Hallo, du fleißiger Mieter!
Sitzt du gerade über deiner Nebenkostenabrechnung und fragst dich, was dieser Verwalterwechsel eigentlich für dich bedeutet? Keine Panik, das ist ein Thema, das viele Mieter beschäftigt! Besonders dann, wenn noch offene Forderungen im Raum stehen oder die Abrechnung komisch aussieht. Wir tauchen jetzt gemeinsam in die Materie ein und schauen, wie du dich am besten verhältst.
Verwalterwechsel – Was bedeutet das für deine Nebenkostenabrechnung?
Stell dir vor, dein Vermieter wechselt den Hausverwalter. Das ist erstmal nichts Ungewöhnliches. Aber was passiert jetzt mit den Nebenkosten, die noch offen sind oder die der alte Verwalter hätte abrechnen müssen?
Die gute Nachricht: Der Verwalterwechsel ändert grundsätzlich nichts an deinen Rechten und Pflichten als Mieter. Dein Mietvertrag gilt weiterhin, und der neue Verwalter übernimmt im Prinzip die Aufgaben des alten.
Die schlechte Nachricht: Es kann zu Unklarheiten kommen, wer für was zuständig ist. Und genau hier musst du aufpassen!
Offene Forderungen – Wer ist jetzt dein Ansprechpartner?
Wenn der alte Verwalter noch Nebenkosten schuldet oder du noch etwas zahlen musst, wird es knifflig. Grundsätzlich gilt:
- •Forderungen gegen den alten Verwalter: Hat der alte Verwalter Gelder veruntreut oder falsch abgerechnet, musst du dich grundsätzlich an deinen Vermieter wenden. Der ist dafür verantwortlich, dass alles korrekt abläuft. Der Vermieter wiederum kann versuchen, seine Ansprüche gegenüber dem alten Verwalter geltend zu machen.
- •Forderungen des Vermieters: Wenn du noch Nebenkosten schuldest, wird der neue Verwalter diese in der Regel einfordern. Achte aber darauf, dass er dir eine korrekte Abrechnung vorlegt und die Forderung nachvollziehbar ist.
Abrechnungsfehler nach dem Verwalterwechsel – Was tun?
Ein Verwalterwechsel kann leider auch zu Fehlern in der Nebenkostenabrechnung führen. Das kann verschiedene Ursachen haben:
- •Fehlende Informationen: Der neue Verwalter hat möglicherweise nicht alle notwendigen Unterlagen vom alten Verwalter erhalten.
- •Übergabefehler: Bei der Übergabe der Unterlagen können Fehler passiert sein oder wichtige Informationen verloren gegangen sein.
- •Einarbeitungszeit: Der neue Verwalter muss sich erst in die Gegebenheiten deines Hauses einarbeiten.
- 1.Abrechnung prüfen: Nimm dir die Zeit und prüfe deine Nebenkostenabrechnung ganz genau. Vergleiche sie mit den Vorjahren und achte auf ungewöhnliche Abweichungen.
- 2.Belegeinsicht: Fordere beim neuen Verwalter Belegeinsicht an. Das ist dein gutes Recht! Du hast das Recht, alle relevanten Belege einzusehen, um die Abrechnung zu überprüfen.
- 3.Einwendungen erheben: Wenn du Fehler entdeckst, erhebe innerhalb der Einwendungsfrist (in der Regel 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung) schriftlich Einwendungen beim neuen Verwalter. Beschreibe die Fehler so genau wie möglich und lege gegebenenfalls Kopien von Belegen bei.
- 4.Zahlung unter Vorbehalt: Wenn du dir unsicher bist, ob die Abrechnung korrekt ist, zahle die Nebenkosten unter Vorbehalt. So verhinderst du, dass du in Zahlungsverzug gerätst, kannst aber später noch dein Geld zurückfordern, wenn sich die Abrechnung als falsch herausstellt.
Lass dich nicht abwimmeln! Der Verwalter muss dir die Belegeinsicht gewähren. Du kannst die Belege entweder beim Verwalter einsehen oder Kopien anfordern (gegen Kostenerstattung). Zu den relevanten Belegen gehören:
- •Rechnungen für Heizung, Wasser, Strom, Müllabfuhr, etc.
- •Wartungsverträge
- •Versicherungsprämien
- •Grundsteuerbescheid
Verwalterhaftung – Wer haftet für Fehler?
Die Frage, wer für Fehler in der Nebenkostenabrechnung haftet, ist nicht immer einfach zu beantworten. Grundsätzlich gilt:
- •Der Vermieter: Dein Vermieter ist letztendlich für die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung verantwortlich. Er muss dafür sorgen, dass der Verwalter ordnungsgemäß arbeitet und die Abrechnung korrekt erstellt wird.
- •Der Verwalter: Der Verwalter haftet für Fehler, die er bei der Erstellung der Abrechnung verursacht hat. Das gilt sowohl für den alten als auch für den neuen Verwalter. Die Haftung des alten Verwalters kann allerdings zeitlich begrenzt sein.
Übergabe – Was sollte bei einem Verwalterwechsel beachtet werden?
Eine ordnungsgemäße Übergabe zwischen dem alten und dem neuen Verwalter ist entscheidend für eine reibungslose Nebenkostenabrechnung. Idealerweise sollten folgende Punkte beachtet werden:
- •Vollständige Dokumentation: Der alte Verwalter muss dem neuen Verwalter alle relevanten Unterlagen übergeben, wie z.B. Mietverträge, Abrechnungsunterlagen, Wartungsverträge, etc.
- •Kontoauszüge: Die Kontoauszüge des Vermieters sollten vollständig und nachvollziehbar sein.
- •Übergabeprotokoll: Es sollte ein Übergabeprotokoll erstellt werden, in dem alle übergebenen Unterlagen und Informationen festgehalten werden.
- •Information der Mieter: Der Vermieter sollte die Mieter über den Verwalterwechsel informieren und den neuen Verwalter vorstellen.
Fazit: Augen auf beim Verwalterwechsel!
Ein Verwalterwechsel kann die Nebenkostenabrechnung komplizierter machen, muss er aber nicht. Wichtig ist, dass du deine Rechte kennst, die Abrechnung sorgfältig prüfst und bei Fehlern Einwendungen erhebst. Scheue dich nicht, Belegeinsicht zu fordern und notfalls rechtlichen Rat einzuholen. Mit ein bisschen Aufmerksamkeit und Engagement kannst du sicherstellen, dass deine Nebenkostenabrechnung auch nach einem Verwalterwechsel korrekt ist! Viel Erfolg!
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