Grundlagen

Nebenkostenabrechnung: Vermieterwechsel während des Abrechnungszeitraums – Wer zahlt was und wie erfolgt die Aufteilung?

Na, hast du auch schon mal die Augen verdreht, als die Nebenkostenabrechnung kam? Und dann noch ein Vermieterwechsel mittendrin – da blickt doch keiner mehr durch, oder? Keine Sorge, ich helfe dir, da...

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Nebenkostenabrechnung: Vermieterwechsel während des Abrechnungszeitraums – Wer zahlt was und wie erfolgt die Aufteilung?

Na, hast du auch schon mal die Augen verdreht, als die Nebenkostenabrechnung kam? Und dann noch ein Vermieterwechsel mittendrin – da blickt doch keiner mehr durch, oder? Keine Sorge, ich helfe dir, das Chaos zu entwirren!

Vermieterwechsel und die Nebenkostenabrechnung: Ein Fall für Detektive?

Stell dir vor: Du wohnst in deiner Wohnung, alles läuft super. Aber plötzlich flattert ein Schreiben ins Haus: Vermieterwechsel! Ein neuer Name im Klingelschild, ein neues Gesicht bei der Wohnungsübergabe. Und dann kommt die Nebenkostenabrechnung. Wer ist jetzt zuständig? Wer kriegt dein Geld? Und wie wird das überhaupt aufgeteilt? Keine Panik, das ist alles gar nicht so kompliziert, wie es aussieht.

Die Basics: Was du wissen musst

Bevor wir ins Detail gehen, hier ein paar wichtige Grundlagen:

  • Abrechnungszeitraum: Meistens ein Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
  • Nebenkosten: Alles, was neben der Kaltmiete anfällt (z.B. Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister).
  • Abrechnungsschlüssel: Legt fest, wie die Nebenkosten auf die einzelnen Mieter verteilt werden (z.B. nach Wohnfläche oder Personenzahl).
Diese Punkte sind wichtig, um zu verstehen, wie deine Nebenkostenabrechnung funktioniert.

Wer ist überhaupt zuständig? Der Stichtag ist entscheidend!

Der Knackpunkt bei einem Vermieterwechsel ist der wirtschaftliche Übergang. Das ist der Tag, an dem der neue Vermieter die Rechte und Pflichten des alten Vermieters übernimmt. Im Normalfall ist das auch der Tag, an dem der Kaufvertrag für das Haus rechtskräftig wird.

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WichtigDer Vermieter, der zum Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs Vermieter war, ist für die Erstellung der gesamten Nebenkostenabrechnung zuständig. Er muss die Abrechnung erstellen und dir zukommen lassen – auch für die Zeit, in der er noch nicht dein Vermieter war!
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BeispielDer Vermieterwechsel war am 30. Juni. Der neue Vermieter ist also für die Abrechnung für das ganze Jahr verantwortlich (1. Januar bis 31. Dezember).

Wie werden die Kosten aufgeteilt? Die zeitanteilige Abrechnung

Auch wenn der neue Vermieter die Abrechnung erstellt, heißt das nicht, dass er alle Kosten tragen muss. Die Kosten werden zeitanteilig aufgeteilt. Das bedeutet:

  • Der alte Vermieter zahlt die Kosten, die bis zum Tag des Vermieterwechsels angefallen sind.
  • Der neue Vermieter zahlt die Kosten, die ab dem Tag des Vermieterwechsels angefallen sind.
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BeispielDie Heizkosten für das ganze Jahr betragen 1200 Euro. Der Vermieterwechsel war am 30. Juni. Dann zahlt der alte Vermieter 600 Euro (für Januar bis Juni) und der neue Vermieter 600 Euro (für Juli bis Dezember).

Aber Achtung: Dieser Grundsatz gilt nicht immer uneingeschränkt. Es gibt auch verbrauchsabhängige Kosten (z.B. Heizung, Wasser). Hier muss der Verbrauch im jeweiligen Zeitraum gemessen und abgerechnet werden.

Verbrauchsabhängige Kosten: Zählerstände sind dein Freund!

Bei verbrauchsabhängigen Kosten ist es wichtig, dass die Zählerstände am Tag des Vermieterwechsels korrekt abgelesen werden. Am besten machst du das zusammen mit dem alten und dem neuen Vermieter. Notiert die Zählerstände und lasst sie euch von beiden bestätigen. So habt ihr einen Nachweis, falls es später zu Unstimmigkeiten kommt.

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TippMach am besten Fotos von den Zählerständen! Sicher ist sicher.

Was passiert, wenn die Abrechnung fehlerhaft ist?

Auch nach einem Vermieterwechsel hast du das Recht, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen und Fehler zu beanstanden. Wenn du Fehler entdeckst, solltest du dich schriftlich an den aktuellen Vermieter wenden. Er ist für die Klärung der Fehler verantwortlich.

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WichtigDu hast in der Regel zwölf Monate Zeit, um die Abrechnung zu beanstanden. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Abrechnung.

Was, wenn der alte Vermieter insolvent ist?

Das ist natürlich ein Worst-Case-Szenario, aber leider nicht unmöglich. Wenn der alte Vermieter insolvent ist, kann es schwierig werden, deine Ansprüche durchzusetzen. In diesem Fall solltest du dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden. Die können dich beraten und dir helfen, deine Rechte geltend zu machen.

BGH-Urteile, die du kennen solltest

Es gibt einige wichtige Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH), die das Thema Nebenkostenabrechnung und Vermieterwechsel betreffen. Hier ein paar Beispiele:

  • BGH, Urteil vom 16.05.2007, Az. VIII ZR 270/06: Der Vermieter, der zum Zeitpunkt der Abrechnung Vermieter ist, muss die Abrechnung erstellen.
  • BGH, Urteil vom 28.05.2008, Az. VIII ZR 261/07: Die Kosten müssen zeitanteilig aufgeteilt werden.
Diese Urteile sind zwar Juristenfutter, aber sie zeigen, dass das Thema Nebenkostenabrechnung und Vermieterwechsel rechtlich klar geregelt ist.

Konkrete Tipps für dich

  • Lies deinen Mietvertrag genau: Was steht dort zum Thema Nebenkosten und Abrechnungsschlüssel?
  • Achte auf den Stichtag: Wann war der wirtschaftliche Übergang?
  • Lies die Zählerstände ab: Am besten zusammen mit dem alten und dem neuen Vermieter.
  • Prüfe die Abrechnung sorgfältig: Sind alle Kosten nachvollziehbar? Wurden die Zählerstände korrekt berücksichtigt?
  • Beanstande Fehler schriftlich: Innerhalb von zwölf Monaten.
  • Wende dich im Zweifelsfall an einen Mieterverein oder Anwalt.

Fazit: Keine Angst vor der Nebenkostenabrechnung!

Ein Vermieterwechsel kann die Nebenkostenabrechnung komplizierter machen, aber mit ein bisschen Wissen und Sorgfalt kannst du das Chaos beherrschen. Denk daran: Der Vermieter, der zum Zeitpunkt der Abrechnung Vermieter ist, ist zuständig. Die Kosten werden in der Regel zeitanteilig aufgeteilt. Und wenn du Fehler entdeckst, hast du das Recht, diese zu beanstanden. Also, keine Panik, sondern ran an die Abrechnung! Du schaffst das!

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