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Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung: Wann sind sie zu hoch und welche Tätigkeiten muss der Vermieter selbst bezahlen?

Mist, schon wieder die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten! Und diesmal sind die Hausmeisterkosten gefühlt höher als die Miete selbst? Keine Panik, das kennen viele Mieter. Du bist nicht allein! Lass...

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5 Min. Lesezeit
Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung: Wann sind sie zu hoch und welche Tätigkeiten muss der Vermieter selbst bezahlen?

Mist, schon wieder die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten! Und diesmal sind die Hausmeisterkosten gefühlt höher als die Miete selbst? Keine Panik, das kennen viele Mieter. Du bist nicht allein! Lass uns mal gemeinsam durchleuchten, wann Hausmeisterkosten wirklich zu hoch sind und was dein Vermieter eigentlich selbst bezahlen muss.

Was darf der Hausmeister überhaupt machen und was nicht?

Erstmal: Ein Hausmeister ist Gold wert! Er kümmert sich um viele Dinge, die das Wohnen angenehmer machen. Aber nicht alles, was er tut, darf auch auf dich umgelegt werden. Grundsätzlich gilt: Umlagefähig sind die Kosten für Tätigkeiten, die der laufenden Betriebskosten des Hauses dienen. Dazu gehören typischerweise:

  • Reinigung des Treppenhauses, der Flure und Gemeinschaftsräume: Hierzu zählt auch das Putzen der Fenster in diesen Bereichen.
  • Gartenpflege: Rasen mähen, Hecken schneiden, Laub entfernen – alles, was den Garten in Schuss hält.
  • Winterdienst: Schneeräumen und Streuen, damit du sicher zum Briefkasten kommst.
  • Kleinere Reparaturen: Das Austauschen einer Glühbirne im Treppenhaus oder das Festziehen einer lockeren Türklinke.
  • Bedienung und Überwachung der Heizungsanlage: Sicherstellen, dass du es im Winter warm hast.
Aber Achtung! Es gibt Tätigkeiten, die nicht auf dich umgelegt werden dürfen:

  • Instandhaltung und Reparaturen: Wenn der Hausmeister ein ganzes Fenster repariert oder ein Rohr austauscht, sind das Instandsetzungskosten, die der Vermieter selbst tragen muss. Das gilt auch für größere Reparaturen an der Heizungsanlage.
  • Verwaltungsaufgaben: Die Organisation von Handwerkern oder die Erstellung der Nebenkostenabrechnung sind Vermietersache.
  • Luxusaufwendungen: Wenn der Vermieter beschließt, einen teuren Landschaftsgärtner für den Garten zu engagieren, der Skulpturen aus Buchsbaum schneidet, musst du das nicht bezahlen.
  • Tätigkeiten, die bereits durch andere Posten in der Nebenkostenabrechnung abgedeckt sind: Doppelte Abrechnungen sind natürlich tabu!

Wann sind die Hausmeisterkosten zu hoch? Konkrete Anzeichen und Tipps!

Okay, du weißt jetzt, was der Hausmeister machen darf und was nicht. Aber wie erkennst du, ob die Kosten wirklich angemessen sind? Hier ein paar Anzeichen und Tipps:

  • Vergleich mit den Vorjahren: Sind die Hausmeisterkosten im Vergleich zum Vorjahr plötzlich exorbitant gestiegen, obwohl sich die Leistungen nicht wesentlich verändert haben? Das ist ein Warnsignal!
  • Detaillierte Abrechnung verlangen: Dein Vermieter muss dir eine detaillierte Aufschlüsselung der Hausmeisterkosten vorlegen. Daraus sollte hervorgehen, welche Tätigkeiten in welchem Umfang abgerechnet wurden. Fehlen Details, fordere sie an!
  • Vergleichsangebote einholen (lassen): Du hast das Recht, deinen Vermieter aufzufordern, Vergleichsangebote von anderen Hausmeistern einzuholen, wenn du den Eindruck hast, die Kosten seien überhöht. Allerdings musst du diese Aufforderung begründen können, also zum Beispiel konkrete Anhaltspunkte für überhöhte Kosten nennen.
  • Überprüfe den Arbeitsvertrag des Hausmeisters (ggf. über den Vermieter): Enthält der Vertrag Aufgaben, die nicht umlagefähig sind? Werden Arbeitszeiten abgerechnet, die unrealistisch hoch erscheinen?
  • Achte auf den Umfang der Anlage: Ein kleines Mehrfamilienhaus hat natürlich geringere Hausmeisterkosten als eine riesige Wohnanlage.
  • Gespräch mit anderen Mietern suchen: Haben deine Nachbarn ähnliche Bedenken? Gemeinsam könnt ihr mehr Druck auf den Vermieter ausüben.
  • Rechtliche Beratung: Wenn du dir unsicher bist oder der Vermieter sich querstellt, hol dir Rat bei einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht.
BGH-Urteil im Hinterkopf behalten: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrfach betont, dass Hausmeisterkosten nur dann umlagefähig sind, wenn sie notwendig und angemessen sind. Luxusaufwendungen oder Kosten für Tätigkeiten, die der Vermieter selbst übernehmen muss, dürfen nicht auf die Mieter abgewälzt werden (BGH, Urteil vom 10. Februar 2016 – VIII ZR 33/15).

Konkretes Beispiel: Stell dir vor, in deiner Nebenkostenabrechnung steht ein hoher Betrag für "Gartenpflege". Nach Rückfrage stellt sich heraus, dass der Hausmeister einmal pro Woche für mehrere Stunden den Rasen mäht, obwohl das locker in der Hälfte der Zeit erledigt wäre. In diesem Fall sind die abgerechneten Stunden möglicherweise überhöht und du kannst einen Teil der Kosten anfechten.

Was tun, wenn die Hausmeisterkosten deiner Meinung nach zu hoch sind?

Wenn du nach sorgfältiger Prüfung der Nebenkostenabrechnung zu dem Schluss kommst, dass die Hausmeisterkosten zu hoch sind, solltest du folgendermaßen vorgehen:

  1. 1.Schriftlicher Widerspruch: Lege innerhalb der Widerspruchsfrist (in der Regel 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung) schriftlich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein. Begründe deinen Widerspruch konkret und nenne die Punkte, die du beanstandest.
  2. 2.Belegeinsicht: Fordere Belegeinsicht an. Du hast das Recht, alle Rechnungen und Verträge einzusehen, die die Nebenkosten betreffen.
  3. 3.Nachverhandlungen: Versuche, mit deinem Vermieter eine einvernehmliche Lösung zu finden. Vielleicht lässt er sich auf eine Reduzierung der Kosten ein.
  4. 4.Mieterverein oder Anwalt: Wenn die Verhandlungen scheitern, wende dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht. Diese können dich beraten und dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
⚠️
WichtigBezahle die Nebenkostenabrechnung zunächst unter Vorbehalt. Das bedeutet, dass du die Kosten zwar fristgerecht begleichst, aber dir das Recht vorbehältst, einen Teil der Kosten zurückzufordern, falls dein Widerspruch erfolgreich ist.

Fazit: Augen auf bei den Hausmeisterkosten!

Die Hausmeisterkosten sind oft ein Streitpunkt in der Nebenkostenabrechnung. Es ist wichtig, dass du deine Rechte kennst und die Abrechnung sorgfältig prüfst. Achte darauf, dass nur umlagefähige Kosten abgerechnet werden und dass die Kosten angemessen sind. Scheue dich nicht, deinen Vermieter zu kontaktieren und Fragen zu stellen. Mit ein wenig Hartnäckigkeit und dem Wissen um deine Rechte kannst du verhindern, dass du zu viel für den Hausmeister bezahlst! Und denk dran: Du bist nicht allein – viele Mieter haben ähnliche Erfahrungen gemacht. Also, Kopf hoch und ran an die Abrechnung!

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