Na, auch schon mal Umzugskartons geschleppt und dann das große Warten auf die Nebenkostenabrechnung gehabt? Kenn ich! Gerade wenn du aus einer Wohnung ausgezogen bist, fragt man sich: Wann kommt das Ding endlich und was passiert, wenn der Vermieter trödelt? Keine Panik, ich helf dir, Licht ins Dunkel zu bringen.
Abrechnung nach dem Auszug: Das musst du wissen
Klar, nach einem Umzug hast du Besseres zu tun, als ständig an die Nebenkostenabrechnung zu denken. Aber es ist wichtig, die Fristen zu kennen, damit du nicht um dein Geld gebracht wirst oder plötzlich eine dicke Nachzahlung im Briefkasten hast, die eigentlich gar nicht rechtens ist.
Die Abrechnungsfrist: Dein Vermieter muss liefern!
Dein Vermieter hat 12 Monate Zeit, dir die Nebenkostenabrechnung nach Ende des Abrechnungszeitraums zuzuschicken. Klingt kompliziert? Ist es aber eigentlich nicht.
- •Beispiel: Dein Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Dann muss dein Vermieter dir die Abrechnung bis zum 31. Dezember des Folgejahres zukommen lassen. Bist du im Laufe des Jahres ausgezogen, ändert das nichts an dieser Frist.
- •Wichtig: Es zählt nicht der Tag, an dem der Vermieter die Abrechnung erstellt hat, sondern wann du sie erhalten hast.
Was passiert, wenn die Abrechnung zu spät kommt?
Hier kommt die gute Nachricht: Wenn dein Vermieter die Abrechnungsfrist verpasst, kann er in der Regel keine Nachforderungen mehr von dir verlangen. Das hat der BGH (Bundesgerichtshof) so entschieden (BGH, Urteil vom 25.01.2006, Az. VIII ZR 107/05).
ABER: Es gibt Ausnahmen! Wenn dein Vermieter die Fristüberschreitung nicht zu verschulden hat (z.B. weil er auf eine Abrechnung eines Versorgers warten musste), kann er auch später noch eine Nachforderung stellen. Das ist aber selten und muss vom Vermieter bewiesen werden.
Und was ist mit meinem Guthaben?
Auch wenn die Abrechnung zu spät kommt, hast du natürlich weiterhin Anspruch auf ein dir zustehendes Guthaben. Dein Vermieter kann sich nicht einfach so aus der Affäre ziehen. Du solltest ihn dann schriftlich zur Auszahlung auffordern und ihm eine angemessene Frist setzen.
Fristen-Rechner: So behältst du den Überblick!
Um das Ganze noch einfacher zu machen, hier eine kleine "Formel" und ein Beispiel:
- •Abrechnungszeitraum: 01.01. bis 31.12.2023
- •Frist für die Nebenkostenabrechnung: Bis zum 31.12.2024
Was tun, wenn die Abrechnung da ist?
Die Abrechnung ist da! Aber stimmt auch alles? Hier ein paar Tipps, was du jetzt tun solltest:
- 1.Prüfe die formellen Voraussetzungen: Ist der Abrechnungszeitraum korrekt? Sind alle Kostenarten aufgeführt? Ist die Abrechnung verständlich?
- 2.Vergleiche die Kosten: Sind die Kosten im Vergleich zu den Vorjahren plausibel? Gibt es auffällige Abweichungen?
- 3.Prüfe die Verteilerschlüssel: Sind die Verteilerschlüssel (z.B. Wohnfläche) korrekt angegeben?
- 4.Fordere Belege an: Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen. Das ist besonders wichtig, wenn du Zweifel an der Abrechnung hast.
Verjährung: Irgendwann ist Schluss
Auch deine Ansprüche (z.B. auf Rückzahlung eines Guthabens) können verjähren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
- •Beispiel: Du hast im März 2024 eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 erhalten, aus der sich ein Guthaben ergibt. Dein Anspruch auf Auszahlung des Guthabens verjährt am 31. Dezember 2027.
Tipps für den Auszug
Damit es bei der Nebenkostenabrechnung nach dem Auszug keine bösen Überraschungen gibt, hier noch ein paar Tipps:
- •Zählerstände notieren: Notiere dir am Tag des Auszugs die Zählerstände für Heizung, Wasser und Strom und lass sie dir vom Vermieter oder einem Zeugen bestätigen.
- •Übergabeprotokoll: Im Übergabeprotokoll sollten alle wichtigen Details zum Zustand der Wohnung und zu den Zählerständen festgehalten werden.
- •Neue Adresse mitteilen: Vergiss nicht, deinem Vermieter deine neue Adresse mitzuteilen, damit er dir die Nebenkostenabrechnung zuschicken kann.
Fazit: Wissen ist Macht!
Die Nebenkostenabrechnung nach dem Auszug kann ganz schön kompliziert sein. Aber mit dem richtigen Wissen und den richtigen Tipps bist du bestens vorbereitet. Merke dir die wichtigen Fristen, prüfe die Abrechnung sorgfältig und scheue dich nicht, deine Rechte einzufordern. So kannst du sicherstellen, dass du nicht zu viel bezahlst und dein Guthaben auch wirklich bekommst. Und denk dran: Im Zweifel ist es immer ratsam, sich rechtlichen Rat bei einem Mieterverein oder einem Anwalt einzuholen. Viel Erfolg!
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