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Nebenkostenabrechnung und Mietkaution: Kann der Vermieter die Kaution für offene Nebenkostenforderungen einbehalten und wie lange?

Na, wieder mal Bauchschmerzen wegen der Nebenkostenabrechnung? Kenn ich gut! Und dann noch die Frage, ob dein Vermieter die Kaution einfach so einbehalten darf, weil er noch Kohle von dir will. Keine...

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Nebenkostenabrechnung und Mietkaution: Kann der Vermieter die Kaution für offene Nebenkostenforderungen einbehalten und wie lange?

Na, wieder mal Bauchschmerzen wegen der Nebenkostenabrechnung? Kenn ich gut! Und dann noch die Frage, ob dein Vermieter die Kaution einfach so einbehalten darf, weil er noch Kohle von dir will. Keine Panik, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen!

Nebenkostenabrechnung und Kaution: Ein heikles Thema

Die jährliche Nebenkostenabrechnung ist oft ein Zankapfel zwischen Mietern und Vermietern. Da kommen schnell mal Fragen auf: Ist die Abrechnung überhaupt korrekt? Und was passiert, wenn eine Nachzahlung fällig wird? Darf der Vermieter dann einfach deine Mietkaution dafür plündern?

Klar ist: Du hast als Mieter Rechte, und dein Vermieter kann nicht einfach machen, was er will. Lass uns mal genauer anschauen, was Sache ist.

Darf der Vermieter die Kaution für Nebenkostenforderungen einbehalten?

Die kurze Antwort: Ja, aber nicht sofort und nicht ohne Weiteres.

Dein Vermieter darf die Kaution nicht einfach direkt mit offenen Nebenkosten verrechnen, sobald die Abrechnung ins Haus flattert. Die Kaution dient ja eigentlich als Sicherheit für alle möglichen Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis – also zum Beispiel für Schäden an der Wohnung oder eben auch für offene Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung.

Aber: Der Vermieter muss dir erst mal die Chance geben, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen und eventuell Einspruch einzulegen. Erst wenn die Abrechnung unstrittig ist (oder ein Gericht entschieden hat, dass du zahlen musst), darf er sich an der Kaution bedienen.

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WichtigDu hast in der Regel 12 Monate Zeit, Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einzulegen, nachdem du sie erhalten hast. Nutze diese Zeit!

Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

Das ist ein ganz wichtiger Punkt! Der Vermieter darf die Kaution nämlich nicht ewig blockieren. Grundsätzlich gilt:

  • Abrechnungsreife: Sobald alle Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis geklärt sind (also z.B. alle Nebenkostenabrechnungen vorliegen und keine Schäden an der Wohnung mehr geltend gemacht werden), ist die Kaution "abrechnungsreif".
  • Angemessene Frist: Der Vermieter hat dann eine "angemessene Frist" Zeit, die Kaution abzurechnen und dir den Rest auszuzahlen. Was "angemessen" ist, ist natürlich Auslegungssache. Gerichte sehen hier oft einen Zeitraum von 3 bis 6 Monaten nach Abrechnungsreife als angemessen an.
Aber Achtung: Der Vermieter darf einen Teil der Kaution länger einbehalten, wenn konkrete und berechtigte Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung noch nicht feststehen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die letzte Nebenkostenabrechnung für das Mietverhältnis noch aussteht.

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BeispielDu bist im Mai ausgezogen. Die Nebenkostenabrechnung für das laufende Jahr (Januar bis Dezember) kommt aber erst im nächsten Jahr. Dein Vermieter darf dann einen angemessenen Teil der Kaution zurückhalten, um mögliche Nachzahlungen abzudecken.

BGH-Urteil hilft: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen (z.B. BGH, Urteil vom 18. Januar 2006, Az. VIII ZR 71/05) klargestellt, dass der Vermieter die Kaution nur so lange und in der Höhe einbehalten darf, wie es zur Sicherung seiner Ansprüche wirklich notwendig ist. Er darf also nicht einfach die komplette Kaution blockieren, wenn nur eine kleine Nachzahlung zu erwarten ist.

Was kannst du tun, wenn der Vermieter die Kaution zu lange einbehält?

  1. 1.Freundlich, aber bestimmt nachfragen: Schreib deinem Vermieter eine E-Mail oder einen Brief (am besten per Einschreiben), in dem du ihn freundlich, aber bestimmt an die Auszahlung der Kaution erinnerst. Bitte ihn um eine detaillierte Abrechnung und eine Begründung, warum er noch einen Teil der Kaution einbehält. Setze ihm eine klare Frist (z.B. 2 Wochen) für die Auszahlung.
  1. 2.Rechtlichen Rat einholen: Wenn dein Vermieter sich querstellt, solltest du dir rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt für Mietrecht oder eine Mieterberatung kann dir sagen, welche Schritte du unternehmen kannst.
  1. 3.Mahnbescheid beantragen: Du kannst auch einen Mahnbescheid beantragen, um deine Forderung durchzusetzen. Das ist ein relativ einfaches Verfahren, das du online durchführen kannst.
  1. 4.Klage einreichen: Wenn alles andere nicht hilft, bleibt dir nur noch der Weg zur Klage. Das ist natürlich der aufwendigste und teuerste Weg, aber manchmal leider unvermeidlich.

Praktische Tipps für den Umgang mit der Kaution und Nebenkostenabrechnung

  • Nebenkostenabrechnung sorgfältig prüfen: Nimm dir Zeit, die Nebenkostenabrechnung genau zu prüfen. Sind alle Positionen nachvollziehbar? Stimmen die Verteilerschlüssel? Hol dir im Zweifelsfall Hilfe von einem Anwalt oder einer Mieterberatung.
  • Einspruch einlegen: Wenn du Fehler in der Nebenkostenabrechnung entdeckst, lege innerhalb der Frist Einspruch ein. Begründe deinen Einspruch detailliert und schick ihn am besten per Einschreiben an deinen Vermieter.
  • Protokollieren: Führe ein genaues Protokoll über deine Kommunikation mit dem Vermieter (E-Mails, Briefe, Telefonate). Das kann im Streitfall sehr hilfreich sein.
  • Fotos machen: Wenn du ausziehst, mache Fotos von der Wohnung, um den Zustand zu dokumentieren. Das kann dir helfen, unberechtigte Forderungen des Vermieters abzuwehren.
  • Alternative zur Barkaution: Sprich mit deinem Vermieter über alternative Formen der Kaution, z.B. eine Bankbürgschaft oder eine Kautionsversicherung. Das kann dir helfen, dein Geld liquide zu halten.

Fazit: Deine Rechte als Mieter

Lass dich nicht von deinem Vermieter einschüchtern! Du hast Rechte, und du solltest sie kennen und nutzen. Die Kaution ist dein Geld, und dein Vermieter darf sie nur unter bestimmten Bedingungen einbehalten. Prüfe die Nebenkostenabrechnung sorgfältig, lege Einspruch ein, wenn nötig, und scheue dich nicht, rechtlichen Rat einzuholen. Mit ein bisschen Know-how und Durchsetzungsvermögen kannst du dafür sorgen, dass du deine Kaution schnell und vollständig zurückbekommst. Viel Erfolg!

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