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Verwalterwechsel und die Nebenkostenabrechnung: Was passiert mit offenen Forderungen und Guthaben?

Na, wieder mal Bauchschmerzen wegen der Nebenkostenabrechnung? Und jetzt ist auch noch der Verwalter gewechselt? Keine Panik, das kriegen wir hin! Ein Verwalterwechsel kann ganz schön für Verwirrung s...

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Verwalterwechsel und die Nebenkostenabrechnung: Was passiert mit offenen Forderungen und Guthaben?

Na, wieder mal Bauchschmerzen wegen der Nebenkostenabrechnung? Und jetzt ist auch noch der Verwalter gewechselt? Keine Panik, das kriegen wir hin! Ein Verwalterwechsel kann ganz schön für Verwirrung sorgen, besonders wenn es um offene Forderungen oder Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung geht. Aber keine Sorge, ich erkläre dir, was du wissen musst und wie du am besten vorgehst.

Was passiert eigentlich beim Verwalterwechsel?

Stell dir vor, die Hausverwaltung ist wie ein Trainer deiner Fußballmannschaft. Irgendwann kommt ein neuer Trainer, der die Mannschaft übernimmt. Genauso ist es beim Verwalterwechsel. Der neue Verwalter übernimmt die Verwaltung des Hauses oder der Wohnungseigentümergemeinschaft. Das bedeutet, er kümmert sich um die Finanzen, Instandhaltung und alle anderen Angelegenheiten rund um deine Wohnung.

Die Nebenkostenabrechnung und der Verwalterwechsel: Ein Überblick

Wenn der Verwalter wechselt, kann das mitten im Abrechnungszeitraum passieren. Das Abrechnungsjahr für die Nebenkosten läuft meistens vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Was passiert aber, wenn der Verwalter beispielsweise am 30. Juni wechselt?

Das Wichtigste zuerst: Der Verwalterwechsel ändert nichts an deinem Anspruch auf eine korrekte Nebenkostenabrechnung. Egal, wer gerade im Amt ist, du hast das Recht, eine verständliche und nachvollziehbare Abrechnung zu bekommen.

Wer ist zuständig für die Nebenkostenabrechnung?

Hier wird es interessant. Grundsätzlich ist der Verwalter zuständig, der zum Zeitpunkt der Abrechnungserstellung im Amt ist. Das bedeutet:

  • Der alte Verwalter: Er muss alle Unterlagen und Informationen an den neuen Verwalter übergeben, die für die Erstellung der Abrechnung notwendig sind. Dazu gehören zum Beispiel Zählerstände, Rechnungen und Verträge.
  • Der neue Verwalter: Er ist dafür verantwortlich, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen und dir zuzusenden. Er muss sich also in die Unterlagen des alten Verwalters einarbeiten und alle relevanten Informationen zusammentragen.
⚠️
WichtigEs kann sein, dass der alte Verwalter einen Teil der Abrechnung vorbereitet, zum Beispiel für den Zeitraum, in dem er noch im Amt war. Der neue Verwalter muss diese Vorarbeit aber prüfen und in die endgültige Abrechnung einbeziehen.

Was passiert mit offenen Forderungen und Guthaben?

Das ist der springende Punkt! Hier musst du genau hinschauen:

  • Offene Forderungen (du musst nachzahlen): Wenn du noch eine Nachzahlung aus der vorherigen Nebenkostenabrechnung leisten musst, bleibt diese Forderung bestehen. Die Frage ist nur, an wen du zahlen musst. Hier gilt:
* Der alte Verwalter: Wenn er noch berechtigt ist, Zahlungen entgegenzunehmen (zum Beispiel, weil er noch eine Schlussrechnung erstellt), dann zahlst du an ihn.
* Der neue Verwalter: Wenn der alte Verwalter nicht mehr berechtigt ist, Zahlungen entgegenzunehmen, dann musst du an den neuen Verwalter zahlen. Er kümmert sich dann um die Weiterleitung an den alten Verwalter oder den Vermieter.
Wichtig: Lass dir immer schriftlich bestätigen, an wen du zahlen musst! So vermeidest du Missverständnisse.

  • Guthaben (du bekommst Geld zurück): Wenn du ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung hast, stellt sich die Frage, wer dir das Geld auszahlt. Auch hier gilt:
* Der alte Verwalter: Wenn er noch im Amt war, als die Abrechnung erstellt wurde, ist er in der Regel auch für die Auszahlung des Guthabens zuständig.
* Der neue Verwalter: Wenn der neue Verwalter die Abrechnung erstellt hat, ist er auch für die Auszahlung des Guthabens zuständig.
Wichtig: Wenn du dir unsicher bist, wer für die Auszahlung zuständig ist, frag beim neuen Verwalter nach!

Worauf du bei der Nebenkostenabrechnung achten solltest

Egal, ob ein Verwalterwechsel stattgefunden hat oder nicht, du solltest deine Nebenkostenabrechnung immer sorgfältig prüfen. Hier ein paar Tipps:

  1. 1.Formelle Anforderungen: Ist die Abrechnung verständlich und übersichtlich? Sind alle relevanten Informationen enthalten (Abrechnungszeitraum, Verteilerschlüssel, etc.)?
  2. 2.Wirtschaftlichkeitsgebot: Wurden die Kosten wirtschaftlich verursacht? Das bedeutet, dass der Verwalter nicht unnötig teure Dienstleistungen in Anspruch genommen haben darf.
  3. 3.Belegeinsicht: Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen. Das ist wichtig, um die Abrechnung nachzuvollziehen und zu überprüfen.
  4. 4.Verteilerschlüssel: Sind die Verteilerschlüssel korrekt angewendet worden? Zum Beispiel, ob die Wohnfläche richtig berechnet wurde.
  5. 5.Fristen: Du hast ein Jahr Zeit, um die Nebenkostenabrechnung zu prüfen und eventuelle Einwände zu erheben. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Abrechnung.
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TippWenn du dir unsicher bist, ob die Abrechnung korrekt ist, kannst du dich an den Mieterverein oder einen Anwalt wenden.

Was, wenn der alte Verwalter die Unterlagen nicht herausgibt?

Das ist natürlich ein Problem. Der neue Verwalter ist auf die Unterlagen des alten Verwalters angewiesen, um die Nebenkostenabrechnung erstellen zu können. Wenn der alte Verwalter die Unterlagen nicht herausgibt, kann der neue Verwalter ihn gerichtlich dazu zwingen.

Für dich als Mieter bedeutet das: Du musst dich in Geduld üben. Der neue Verwalter wird alles tun, um die Unterlagen zu bekommen und die Abrechnung zu erstellen. Du solltest ihn dabei unterstützen, indem du ihm alle Informationen gibst, die du hast (z.B. Kopien von alten Abrechnungen oder Verträgen).

Der BGH und die Nebenkostenabrechnung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon oft mit Nebenkostenabrechnungen beschäftigt und wichtige Urteile gefällt. Diese Urteile sind für dich als Mieter sehr wichtig, weil sie deine Rechte stärken.

Ein wichtiges Urteil (BGH, Urteil vom 28. Mai 2008, Az. VIII ZR 261/07) besagt zum Beispiel, dass der Vermieter (bzw. der Verwalter) die Nebenkostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen muss. Wenn er diese Frist versäumt, kannst du die Nachzahlung verweigern, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten.

Informiere dich über die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Nebenkostenabrechnung, um deine Rechte besser zu kennen!

Fazit

Ein Verwalterwechsel kann bei der Nebenkostenabrechnung für Verwirrung sorgen, aber mit den richtigen Informationen bist du gut vorbereitet. Achte darauf, wer für die Erstellung der Abrechnung zuständig ist, an wen du Zahlungen leisten musst und wer dir ein Guthaben auszahlt. Prüfe die Abrechnung sorgfältig und scheue dich nicht, Einwände zu erheben, wenn du Fehler entdeckst. Und denk daran: Du hast Rechte als Mieter! Mit diesem Wissen kannst du dem Thema Nebenkostenabrechnung entspannter entgegensehen. Viel Erfolg!

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