Na, hast du auch so ein flauschiges Familienmitglied, das deine Wohnung auf Trab hält? Klar, Hunde und Katzen bringen jede Menge Freude, aber manchmal fragst du dich vielleicht, ob dein Vermieter dir wegen Bello oder Minka extra tief in die Tasche greifen darf. Lass uns mal Licht ins Dunkel bringen, was die Nebenkostenabrechnung und deine tierischen Mitbewohner angeht!
Darf der Vermieter einfach so draufschlagen?
Die gute Nachricht ist: Nicht einfach so! Dein Vermieter kann dir nicht pauschal höhere Nebenkosten aufbrummen, nur weil du einen Hund oder eine Katze hast. Die Nebenkostenabrechnung muss sich an den tatsächlichen Kosten orientieren, die durch deine Fellnase entstanden sind. Es gilt das Prinzip der Umlagefähigkeit: Nur Kosten, die tatsächlich angefallen sind und im Mietvertrag vereinbart wurden, dürfen auf dich umgelegt werden.
Welche Kosten sind überhaupt umlagefähig?
Grundsätzlich sind das die Kosten, die im § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführt sind. Dazu gehören zum Beispiel:
- •Kosten für Wasser und Abwasser: Hier könnte es knifflig werden. Trinkt dein Hund literweise Wasser und du spülst öfter mal den Boden, weil er Dreck reingetragen hat? Dann könnte ein höherer Wasserverbrauch theoretisch zu höheren Kosten führen. Aber Achtung: Der Vermieter muss nachweisen, dass dieser Mehrverbrauch tatsächlich durch dein Tier verursacht wurde. Das ist in der Praxis oft schwer.
- •Kosten für die Müllbeseitigung: Hier könnte es relevant werden, wenn du spezielle Hundekotbeutel nutzt oder die Katzenstreu extra entsorgen musst. Allerdings sind die Kosten für die normale Müllbeseitigung meist pauschal abgerechnet und kaum einem einzelnen Tier zuzuordnen.
- •Kosten für die Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftsflächen: Das ist ein wichtiger Punkt! Wenn dein Hund im Treppenhaus mal ein "Geschäftchen" hinterlässt oder dein Kater die Haare überall verteilt, können erhöhte Reinigungskosten entstehen. Aber auch hier gilt: Der Vermieter muss beweisen, dass diese Kosten tatsächlich durch deine Tiere verursacht wurden und über das normale Maß hinausgehen. Er muss also im Zweifelsfall nachweisen, dass z.B. wegen der Tierhaare öfter geputzt werden musste.
- •Gartenpflege: Auch hier könnte es relevant werden, wenn dein Hund den Rasen umgräbt oder deine Katze die Blumenbeete als Klo missbraucht. Aber auch hier muss der Vermieter beweisen, dass die Schäden und der Mehraufwand tatsächlich durch deine Tiere entstanden sind.
Was ist mit Schäden?
Schäden, die dein Tier verursacht hat, sind grundsätzlich nicht über die Nebenkostenabrechnung abgedeckt. Wenn dein Hund die Tür zerkratzt oder deine Katze die Tapete bearbeitet, musst du als Tierhalter dafür geradestehen. Das ist aber ein separater Schadensersatzanspruch, der nichts mit der Nebenkostenabrechnung zu tun hat. Tipp: Deine Haftpflichtversicherung deckt in der Regel solche Schäden ab.
Was sagt der BGH dazu?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon mehrfach mit dem Thema Tierhaltung und Nebenkosten beschäftigt. Grundsätzlich gilt: Eine pauschale Erhöhung der Nebenkosten wegen Tierhaltung ist unzulässig. Der Vermieter muss die tatsächlichen Kosten nachweisen und belegen, dass diese durch die Tierhaltung entstanden sind.
Ein wichtiges Urteil ist beispielsweise das BGH-Urteil vom 14.11.2007 (Az. VIII ZR 340/06). Darin hat der BGH klargestellt, dass der Vermieter die Kosten für die Beseitigung von Tierkot und Tierhaaren nur dann auf die Mieter umlegen darf, wenn diese Kosten tatsächlich entstanden sind und nicht bereits durch die normalen Reinigungskosten abgedeckt werden.
Praktische Tipps für dich:
- •Mietvertrag checken: Schau genau in deinen Mietvertrag. Gibt es dort Klauseln zur Tierhaltung und den Nebenkosten? Sind dort bestimmte Kosten explizit genannt, die durch die Tierhaltung entstehen können?
- •Nebenkostenabrechnung prüfen: Kontrolliere die Nebenkostenabrechnung genau. Sind dort Positionen aufgeführt, die mit deiner Tierhaltung in Verbindung stehen könnten? Lass dir Belege zeigen, wenn du Zweifel hast.
- •Protokollieren: Führe ein Protokoll über die Kosten, die tatsächlich durch deine Tierhaltung entstehen. Zum Beispiel: Wie oft musst du spezielle Müllbeutel für Hundekot kaufen? Wie oft musst du öfter putzen als vorher? So hast du im Streitfall etwas in der Hand.
- •Gespräch suchen: Sprich mit deinem Vermieter, wenn du Bedenken hast. Oft lassen sich Probleme im persönlichen Gespräch lösen. Vielleicht könnt ihr gemeinsam eine Lösung finden, wie du die Kosten, die durch dein Tier entstehen, minimieren kannst.
- •Rechtlichen Rat einholen: Wenn du dir unsicher bist, ob die Nebenkostenabrechnung korrekt ist, solltest du dich von einem Mieterverein oder einem Anwalt beraten lassen. Die können deine Situation genau einschätzen und dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
- •Auf Sauberkeit achten: Klar, das ist selbstverständlich, aber erwähnenswert: Achte darauf, dass deine Tiere keine unnötigen Verschmutzungen verursachen. Entferne Tierhaare regelmäßig, beseitige Hinterlassenschaften sofort und sorge dafür, dass dein Tier nicht die Nachbarn belästigt. So vermeidest du Konflikte und erhöhte Nebenkosten.
Was kannst du tun, wenn die Abrechnung falsch ist?
Wenn du der Meinung bist, dass die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist, solltest du innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung Widerspruch einlegen. Begründe deinen Widerspruch genau und fordere Belege an. Der Vermieter ist verpflichtet, dir Einsicht in die Belege zu gewähren. Wenn der Vermieter deinen Widerspruch ablehnt, kannst du dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden.
Fazit: Es kommt drauf an!
Ob dein Vermieter dir erhöhte Nebenkosten wegen deiner Tiere berechnen darf, hängt von vielen Faktoren ab. Eine pauschale Erhöhung ist nicht zulässig. Der Vermieter muss die tatsächlichen Kosten nachweisen und belegen, dass diese durch deine Tierhaltung entstanden sind. Achte auf Sauberkeit, prüfe die Nebenkostenabrechnung genau und scheue dich nicht, deine Rechte durchzusetzen. Dann steht einem entspannten Zusammenleben mit deinen tierischen Mitbewohnern nichts im Wege! Und denk dran: Ein offenes Gespräch mit deinem Vermieter kann oft Wunder wirken!
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