dass die Verwirkung eines Anspruchs dann in Betracht kommt, wenn der Gläubiger (in diesem Fall dein Vermieter) über einen längeren Zeitraum hinweg sein Recht nicht geltend macht und der Schuldner (du als Mieter) aufgrund dessen darauf vertrauen durfte, dass der Gläubiger seinen Anspruch nicht mehr verfolgen wird (BGH, Urteil vom 29.03.2006, VIII ZR 233/05).
Merke dir: Es gibt keine feste Zeitspanne, ab wann ein Anspruch verwirkt ist. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Faktoren wie die Höhe der Nachforderung, das Verhalten des Vermieters und deine eigenen Umstände spielen eine Rolle.
Einspruch erheben: So wehrst du dich richtig
Du bist der Meinung, dass die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist oder die Frist unberechtigt überschritten wurde? Dann solltest du Einspruch erheben! Aber Achtung: Hier gilt es, ein paar Dinge zu beachten:
- •Frist wahren: Du hast in der Regel zwölf Monate Zeit, um gegen die Abrechnung Einspruch zu erheben, nachdem du sie erhalten hast.
- •Schriftlich: Dein Einspruch sollte immer schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit du einen Nachweis hast.
- •Begründung: Erkläre genau, warum du die Abrechnung für falsch hältst. Je detaillierter deine Begründung ist, desto besser.
- •Belege: Füge deinem Einspruch Kopien von Belegen bei, die deine Argumentation unterstützen. Das können zum Beispiel Zählerstandsprotokolle oder alte Abrechnungen sein.
- •Zahlung: Auch wenn du Einspruch erhebst, solltest du den geforderten Betrag zunächst bezahlen. So vermeidest du Mahngebühren und mögliche Streitigkeiten über Verzugszinsen. Wenn dein Einspruch Erfolg hat, bekommst du das Geld zurück.
Verjährung: Irgendwann ist Schluss
Auch wenn die 12-Monatsfrist für die Abrechnung selbst abgelaufen ist, heißt das nicht, dass du für immer vor Nachforderungen sicher bist. Die Ansprüche aus der Nebenkostenabrechnung, also sowohl dein Anspruch auf Rückzahlung eines Guthabens als auch der Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung, verjähren nach drei Jahren.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du davon Kenntnis erlangt hast oder ohne grobe Fahrlässigkeit hättest erlangen müssen.
Sonderfälle: Wenn es kompliziert wird
Wie immer gibt es auch hier ein paar Sonderfälle, die das Ganze etwas verkomplizieren können:
- •Mieterwechsel: Bei einem Mieterwechsel während des Abrechnungszeitraums muss die Abrechnung in der Regel aufgeteilt werden. Das kann zu Verzögerungen führen.
- •Leerstand: Leerstandskosten dürfen in der Regel nicht auf die Mieter umgelegt werden.
- •Eigentümerwechsel: Auch ein Eigentümerwechsel kann zu Problemen bei der Abrechnung führen.
Fazit: Ruhe bewahren und genau hinschauen
Die Nebenkostenabrechnung ist oft ein heikles Thema, aber mit ein bisschen Wissen und Aufmerksamkeit kannst du dich gut wappnen.
- •Merke dir die 12-Monatsfrist: du ist dein wichtigster Schutz.
- •Prüfe die Abrechnung sorgfältig: Achte auf Fehler und Ungereimtheiten.
- •Scheue dich nicht, Einspruch zu erheben: Wenn du Zweifel hast, ist das dein gutes Recht.
- •Informiere dich: Es gibt viele Ratgeber und Beratungsstellen, die dir weiterhelfen können.
- •Im Zweifel: Hol dir professionelle Hilfe: Ein Anwalt oder Mieterverein kann dich beraten und deine Rechte durchsetzen.
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