Na, auch wieder so ein Fall? Du hast 'ne fette Nebenkostenabrechnung bekommen, aber diesmal mit einem Guthaben! Juhu, denkst du. Aber Pustekuchen – dein Vermieter rückt die Kohle einfach nicht raus? Keine Panik, das ist super ärgerlich, aber du bist nicht machtlos! In diesem Artikel zeige ich dir, was du tun kannst, um dein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung zu bekommen – mit einer Vorlage für eine Mahnung, damit du gleich loslegen kannst.
Geduld ist eine Tugend, aber nicht zu lange!
Klar, dein Vermieter hat nach der Abrechnungserstellung eine gewisse Zeit, um dir dein Guthaben auszuzahlen. Aber es gibt da eine klare Grenze. Grundsätzlich gilt: Dein Vermieter sollte das Guthaben zeitnah auszahlen. Was das genau bedeutet, ist zwar nicht gesetzlich definiert, aber Gerichte sehen in der Regel einen Zeitraum von wenigen Wochen als angemessen an.
Schritt 1: Das freundliche Erinnerungsgespräch
Bevor du gleich mit Paragraphen um dich wirfst, versuch’s doch mal mit einem freundlichen Gespräch. Ruf deinen Vermieter an oder schreib eine kurze E-Mail. Oftmals ist es einfach nur eine Kleinigkeit, die übersehen wurde. Ein freundlicher Hinweis wie: "Hallo Herr/Frau [Name des Vermieters], ich wollte mich mal erkundigen, wann ich mit der Auszahlung meines Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung rechnen kann." kann Wunder wirken.
Schritt 2: Die Mahnung – jetzt wird's ernst!
Wenn das freundliche Gespräch nichts bringt, musst du formeller werden. Jetzt ist die Mahnung dein Mittel der Wahl. Eine Mahnung ist eine klare Aufforderung an deinen Vermieter, das Guthaben zu zahlen. Hier sind ein paar wichtige Punkte, die in deine Mahnung gehören:
- •Deine Daten: Name, Adresse
- •Daten deines Vermieters: Name, Adresse
- •Datum der Nebenkostenabrechnung: Damit klar ist, um welche Abrechnung es geht.
- •Höhe des Guthabens: Ganz genau beziffern!
- •Frist zur Zahlung: Setze eine klare Frist, bis wann das Geld auf deinem Konto sein soll. 14 Tage sind üblich.
- •Deine Bankverbindung: Gib deine Kontodaten an, damit der Vermieter das Geld überweisen kann.
- •Hinweis auf Verzugszinsen: (Optional, aber effektiv) Du kannst darauf hinweisen, dass du Verzugszinsen fordern wirst, falls die Frist nicht eingehalten wird.
- •Klarer Hinweis: "Sollte die Zahlung innerhalb der genannten Frist nicht erfolgen, behalte ich mir rechtliche Schritte vor."
```
[Dein Name und Adresse]
[Datum]
[Name und Adresse des Vermieters]
Betreff: Mahnung zur Auszahlung des Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum [Zeitraum der Abrechnung]
Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Vermieters],
mit Schreiben vom [Datum der Nebenkostenabrechnung] haben du mir die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum [Zeitraum der Abrechnung] zukommen lassen. Diese weist ein Guthaben zu meinen Gunsten in Höhe von [Betrag in Euro] aus.
Trotz mehrfacher Nachfrage ist das Guthaben bis zum heutigen Tage nicht auf meinem Konto eingegangen.
Ich fordere du hiermit letztmalig auf, das Guthaben in Höhe von [Betrag in Euro] bis zum [Datum, 14 Tage in der Zukunft] auf folgendes Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: [Dein Name]
IBAN: [Deine IBAN]
BIC: [Deine BIC]
Bank: [Name deiner Bank]
Sollte die Zahlung nicht innerhalb der genannten Frist erfolgen, werde ich Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geltend machen und rechtliche Schritte einleiten.
Mit freundlichen Grüßen
[Deine Unterschrift]
[Dein Name (gedruckt)]
```
Schritt 3: Rechtliche Schritte – wenn's hart auf hart kommt
Leider gibt es Vermieter, die auch auf eine Mahnung nicht reagieren. In diesem Fall bleibt dir nichts anderes übrig, als rechtliche Schritte einzuleiten. Hier hast du mehrere Möglichkeiten:
- •Mahnbescheid: Du kannst beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen. Das ist ein relativ einfacher und kostengünstiger Weg, um deine Forderung durchzusetzen. Der Vermieter hat dann die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
- •Klage: Wenn der Vermieter Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, musst du Klage einreichen, um dein Guthaben einzuklagen.
BGH-Urteil beachten: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrfach entschieden, dass Mieter einen Anspruch auf Auszahlung des Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung haben. Beispielsweise das Urteil vom 9. März 2005 (Az.: VIII ZR 57/04) stärkt deine Position.
Sonderfall: Verrechnung mit der Miete
Manchmal versucht der Vermieter, das Guthaben einfach mit der nächsten Miete zu verrechnen. Das ist grundsätzlich erlaubt, wenn du damit einverstanden bist. Bist du das nicht, hast du das Recht auf eine Auszahlung des Guthabens.
Was tun, wenn der Vermieter insolvent ist?
Das ist natürlich der Worst Case: Dein Vermieter ist insolvent und du fragst dich, ob du dein Geld überhaupt noch bekommst. In diesem Fall musst du deine Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Chancen, dein Geld vollständig zurückzubekommen, sind leider gering, aber es ist wichtig, die Forderung anzumelden, um zumindest einen Teil davon zu erhalten.
Fazit: Bleib am Ball!
Es ist dein gutes Recht, das Guthaben aus deiner Nebenkostenabrechnung zu bekommen. Lass dich nicht abwimmeln! Mit Geduld, Hartnäckigkeit und notfalls auch rechtlichen Schritten kannst du dein Geld einfordern. Die Mahnungsvorlage hilft dir schon mal, den ersten wichtigen Schritt zu gehen. Und denk dran: Du bist nicht allein! Viele Mieter haben ähnliche Probleme. Scheue dich nicht, dich beraten zu lassen und deine Rechte zu verteidigen. Viel Erfolg!
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