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Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung: Was ist 'Allgemeine Betreuung' und wann ist sie unzulässig?

Hey du, Kennst du das auch? Du öffnest deine Nebenkostenabrechnung und findest da einen Posten "Hausmeisterkosten", der gefühlt jedes Jahr höher wird. Und dann steht da noch so ein ominöser Begriff w...

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5 Min. Lesezeit
Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung: Was ist 'Allgemeine Betreuung' und wann ist sie unzulässig?

Hey du,

Kennst du das auch? Du öffnest deine Nebenkostenabrechnung und findest da einen Posten "Hausmeisterkosten", der gefühlt jedes Jahr höher wird. Und dann steht da noch so ein ominöser Begriff wie "Allgemeine Betreuung". Da fragst du dich doch: Was genau bedeutet das eigentlich, und muss ich das wirklich alles bezahlen? Keine Sorge, damit bist du nicht allein! Viele Mieter sind unsicher, was Hausmeisterkosten angeht und wann sie in der Nebenkostenabrechnung überhaupt zulässig sind. Lass uns das mal genauer unter die Lupe nehmen.

Was gehört eigentlich zu den Hausmeisterkosten?

Zuerst mal: Hausmeisterkosten sind grundsätzlich umlagefähig, also du musst dich daran beteiligen. Aber eben nur, wenn sie auch wirklich zu den betriebskostenrelevanten Tätigkeiten gehören. Das bedeutet, sie müssen dem Gebäude und seinen Bewohnern zugutekommen. Typische Beispiele sind:

  • Reinigung des Treppenhauses, der Flure und Gemeinschaftsräume: Hierzu gehört auch das Wischen, Staubsaugen und die Fensterreinigung.
  • Gartenpflege: Rasen mähen, Hecken schneiden, Unkraut jäten, Laub entfernen – alles, was den Garten in Schuss hält.
  • Winterdienst: Schnee räumen und Streuen, damit du im Winter sicher aus dem Haus kommst.
  • Kleinere Reparaturen: Glühbirnen wechseln, tropfende Wasserhähne reparieren oder eine lose Fliese wieder ankleben.
  • Überwachung der Haustechnik: Heizung, Warmwasser, Lüftung – der Hausmeister checkt, ob alles läuft.
  • Mülltonnen rausstellen: Wer hat schon Lust, das selbst zu machen?

"Allgemeine Betreuung": Der Graubereich in deiner Nebenkostenabrechnung

Jetzt wird's tricky! Denn genau hier verstecken sich oft Kosten, die du vielleicht gar nicht zahlen musst. Unter "Allgemeine Betreuung" fallen Tätigkeiten, die eben nicht direkt mit der Instandhaltung und Pflege des Gebäudes zu tun haben. Denk dabei an:

  • Verwaltungsaufgaben: Das Erstellen von Abrechnungen, die Mietersuche oder die Organisation von Handwerkern.
  • Reine Anwesenheit: Einfach nur da sein, ohne konkrete Aufgaben zu erledigen.
  • Reparaturen, die über Kleinreparaturen hinausgehen: Wenn der Hausmeister z.B. die ganze Heizungsanlage repariert, sind das keine umlagefähigen Kosten.
  • Sonstige Tätigkeiten, die keinen direkten Bezug zum Gebäude haben: Zum Beispiel die private Gartenpflege des Vermieters.
Merke dir: Alles, was eigentlich Vermietersache ist, darf nicht auf dich umgelegt werden!

Wann ist "Allgemeine Betreuung" unzulässig?

Ganz einfach: Wenn sie nicht klar und detailliert in der Nebenkostenabrechnung aufgeschlüsselt ist und Tätigkeiten umfasst, die keine Betriebskosten sind. Hier ein paar konkrete Beispiele:

  • Pauschale ohne Beschreibung: Steht in deiner Abrechnung nur "Allgemeine Betreuung: 500 Euro", ohne weitere Erklärung, solltest du hellhörig werden. Fordere eine detaillierte Aufschlüsselung an!
  • Zu hoher Anteil für Verwaltung: Wenn der Hausmeister hauptsächlich Verwaltungsaufgaben übernimmt, darf dieser Anteil nicht auf die Mieter umgelegt werden.
  • Vermischung von privaten und betrieblichen Tätigkeiten: Wenn der Hausmeister sowohl den Garten des Vermieters als auch den Gemeinschaftsgarten pflegt, muss der private Anteil herausgerechnet werden.
⚠️
WichtigDer Vermieter muss nachweisen können, dass die Kosten für die "Allgemeine Betreuung" tatsächlich angefallen sind und in welchem Umfang sie umlagefähig sind.

Was sagt der BGH dazu?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon mehrfach mit dem Thema Hausmeisterkosten auseinandergesetzt und klargestellt, dass nur die Kosten für tatsächlich erbrachte Leistungen umgelegt werden dürfen. Pauschale Abrechnungen ohne detaillierte Aufschlüsselung sind in der Regel unzulässig (z.B. BGH, Urteil vom 10.02.2016, VIII ZR 137/15). Der Vermieter muss darlegen und beweisen, welche Tätigkeiten der Hausmeister konkret ausgeführt hat und in welchem Umfang diese umlagefähig sind.

So prüfst du deine Nebenkostenabrechnung richtig:

  1. 1.Lies den Mietvertrag genau durch: Was steht dort zum Thema Nebenkosten und Hausmeisterkosten?
  2. 2.Fordere eine detaillierte Aufschlüsselung an: Wenn der Posten "Hausmeisterkosten" oder "Allgemeine Betreuung" nicht klar ist, verlange eine genaue Auflistung der Tätigkeiten.
  3. 3.Vergleiche die Kosten mit den Vorjahren: Sind die Kosten plötzlich stark gestiegen? Frage nach den Gründen!
  4. 4.Prüfe, ob die Kosten angemessen sind: Hole dir Vergleichsangebote von anderen Hausmeisterdiensten ein, um zu sehen, ob die Kosten im Rahmen liegen.
  5. 5.Achte auf den Umlageschlüssel: Wurden die Kosten korrekt auf alle Mieter verteilt?
  6. 6.Lege Widerspruch ein: Wenn du Fehler findest, lege innerhalb der Frist (meist 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung) schriftlich Widerspruch ein.

Praktische Tipps für dich:

  • Sprich mit deinem Vermieter: Oft lassen sich Unklarheiten in einem persönlichen Gespräch klären.
  • Gründe eine Mieterinitiative: Gemeinsam habt ihr mehr Durchsetzungskraft.
  • Lass dich beraten: Mietervereine und Verbraucherzentralen bieten professionelle Hilfe bei der Prüfung von Nebenkostenabrechnungen an.
  • Dokumentiere alles: Sammle alle Unterlagen, Rechnungen und Korrespondenz im Zusammenhang mit der Nebenkostenabrechnung.

Fazit: Augen auf bei den Hausmeisterkosten!

Die Nebenkostenabrechnung kann ganz schön kompliziert sein, besonders wenn es um Hausmeisterkosten und den Begriff "Allgemeine Betreuung" geht. Wichtig ist, dass du deine Rechte kennst und deine Abrechnung kritisch prüfst. Fordere eine detaillierte Aufschlüsselung an, vergleiche die Kosten und scheue dich nicht, Widerspruch einzulegen, wenn du Fehler entdeckst. Mit ein bisschen Mühe und den richtigen Informationen kannst du sicherstellen, dass du nur für die Leistungen bezahlst, die auch wirklich umlagefähig sind. Und denk daran: Du bist nicht allein! Es gibt viele Beratungsangebote und Hilfestellungen, die dir dabei helfen, deine Nebenkosten im Griff zu behalten. Viel Erfolg!

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