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Nebenkostenabrechnung bei Auszug: Welche Fristen gelten für Mieter und Vermieter? Verjährung, Nachforderung, Abrechnungszeitraum!

Na, Umzugskartons schon gepackt und die Vorfreude auf dein neues Zuhause steigt? Super! Aber bevor du dich ganz entspannt zurücklehnen kannst, gibt's da noch einen wichtigen Punkt: die Nebenkostenabre...

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Nebenkostenabrechnung bei Auszug: Welche Fristen gelten für Mieter und Vermieter? Verjährung, Nachforderung, Abrechnungszeitraum!

Na, Umzugskartons schon gepackt und die Vorfreude auf dein neues Zuhause steigt? Super! Aber bevor du dich ganz entspannt zurücklehnen kannst, gibt's da noch einen wichtigen Punkt: die Nebenkostenabrechnung nach deinem Auszug. Klingt erstmal kompliziert, aber keine Sorge, ich helfe dir, den Durchblick zu behalten!

Nebenkostenabrechnung und der große Umzug: Was du wissen musst

Stell dir vor, du bist schon längst in deiner neuen Wohnung und plötzlich flattert eine saftige Nachforderung für die Nebenkosten ins Haus. Ärgert dich? Klar! Deshalb ist es wichtig, dass du deine Rechte und Pflichten kennst, damit du nicht unnötig draufzahlst.

Der Abrechnungszeitraum: Wann beginnt und endet er?

Ganz wichtig: Der Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum, für den dein Vermieter die Nebenkosten abrechnet. Meistens ist das ein Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Dein Auszug mitten im Jahr ändert daran grundsätzlich nichts. Du hast Anspruch auf eine Abrechnung für den Zeitraum, in dem du in der Wohnung gewohnt hast.

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TippSchau in deinem Mietvertrag nach, welcher Abrechnungszeitraum vereinbart wurde.

Die Abrechnungsfrist: Wann muss dein Vermieter liefern?

Dein Vermieter hat nach Ende des Abrechnungszeitraums 12 Monate Zeit, dir die Nebenkostenabrechnung zukommen zu lassen. Zieht sich der Abrechnungszeitraum also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, muss die Abrechnung spätestens am 31. Dezember des Folgejahres bei dir sein.

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BeispielDu bist am 30. Juni 2024 ausgezogen. Der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Dein Vermieter hat bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, dir die Abrechnung für das Jahr 2024 (und damit auch für deine Wohnzeit vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2024) zuzustellen.
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WichtigEs zählt der Zeitpunkt, an dem die Abrechnung bei dir ankommt, nicht wann sie der Vermieter abgeschickt hat.

Was passiert, wenn die Frist gerissen wird?

Wenn dein Vermieter die Frist von 12 Monaten versäumt, hat er grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf eine Nachforderung von dir. Das bedeutet, du musst nichts mehr nachzahlen! Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 556 Abs. 3 BGB) klar geregelt.

Aber Achtung: Es gibt Ausnahmen! Wenn der Vermieter die Fristüberschreitung nicht zu verschulden hat (z.B. weil er auf eine verspätete Rechnung eines Dienstleisters warten musste) und er die Abrechnung unverzüglich nach Erhalt der fehlenden Information erstellt, kann er unter Umständen doch noch eine Nachforderung geltend machen. Er muss dir aber den Grund für die Verzögerung nachvollziehbar darlegen.

Nachforderung und Erstattungsanspruch: Was ist zu beachten?

Die Nebenkostenabrechnung kann entweder eine Nachforderung oder eine Erstattung für dich bedeuten.

  • Nachforderung: Deine Vorauszahlungen waren zu niedrig und du musst etwas nachzahlen.
  • Erstattung: Deine Vorauszahlungen waren zu hoch und du bekommst Geld zurück.
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WichtigDu hast nach Erhalt der Abrechnung 12 Monate Zeit, diese zu prüfen und Einwände zu erheben. Versäumst du diese Frist, gilt die Abrechnung als akzeptiert, auch wenn Fehler enthalten sind. (BGH, Urteil vom 29.02.2012, Az. VIII ZR 155/11)
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TippÜberprüfe die Abrechnung sorgfältig! Achte auf folgende Punkte:
  • Ist der Abrechnungszeitraum korrekt?
  • Sind alle Kostenpositionen nachvollziehbar und im Mietvertrag vereinbart?
  • Stimmen die Verteilerschlüssel (z.B. Wohnfläche) mit den Angaben im Mietvertrag überein?
  • Sind alle Rechnungen und Belege vorhanden? Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen!
  • Wurde dein Verbrauch korrekt abgelesen und berücksichtigt (insbesondere bei Wasser und Heizung)?
Wenn du Fehler entdeckst, solltest du unverzüglich schriftlich Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen. Fordere eine Korrektur der Abrechnung und die Vorlage der Belege an.

Verjährung: Wann ist alles vorbei?

Auch wenn dein Vermieter eine berechtigte Nachforderung hat, kann diese verjähren. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus der Nebenkostenabrechnung beträgt 3 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

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BeispielDie Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2024 wird dir im März 2025 zugestellt. Die Verjährungsfrist beginnt am 31. Dezember 2025 und endet am 31. Dezember 2028.

Was passiert mit deiner Kaution?

Deine Kaution darf dein Vermieter nicht einfach für offene Nebenkosten verrechnen. Er darf die Kaution nur dann einbehalten, wenn die Nebenkostenabrechnung noch aussteht und eine Nachzahlung wahrscheinlich ist.

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WichtigDein Vermieter muss dir die Kaution inklusive Zinsen spätestens 6 Monate nach deinem Auszug zurückzahlen, sofern keine berechtigten Ansprüche (z.B. wegen Beschädigungen in der Wohnung oder eben offener Nebenkosten) bestehen. Die Frist kann sich verlängern, wenn die Nebenkostenabrechnung noch nicht vorliegt. Es ist üblich, dass ein Teil der Kaution bis zum Erhalt der Abrechnung einbehalten wird. Die Höhe des einbehaltenen Betrags muss aber angemessen sein.
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TippVereinbare mit deinem Vermieter eine klare Frist für die Rückzahlung der Kaution, sobald die Nebenkostenabrechnung vorliegt.

Fazit: Gut vorbereitet ist halb gewonnen!

Die Nebenkostenabrechnung nach deinem Auszug muss kein Alptraum sein. Wenn du die Fristen kennst, deine Rechte wahrnimmst und die Abrechnung sorgfältig prüfst, bist du bestens gewappnet. Also: Augen auf beim Auszug und lass dich nicht über den Tisch ziehen! Und denk dran: Im Zweifelsfall kannst du dich immer an den Mieterverein oder einen Anwalt wenden. Viel Erfolg beim Umzug und viel Glück in deinem neuen Zuhause!

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