Hey du,
Die Nebenkostenabrechnung ist da und du traust deinen Augen nicht? Besonders die Heizkosten sind explodiert? Keine Panik, du bist nicht allein! Viele Mieter sind verunsichert, wenn es um die Heizkostenabrechnung mit Wärmemengenzählern geht. Aber keine Sorge, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen und deine Rechte zu wahren. Lass uns gemeinsam prüfen, ob alles mit rechten Dingen zugeht!
Wärmemengenzähler – Was ist das eigentlich?
Bevor wir ins Detail gehen, kurz zur Erklärung: Ein Wärmemengenzähler misst, wie viel Wärme du tatsächlich verbraucht hast. Er sitzt direkt an deinem Heizkörper oder deiner Fußbodenheizung und erfasst die durchgeflossene Wassermenge und die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf. Daraus wird dann dein Wärmeverbrauch berechnet. Klingt kompliziert? Ist es manchmal auch!
Fehlerquellen aufspüren: Wo lauert der Haken?
So praktisch Wärmemengenzähler auch sind, Fehler können passieren. Und die können ganz schön ins Geld gehen! Hier sind einige typische Fehlerquellen, auf die du achten solltest:
- •Falsche oder fehlende Eichung: Wärmemengenzähler müssen geeicht sein, damit sie korrekte Werte liefern. Die Eichfrist beträgt in Deutschland in der Regel fünf Jahre. Achte darauf, dass dein Zähler noch gültig geeicht ist. Das Eichdatum findest du direkt auf dem Zähler. Ist die Eichung abgelaufen, sind die Messwerte ungültig und du musst sie nicht akzeptieren!
- •Defekte Zähler: Ein defekter Zähler kann falsche Werte anzeigen, entweder zu viel oder zu wenig. Anzeichen für einen Defekt können z.B. ein ungewöhnliches Geräusch, ein beschlagenes Display oder eine Anzeige sein, die sich nicht verändert, obwohl die Heizung läuft.
- •Falsche Montage: Wurde der Zähler falsch montiert, kann er die Wärmemenge nicht korrekt erfassen. Achte darauf, dass der Zähler richtig herum eingebaut ist und die Durchflussrichtung stimmt.
- •Ablesefehler: Auch bei der Ablesung kann es zu Fehlern kommen. Vergleiche die abgelesenen Werte mit deinen eigenen Aufzeichnungen (wenn du welche gemacht hast) oder bitte den Vermieter um eine Kopie des Ableseprotokolls.
- •Falsche Berechnungsfaktoren: Bei der Berechnung der Heizkosten fließen verschiedene Faktoren ein, wie z.B. die Wohnfläche, der Verteilerschlüssel und die Heizkosten pro Einheit. Überprüfe, ob diese Faktoren korrekt in der Abrechnung angegeben sind.
- •Ungewöhnlich hoher Verbrauch: Ist dein Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr oder zu deinen Nachbarn deutlich gestiegen, obwohl du dein Heizverhalten nicht geändert hast? Das kann ein Hinweis auf einen defekten Zähler oder andere Probleme sein.
Konkrete Tipps: So gehst du vor!
Okay, du hast den Verdacht, dass etwas nicht stimmt. Was nun? Keine Panik, hier sind ein paar konkrete Schritte, die du unternehmen kannst:
- 1.Abrechnung prüfen: Nimm die Heizkostenabrechnung genau unter die Lupe. Sind alle Angaben korrekt und verständlich? Stimmen die Zählerstände mit deinen Aufzeichnungen überein? Sind die Berechnungsfaktoren plausibel?
- 2.Belegeinsicht fordern: Du hast das Recht, die Originalbelege zur Heizkostenabrechnung einzusehen. Fordere diese beim Vermieter an. So kannst du die Abrechnung besser nachvollziehen und eventuelle Fehler aufdecken.
- 3.Zählerstand kontrollieren: Überprüfe den aktuellen Zählerstand und vergleiche ihn mit dem Wert in der Abrechnung. Wenn du den Verdacht hast, dass der Zähler defekt ist, informiere den Vermieter umgehend und bitte ihn, den Zähler zu überprüfen oder auszutauschen.
- 4.Heizprotokoll führen: Führe ein Heizprotokoll, in dem du deine Heizgewohnheiten dokumentierst (z.B. wann und wie lange du heizt). Das kann dir helfen, deinen Verbrauch besser einzuschätzen und Auffälligkeiten zu erkennen.
- 5.Vergleichswerte einholen: Sprich mit deinen Nachbarn und vergleiche eure Heizkostenabrechnungen. Wenn dein Verbrauch deutlich höher ist als der deiner Nachbarn, obwohl ihr ähnliche Wohnungen habt und ein ähnliches Heizverhalten, könnte das ein Hinweis auf einen Fehler sein.
- 6.Fachkundigen Rat einholen: Wenn du dir unsicher bist, kannst du dich an eine Verbraucherzentrale, einen Mieterverein oder einen unabhängigen Heizkostenabrechnungsdienst wenden. Diese können dir bei der Prüfung deiner Abrechnung helfen und dich über deine Rechte informieren.
- 7.Einspruch einlegen: Wenn du Fehler in der Abrechnung entdeckst, solltest du innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Abrechnung schriftlich Einspruch beim Vermieter einlegen. Fordere eine Korrektur der Abrechnung und begründe deinen Einspruch mit den gefundenen Fehlern.
Deine Rechte als Mieter – Was das Gesetz sagt
Du bist nicht schutzlos! Das Mietrecht gibt dir einige Rechte, die du kennen solltest:
- •Anspruch auf eine formell korrekte Abrechnung: Die Heizkostenabrechnung muss klar, verständlich und nachvollziehbar sein. du muss alle relevanten Informationen enthalten, wie z.B. den Abrechnungszeitraum, die Zählerstände, die Berechnungsfaktoren und die Kostenaufstellung.
- •Anspruch auf Belegeinsicht: Du hast das Recht, die Originalbelege zur Heizkostenabrechnung einzusehen. Der Vermieter muss dir diese Einsicht gewähren.
- •Anspruch auf eine korrekte Messung: Die Wärmemengenzähler müssen geeicht und ordnungsgemäß funktionieren. Wenn ein Zähler defekt ist oder nicht geeicht wurde, sind die Messwerte ungültig.
- •Anspruch auf eine angemessene Heizperiode: Die Heizperiode muss ausreichend lang sein, damit du deine Wohnung angemessen beheizen kannst.
- •Anspruch auf eine Mindesttemperatur: Der Vermieter ist verpflichtet, sicherzustellen, dass in deiner Wohnung eine bestimmte Mindesttemperatur erreicht werden kann. Laut diversen Gerichtsurteilen sind das tagsüber 20-22 Grad und nachts 18 Grad. Allerdings gibt es hier keine allgemeingültige Regelung und die konkreten Umstände des Einzelfalls spielen eine Rolle.
- •Kürzung des Zahlungsanspruchs bei Fehlern: Laut einem Urteil des BGH (Az. VIII ZR 27/07) kann man als Mieter den Zahlungsanspruch des Vermieters kürzen, wenn die Abrechnung formell fehlerhaft ist – und zwar pauschal um 15 Prozent! Das gilt auch, wenn die Abrechnung inhaltlich richtig ist.
Der Klassiker: Die 70/30-Regel und ihre Ausnahmen
Normalerweise werden die Heizkosten zu 70% verbrauchsabhängig und zu 30% nach Wohnfläche verteilt. Das ist die sogenannte 70/30-Regel. Allerdings gibt es Ausnahmen, zum Beispiel wenn das Gebäude schlecht gedämmt ist oder wenn es zu unbilligen Ergebnissen führt. In solchen Fällen kann der Vermieter einen anderen Verteilerschlüssel wählen, muss dies aber in der Abrechnung transparent darlegen und begründen.
Fazit: Bleib am Ball und lass dich nicht abspeisen!
Die Heizkostenabrechnung mit Wärmemengenzählern kann kompliziert sein, aber lass dich nicht entmutigen! Überprüfe deine Abrechnung sorgfältig, fordere Belegeinsicht an und scheue dich nicht, fachkundigen Rat einzuholen. Kenne deine Rechte und setze sie durch! Denn nur so kannst du sicherstellen, dass du nicht zu viel für deine Heizung bezahlst. Viel Erfolg!
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