Hast du auch schon mal deine Nebenkostenabrechnung in der Hand gehabt und dich gefragt, warum du so viel für Wasser zahlen sollst? Besonders ärgerlich wird es, wenn die Wasserkosten einfach nach der Anzahl der Personen im Haushalt abgerechnet werden. Das kommt dir ungerecht vor? Kann ich verstehen! In diesem Artikel schauen wir uns das Thema genauer an: Wann ist die Abrechnung nach Personenanzahl überhaupt erlaubt und was kannst du tun, um überhöhte Kosten zu vermeiden? Lass uns eintauchen!
Wasserkostenabrechnung nach Personen: Nicht immer fair, aber manchmal erlaubt
Grundsätzlich gilt: Die Wasserkosten sind Teil der Betriebskosten (oder eben Nebenkosten) und müssen in der Abrechnung transparent und nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt vor, dass Betriebskosten grundsätzlich nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden sollen. Das ist der Idealfall.
Aber Achtung: Es gibt Ausnahmen von dieser Regel. Dein Vermieter darf die Wasserkosten auch nach einem anderen Umlageschlüssel verteilen, wenn das im Mietvertrag so vereinbart wurde. Und hier kommt die Personenanzahl ins Spiel.
Wann ist die Abrechnung nach Personenanzahl zulässig?
- •Vereinbarung im Mietvertrag: Steht in deinem Mietvertrag, dass die Wasserkosten nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen abgerechnet werden, dann ist das grundsätzlich erstmal erlaubt. Das gilt auch, wenn der Vermieter keine Wasserzähler in den Wohnungen installiert hat.
- •Keine Möglichkeit zur Verbrauchserfassung: Wenn es technisch nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer ist, Wasserzähler einzubauen, kann der Vermieter auch auf die Abrechnung nach Personen zurückgreifen. Das ist aber eher selten der Fall.
- •Individuelle Wasserzähler vorhanden: Hat dein Vermieter in deiner Wohnung einen funktionierenden Wasserzähler installiert, muss er die Wasserkosten grundsätzlich nach deinem tatsächlichen Verbrauch abrechnen. Die Abrechnung nach Personen wäre in diesem Fall unzulässig, selbst wenn es im Mietvertrag anders steht.
- •Unangemessen hohe Kosten: Selbst wenn die Abrechnung nach Personenanzahl grundsätzlich zulässig ist, darf sie nicht zu unangemessen hohen Kosten für dich führen. Wenn du deutlich weniger Wasser verbrauchst als der Durchschnitt und trotzdem überhöhte Kosten hast, solltest du das anfechten.
Das BGH-Urteil und seine Bedeutung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in mehreren Urteilen mit der Umlage von Wasserkosten beschäftigt. Ein wichtiges Urteil (BGH, Urteil vom 16.07.2014, Az. VIII ZR 235/13) hat klargestellt, dass der Vermieter die Kosten verbrauchsabhängig abrechnen muss, wenn in der Wohnung entsprechende Verbrauchserfassung vorhanden ist. Das bedeutet, dass die Abrechnung nach Personenanzahl in diesem Fall unzulässig ist.
Dieses Urteil stärkt deine Rechte als Mieter. Es zeigt, dass der individuelle Wasserverbrauch in den Vordergrund gestellt werden muss, wenn die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Was du tun kannst, um überhöhte Kosten zu vermeiden
Okay, jetzt weißt du, wann die Abrechnung nach Personenanzahl zulässig ist und wann nicht. Aber was kannst du konkret tun, um zu verhindern, dass du zu viel für Wasser bezahlst? Hier sind ein paar Tipps:
- 1.Mietvertrag prüfen: Schau dir deinen Mietvertrag genau an. Steht dort, dass die Wasserkosten nach Personenanzahl abgerechnet werden? Wenn ja, ist das erstmal die Grundlage für die Abrechnung.
- 2.Wasserzähler überprüfen: Gibt es in deiner Wohnung einen Wasserzähler? Ist er geeicht und funktioniert er richtig? Wenn der Zähler defekt ist oder fehlt, solltest du dich an deinen Vermieter wenden.
- 3.Verbrauch dokumentieren: Notiere dir regelmäßig deinen Wasserverbrauch. So hast du einen Überblick und kannst besser einschätzen, ob die Abrechnung realistisch ist.
- 4.Nebenkostenabrechnung prüfen: Kontrolliere deine Nebenkostenabrechnung sorgfältig. Sind die Kosten nachvollziehbar aufgeschlüsselt? Stimmen die Angaben zur Personenanzahl? Sind die Kosten im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gestiegen?
- 5.Vergleichswerte einholen: Informiere dich über den durchschnittlichen Wasserverbrauch pro Person in deiner Region. So kannst du besser einschätzen, ob deine Kosten im Rahmen liegen.
- 6.Mit dem Vermieter sprechen: Wenn du Zweifel an der Abrechnung hast, suche das Gespräch mit deinem Vermieter. Vielleicht lässt sich das Problem im direkten Gespräch lösen.
- 7.Nebenkostenabrechnung anfechten: Wenn du mit der Abrechnung nicht einverstanden bist, kannst du sie innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt schriftlich anfechten. Begründe deine Anfechtung und lege Beweise vor (z.B. Notizen zum Wasserverbrauch, Vergleichswerte).
- 8.Mieterverein oder Anwalt einschalten: Wenn du alleine nicht weiterkommst, kannst du dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht wenden. Die können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
- 9.Wassersparen: Klingt banal, aber es hilft wirklich! Achte darauf, nicht unnötig Wasser zu verbrauchen. Repariere tropfende Wasserhähne, dusche kürzer und nutze sparsame Duschköpfe und Toilettenspülungen.
- 10.Einbau von Wasserzählern fordern: Wenn keine individuellen Wasserzähler vorhanden sind und die Abrechnung nach Personenanzahl zu ungerechten Ergebnissen führt, kannst du den Vermieter auffordern, Wasserzähler einzubauen. Unter Umständen ist er dazu sogar verpflichtet.
Wann lohnt sich die Anfechtung?
Die Anfechtung der Nebenkostenabrechnung lohnt sich besonders dann, wenn:
- •Die Abrechnung formale Fehler enthält: Zum Beispiel, wenn die Kosten nicht nachvollziehbar aufgeschlüsselt sind oder die Fristen nicht eingehalten wurden.
- •Die Abrechnung inhaltliche Fehler enthält: Zum Beispiel, wenn falsche Angaben zur Personenanzahl gemacht wurden oder die Kosten unverhältnismäßig hoch sind.
- •Du nachweisen kannst, dass dein Wasserverbrauch deutlich geringer ist als der Durchschnitt.
Fazit
Die Wasserkostenabrechnung nach Personenanzahl kann für dich als Mieter ungerecht sein, besonders wenn du sparsam mit Wasser umgehst. Es ist wichtig, deine Rechte zu kennen und die Abrechnung sorgfältig zu prüfen. Wenn du Zweifel hast, scheue dich nicht, das Gespräch mit deinem Vermieter zu suchen oder dich an einen Mieterverein oder Anwalt zu wenden. Und vergiss nicht: Wassersparen hilft nicht nur deinem Geldbeutel, sondern auch der Umwelt! Also, bleib wachsam und lass dich nicht über den Tisch ziehen!
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