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Frist versäumt? So können Mieter auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist gegen die Nebenkostenabrechnung vorgehen

Mist! Die Widerspruchsfrist für deine Nebenkostenabrechnung ist abgelaufen und dir fällt plötzlich auf, dass da etwas nicht stimmen kann? Keine Panik, das ist ärgerlich, aber noch lange kein Grund, de...

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5 Min. Lesezeit
Frist versäumt? So können Mieter auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist gegen die Nebenkostenabrechnung vorgehen

Mist! Die Widerspruchsfrist für deine Nebenkostenabrechnung ist abgelaufen und dir fällt plötzlich auf, dass da etwas nicht stimmen kann? Keine Panik, das ist ärgerlich, aber noch lange kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Auch wenn die Widerspruchsfrist von 12 Monaten verstrichen ist, gibt es noch Möglichkeiten, wie du gegen eine fehlerhafte Abrechnung vorgehen kannst. Lass uns mal schauen, was du tun kannst!

Was tun, wenn die Widerspruchsfrist vorbei ist?

Zuerst einmal: Tief durchatmen! Nur weil die offizielle Frist rum ist, bedeutet das nicht, dass du automatisch alles akzeptieren musst. Es gibt verschiedene Szenarien, in denen du auch danach noch aktiv werden kannst.

1. Die Einrede der Verjährung

Hier wird es etwas juristisch, aber keine Sorge, ich erkläre es dir ganz einfach: Dein Vermieter hat 12 Monate Zeit, dir die Nebenkostenabrechnung zukommen zu lassen. Sind diese 12 Monate verstrichen, kann er keine Nachforderungen mehr stellen. Das nennt man Einrede der Verjährung.

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WichtigDu musst dich aktiv auf die Verjährung berufen! Dein Vermieter wird dir nicht einfach so sagen: "Ach, die Frist ist ja abgelaufen, dann lassen wir das mal". Du musst ihm schriftlich mitteilen, dass du die Einrede der Verjährung erhebst.

2. Grobe Fehler und formelle Mängel

Auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist kannst du eine fehlerhafte Abrechnung anfechten, wenn sie grobe Fehler enthält. Das können zum Beispiel sein:

  • Falsche Berechnungsgrundlagen: Wenn die Wohnfläche falsch angegeben ist oder die Verteilerschlüssel nicht korrekt angewendet wurden.
  • Nicht umlagefähige Kosten: Wenn Kosten abgerechnet werden, die laut Mietvertrag gar nicht auf dich umgelegt werden dürfen. Das sind z.B. Reparaturkosten oder Kosten für die Instandhaltung des Gebäudes.
  • Fehlende Belege: Wenn die Abrechnung keine ausreichenden Belege enthält, aus denen die Kosten nachvollziehbar sind.
Aber Achtung: Es muss sich wirklich um gravierende Fehler handeln. Kleine Rechenfehler oder Unstimmigkeiten reichen in der Regel nicht aus, um eine Anfechtung nach Fristablauf zu rechtfertigen.

BGH-Urteil zur formellen Ordnungsmäßigkeit: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrfach betont, dass eine Nebenkostenabrechnung formell ordnungsgemäß sein muss. Das bedeutet, dass sie für dich als Mieter verständlich und nachvollziehbar sein muss (BGH, Urteil vom 15.04.2009, Az.: VIII ZR 346/07).

3. Der Grundsatz von Treu und Glauben

Der Grundsatz von Treu und Glauben spielt auch eine Rolle. Das bedeutet, dass dein Vermieter nicht einfach darauf bestehen kann, dass du die Abrechnung akzeptierst, obwohl er wusste, dass sie fehlerhaft ist.

Ein Beispiel: Du hast deinem Vermieter bereits vor Ablauf der Frist auf einen Fehler in der Abrechnung hingewiesen, er hat aber nichts unternommen. In diesem Fall kann er sich nach Ablauf der Frist nicht einfach darauf berufen, dass du ja hättest Widerspruch einlegen müssen.

4. Der Härtefall

In besonderen Härtefällen kann es auch nach Fristablauf möglich sein, gegen die Abrechnung vorzugehen. Ein Härtefall liegt vor, wenn die Nachzahlung für dich eine unzumutbare finanzielle Belastung darstellt und die Fehler in der Abrechnung erheblich sind.

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BeispielDu bist arbeitslos und die Nachzahlung würde deine finanzielle Situation extrem verschärfen. Gleichzeitig sind in der Abrechnung Kosten enthalten, die offensichtlich nicht korrekt sind.
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WichtigEin Härtefall ist immer eine Einzelfallentscheidung und muss gut begründet sein.

Wie du jetzt am besten vorgehst:

  1. 1.Ruhe bewahren und prüfen: Schau dir die Nebenkostenabrechnung noch einmal ganz genau an. Welche Kostenpunkte sind dir unklar? Wo vermutest du Fehler?
  2. 2.Belege anfordern: Fordere die Belege für die fraglichen Kostenpunkte an. Dein Vermieter ist verpflichtet, dir Einsicht in die Originalbelege zu gewähren.
  3. 3.Expertenrat einholen: Wenn du dir unsicher bist, ob die Abrechnung korrekt ist, suche dir Rat bei einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht. du können die Abrechnung prüfen und dich beraten.
  4. 4.Schriftliche Kommunikation: Kommuniziere immer schriftlich mit deinem Vermieter. So hast du im Zweifelsfall einen Nachweis über eure Korrespondenz.
  5. 5.Formulierung des Widerspruchs: Auch wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, solltest du deinem Vermieter schriftlich mitteilen, dass du die Abrechnung für fehlerhaft hältst und welche konkreten Punkte du beanstandest.
  6. 6.Zahlung unter Vorbehalt: Wenn du dir nicht sicher bist, ob die Abrechnung korrekt ist, kannst du die Nachzahlung unter Vorbehalt leisten. Das bedeutet, dass du dir das Recht vorbehältst, das Geld zurückzufordern, falls sich herausstellt, dass die Abrechnung fehlerhaft ist.
  7. 7.Klage: Wenn alle Stricke reißen und dein Vermieter sich weigert, die Abrechnung zu korrigieren, kannst du Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Ob eine Klage sinnvoll ist, hängt aber immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Sprich dich vorher unbedingt mit einem Anwalt ab.

Klage? Das solltest du beachten

Eine Klage ist natürlich der letzte Ausweg. Bevor du diesen Schritt gehst, solltest du dir folgende Fragen stellen:

  • Wie hoch ist der Streitwert? Lohnt sich der Aufwand einer Klage im Verhältnis zur möglichen Ersparnis?
  • Habe ich eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, übernimmt diese die Kosten für den Rechtsstreit?
  • Wie sind meine Erfolgsaussichten? Lass dich von einem Anwalt beraten, ob eine Klage in deinem Fall wahrscheinlich erfolgreich sein wird.
Denk daran: Bei einer Klage vor dem Amtsgericht herrscht Anwaltszwang. Das bedeutet, dass du dich von einem Anwalt vertreten lassen musst.

Fazit

Auch wenn du die Widerspruchsfrist für deine Nebenkostenabrechnung verpasst hast, gibt es noch Hoffnung. Grobe Fehler, formelle Mängel, der Grundsatz von Treu und Glauben oder ein Härtefall können dir helfen, dein Recht durchzusetzen. Wichtig ist, dass du Ruhe bewahrst, die Abrechnung gründlich prüfst und dir gegebenenfalls professionelle Hilfe suchst. Lass dich nicht entmutigen! Mit der richtigen Strategie und etwas Beharrlichkeit kannst du möglicherweise doch noch eine Korrektur der Abrechnung erreichen und bares Geld sparen. Viel Erfolg!

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