Hast du auch schon mal deine Nebenkostenabrechnung bekommen und dich gefragt, ob da wirklich alles seine Richtigkeit hat? Gerade beim Thema Tierhaltung kommen da oft Fragen auf. Dürfen Vermieter dir Kosten für deinen geliebten Vierbeiner in Rechnung stellen? Keine Sorge, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen!
Tierische Mitbewohner und die Nebenkostenabrechnung: Was ist erlaubt?
Klar ist: Dein Vermieter kann nicht einfach so pauschal Tierhaltungskosten auf dich umlegen. Aber es gibt Ausnahmen. Die Frage ist also: Wann darf er dir Kosten für Hunde, Katzen & Co. tatsächlich in Rechnung stellen?
Grundsätzlich gilt: Kosten, die direkt durch dein Tier entstehen und dem Allgemeinwohl dienen, können umlagefähig sein. Aber was bedeutet das konkret?
Welche Kosten dürfen Vermieter umlegen?
Hier sind ein paar Beispiele, bei denen dein Vermieter unter Umständen Kosten auf dich umlegen darf:
Erhöhte Reinigungskosten: Stell dir vor, dein Hund hinterlässt im Treppenhaus übermäßig viele Haare oder dein Kater markiert gerne mal die ein oder andere Ecke. Wenn dadurch höhere Reinigungskosten entstehen, kann dein Vermieter diese Kosten auf dich umlegen – aber nur anteilig und nur, wenn sie tatsächlich nachweisbar sind! Das bedeutet: Er muss nachweisen können, dass die Mehrkosten tatsächlich* durch dein Tier verursacht wurden.
- •Beseitigung von Schäden: Dein Hund hat die Tür zerkratzt oder deine Katze hat den Teppich ruiniert? Klar, für solche Schäden musst du aufkommen. Aber Achtung: Dein Vermieter kann nicht einfach eine neue Tür einbauen und dir die Kosten in Rechnung stellen. Er muss sich an den Zeitwert halten, also den Wert, den die Tür zum Zeitpunkt des Schadens noch hatte. Außerdem solltest du deine Haftpflichtversicherung checken!
- •Kosten für spezielle Einrichtungen: Angenommen, dein Vermieter hat extra einen Hundeauslaufplatz gebaut oder einen Katzenbaum im Garten aufgestellt. Dann könnte er die Kosten für die Wartung und Pflege dieser Einrichtungen auf die Mieter umlegen, die auch tatsächlich Tiere halten. Aber Achtung: Das muss im Mietvertrag klar geregelt sein!
Welche Kosten sind NICHT umlagefähig?
Es gibt aber auch Kosten, die dein Vermieter definitiv nicht auf dich umlegen darf. Dazu gehören:
- •Pauschale Tierhaltungskosten: Eine generelle Gebühr für die Tierhaltung ist unzulässig. Dein Vermieter darf nicht einfach sagen: "Jeder Mieter mit Hund zahlt 10 Euro mehr Nebenkosten."
- •Kosten für die Gebäudeversicherung: Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude ab, die zum Beispiel durch Feuer oder Wasser entstehen. Schäden durch Haustiere sind in der Regel nicht abgedeckt. Daher darf dein Vermieter die Kosten für die Gebäudeversicherung nicht aufgrund deiner Tierhaltung erhöhen.
- •Kosten für die Schädlingsbekämpfung, wenn nicht dein Tier der Auslöser war: Wenn das ganze Haus von Ungeziefer befallen ist, darf dir das nicht angelastet werden, nur weil du einen Hamster hast. Es sei denn, dein Hamster hat die Schädlinge angelockt.
Was sagt der BGH dazu?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon mehrfach mit dem Thema Tierhaltung in Mietwohnungen beschäftigt. Wichtig ist vor allem ein Urteil, das besagt, dass eine generelle Klausel im Mietvertrag, die die Tierhaltung komplett verbietet, unwirksam ist (BGH, Urteil vom 20. März 2013, Az. VIII ZR 168/12). Das bedeutet aber nicht, dass du einfach jedes Tier halten darfst. Dein Vermieter kann die Tierhaltung im Einzelfall untersagen, wenn sie zu Beeinträchtigungen führt.
Auch beim Thema Nebenkosten gibt es wichtige Urteile. Der BGH hat klargestellt, dass Vermieter die erhöhten Kosten, die durch die Tierhaltung entstehen, konkret nachweisen müssen (BGH, Urteil vom 14. November 2007, Az. VIII ZR 340/06). Pauschale Annahmen reichen nicht aus!
Was du tun kannst, wenn du Zweifel hast
Du bist dir unsicher, ob die Tierhaltungskosten in deiner Nebenkostenabrechnung rechtens sind? Hier sind ein paar Tipps:
- 1.Prüfe deinen Mietvertrag: Steht darin etwas zur Tierhaltung und zu möglichen Kosten?
- 2.Fordere Belege an: Dein Vermieter muss dir auf Anfrage die Originalbelege für die Nebenkostenabrechnung vorlegen. So kannst du genau sehen, welche Kosten angefallen sind und ob sie tatsächlich durch dein Tier verursacht wurden.
- 3.Sprich mit deinem Vermieter: Such das Gespräch mit deinem Vermieter und kläre deine Fragen. Vielleicht lässt sich das Problem im Guten lösen.
- 4.Hol dir rechtlichen Rat: Wenn du dir unsicher bist, ob die Kosten rechtens sind, kannst du dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden. Die können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
- 5.Protokollieren: Führe ein Protokoll über mögliche Verunreinigungen oder Schäden, die dein Tier verursacht haben könnte. Das kann im Streitfall hilfreich sein.
Eine Tierversicherung kann helfen
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist für Hunde in einigen Bundesländern Pflicht, aber auch für Katzen und andere Tiere sinnvoll. du deckt Schäden ab, die dein Tier verursacht, und schützt dich vor hohen Kosten. Denk darüber nach, ob eine solche Versicherung für dich sinnvoll ist!
Fazit
Die Nebenkostenabrechnung kann manchmal ganz schön kompliziert sein, besonders wenn es um das Thema Tierhaltung geht. Wichtig ist, dass dein Vermieter die Kosten, die er dir in Rechnung stellt, konkret nachweisen kann und dass sie tatsächlich durch dein Tier verursacht wurden. Pauschale Annahmen sind nicht erlaubt! Wenn du Zweifel hast, scheue dich nicht, deinen Vermieter anzusprechen, Belege anzufordern oder dir rechtlichen Rat zu holen. Und vergiss nicht: Eine gute Tierhalterhaftpflichtversicherung kann dir im Schadensfall viel Ärger und Kosten ersparen. So kannst du das Zusammenleben mit deinem tierischen Mitbewohner entspannt genießen!
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