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Die 12-Monats-Frist bei Nebenkostenabrechnungen: Wann der Vermieter zu spät dran ist und wie Mieter ihre Ansprüche sichern

Hast du auch schon mal sehnsüchtig auf deine Nebenkostenabrechnung gewartet und dich dann geärgert, weil sie erst kurz vor Weihnachten im Briefkasten landete? Oder vielleicht sogar erst im neuen Jahr?...

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4 Min. Lesezeit
Die 12-Monats-Frist bei Nebenkostenabrechnungen: Wann der Vermieter zu spät dran ist und wie Mieter ihre Ansprüche sichern

Hast du auch schon mal sehnsüchtig auf deine Nebenkostenabrechnung gewartet und dich dann geärgert, weil sie erst kurz vor Weihnachten im Briefkasten landete? Oder vielleicht sogar erst im neuen Jahr? Dann bist du hier genau richtig! Denn heute dreht sich alles um die 12-Monats-Frist bei Nebenkostenabrechnungen. Ich zeige dir, wann dein Vermieter zu spät dran ist und wie du deine Ansprüche sichern kannst.

Was bedeutet die 12-Monats-Frist bei Nebenkostenabrechnungen?

Ganz einfach: Dein Vermieter hat maximal 12 Monate Zeit, dir die Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr zuzustellen. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Abrechnungszeitraums. Das ist in der Regel der 31. Dezember.

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BeispielDein Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr 2023. Dann muss dein Vermieter dir die Abrechnung spätestens am 31. Dezember 2024 zukommen lassen. Kommt sie erst am 1. Januar 2025, ist er zu spät!

Warum ist diese Frist so wichtig?

Die 12-Monats-Frist schützt dich vor unendlichen Nachforderungen und gibt dir die Möglichkeit, die Abrechnung in Ruhe zu prüfen. Stell dir vor, du bekommst erst drei Jahre später eine Abrechnung für ein Jahr, in dem du viel mehr geheizt hast. Da ist es schwierig, sich noch genau daran zu erinnern und die Kosten nachzuvollziehen.

Was passiert, wenn der Vermieter die Frist verpasst?

Das ist die gute Nachricht: Verpasst dein Vermieter die 12-Monats-Frist, muss er die Nachforderung grundsätzlich nicht mehr geltend machen! Das bedeutet, dass du eine mögliche Nachzahlung nicht leisten musst. Das hat der BGH (Bundesgerichtshof) in verschiedenen Urteilen immer wieder bestätigt (z.B. BGH, Urteil vom 25.01.2006, Az. VIII ZR 142/05).

Gibt es Ausnahmen von der Regel?

Ja, leider gibt es ein paar Ausnahmen, die du kennen solltest:

  • Verschulden des Vermieters: Wenn dein Vermieter die Fristüberschreitung nicht zu verschulden hat, kann er die Nachforderung trotzdem noch geltend machen. Das ist aber die absolute Ausnahme! Ein Verschulden liegt vor, wenn der Vermieter die verspätete Zustellung selbst zu verantworten hat.
  • Beispiele für fehlendes Verschulden: Der Vermieter hat alle notwendigen Schritte unternommen, um die Abrechnung rechtzeitig zu erstellen, aber z.B. ein Abrechnungsdienstleister hat die Daten nicht rechtzeitig geliefert. Oder ein Wasserrohrbruch hat die Erstellung der Abrechnung verzögert. Aber Achtung: Auch hier muss der Vermieter nachweisen, dass er wirklich alles getan hat, um die Frist einzuhalten.
  • Du trägst die Schuld: Wenn du selbst dafür verantwortlich bist, dass die Abrechnung nicht rechtzeitig zugestellt werden konnte (z.B. weil du deine neue Adresse nicht mitgeteilt hast), kann der Vermieter die Nachforderung trotzdem noch geltend machen.
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WichtigDie Beweislast für das fehlende Verschulden liegt immer beim Vermieter!

Wie sicherst du deine Ansprüche, wenn die Frist überschritten wurde?

Hier sind ein paar praktische Tipps:

  1. 1.Datum prüfen: Kontrolliere sofort das Datum des Poststempels oder des E-Mail-Eingangs, um festzustellen, wann die Abrechnung bei dir angekommen ist.
  2. 2.Schriftlich widersprechen: Wenn die 12-Monats-Frist überschritten ist, solltest du deinem Vermieter unverzüglich schriftlich widersprechen und ihm mitteilen, dass du die Nachforderung aufgrund der Fristüberschreitung nicht anerkennst. Am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit du einen Beweis hast.
  3. 3.Formulierung: Im Widerspruch kannst du schreiben: "Hiermit widerspreche ich der Nebenkostenabrechnung für das Jahr [Jahr], da diese nach Ablauf der 12-Monats-Frist am [Datum] bei mir eingegangen ist. Ich bin daher nicht verpflichtet, die Nachforderung zu begleichen."
  4. 4.Vorauszahlungen: Hast du zu viel Nebenkosten vorausgezahlt, steht dir natürlich trotzdem eine Rückzahlung zu, auch wenn die Frist für die Abrechnung überschritten wurde.
  5. 5.Ruhe bewahren: Lass dich nicht von deinem Vermieter unter Druck setzen. Er muss dir das fehlende Verschulden nachweisen.
  6. 6.Beratung suchen: Wenn du dir unsicher bist, kannst du dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht wenden. Die können deine Situation beurteilen und dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.

Was ist, wenn in der Abrechnung Fehler sind?

Auch wenn die 12-Monats-Frist eingehalten wurde, solltest du die Nebenkostenabrechnung genau prüfen. Häufige Fehler sind:

  • Falsche Umlageschlüssel: Wurden die Kosten richtig auf alle Mieter verteilt?
  • Nicht umlagefähige Kosten: Sind Kosten enthalten, die der Vermieter selbst tragen muss (z.B. Reparaturen am Dach)?
  • Fehlerhafte Berechnung: Stimmen die einzelnen Positionen und die Gesamtsumme?
Auch hier gilt: Widersprich der Abrechnung schriftlich, wenn du Fehler entdeckst. Du hast dafür in der Regel 12 Monate Zeit, nachdem du die Abrechnung erhalten hast. Wichtig: Dieser Widerspruch muss sich auf die konkreten Fehler beziehen, nicht nur auf die Fristüberschreitung.

Fazit: Kenne deine Rechte und handle schnell!

Die 12-Monats-Frist bei Nebenkostenabrechnungen ist ein wichtiger Schutz für dich als Mieter. Verpasst dein Vermieter die Frist, musst du in der Regel keine Nachzahlung leisten. Aber Achtung: Es gibt Ausnahmen, und du solltest deine Ansprüche aktiv sichern, indem du der Abrechnung schriftlich widersprichst. Prüfe die Abrechnung immer sorgfältig, auch wenn die Frist eingehalten wurde, und scheue dich nicht, dir professionelle Hilfe zu suchen, wenn du unsicher bist. So kannst du sicherstellen, dass du nicht zu viel für deine Nebenkosten bezahlst!

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