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Die 'Abrechnungseinheit' in der Nebenkostenabrechnung: Warum Fehler bei der Berechnungsgrundlage zu ungültigen Abrechnungen führen können (inkl. Rechenbeispiele)

Hey du! Mal wieder Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und fühlst dich erschlagen? Keine Sorge, das geht vielen so. Aber lass uns heute mal einen ganz wichtigen Punkt genauer unter die Lupe ne...

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5 Min. Lesezeit
Die 'Abrechnungseinheit' in der Nebenkostenabrechnung: Warum Fehler bei der Berechnungsgrundlage zu ungültigen Abrechnungen führen können (inkl. Rechenbeispiele)

Hey du! Mal wieder Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und fühlst dich erschlagen? Keine Sorge, das geht vielen so. Aber lass uns heute mal einen ganz wichtigen Punkt genauer unter die Lupe nehmen: die Abrechnungseinheit. Klingt kompliziert? Ist es aber gar nicht, wenn man weiß, worauf man achten muss. Und glaub mir, Fehler bei der Abrechnungseinheit sind ein echter Knackpunkt – sie können nämlich dazu führen, dass die ganze Abrechnung ungültig ist!

Was ist die Abrechnungseinheit überhaupt?

Stell dir vor, ihr wohnt in einem Haus mit mehreren Parteien. Klar, dass nicht jeder die gleichen Nebenkosten zahlt, oder? Die Abrechnungseinheit ist im Grunde die Berechnungsgrundlage, anhand derer die Kosten auf die einzelnen Mieter verteilt werden. Das kann zum Beispiel die Wohnfläche in Quadratmetern sein, die Anzahl der Personen im Haushalt oder auch ein ganz anderer, im Mietvertrag vereinbarter Schlüssel.

Die Abrechnungseinheit ist super wichtig, denn sie legt fest, wie viel du letztendlich für Heizung, Wasser, Müllabfuhr und Co. zahlen musst. Wenn hier ein Fehler passiert, zahlst du vielleicht zu viel – und das wollen wir natürlich verhindern!

Wo steht die Abrechnungseinheit?

Ganz wichtig: Schau in deinen Mietvertrag! Dort sollte genau festgelegt sein, welche Abrechnungseinheit für welche Kostenarten gilt. Manchmal gibt es unterschiedliche Schlüssel für verschiedene Kosten. Heizkosten werden oft nach Verbrauch abgerechnet, während Kosten für die Gartenpflege zum Beispiel nach Wohnfläche verteilt werden.

Wenn im Mietvertrag nichts steht, gilt in der Regel die gesetzliche Regelung. Das bedeutet, dass die Kosten nach Wohnfläche verteilt werden müssen. Außer es gibt einen guten Grund, davon abzuweichen, zum Beispiel, wenn einzelne Wohnungen deutlich mehr oder weniger verbrauchen.

Typische Fehler bei der Abrechnungseinheit und ihre Folgen

So, jetzt wird's spannend! Hier ein paar typische Fehler, die bei der Abrechnungseinheit passieren können und wie sie deine Abrechnung ungültig machen können:

  • Falsche Wohnfläche: Das ist ein Klassiker! Wenn in der Abrechnung eine falsche Wohnfläche angegeben ist, stimmt die ganze Berechnung nicht. Miss am besten selbst nach und vergleiche mit den Angaben im Mietvertrag. BGH Urteil vom 04.05.2005, Az. VIII ZR 19/04: Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10% von der im Mietvertrag angegebenen Fläche ab, kann das sogar Auswirkungen auf die Miete haben.
  • Falscher Umlageschlüssel: Wenn der Vermieter einen anderen Umlageschlüssel verwendet als im Mietvertrag vereinbart, ist die Abrechnung ebenfalls fehlerhaft.
  • Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot: Auch wenn der Umlageschlüssel korrekt ist, muss der Vermieter darauf achten, dass er wirtschaftlich vorgeht. Wenn er zum Beispiel unnötig hohe Kosten verursacht, die dann auf die Mieter umgelegt werden, kann das angefochten werden.
  • Fehlende Angaben zur Abrechnungseinheit: In der Abrechnung muss klar erkennbar sein, welche Abrechnungseinheit für welche Kostenarten verwendet wurde. Wenn diese Angaben fehlen, ist die Abrechnung formell ungültig.
  • Personenanzahl nicht korrekt: Wird nach Personenanzahl abgerechnet, muss die tatsächlich im Haushalt lebende Personenanzahl korrekt sein. Hier lohnt sich ein genauer Blick, besonders wenn sich im Abrechnungszeitraum etwas geändert hat (z.B. Auszug von Kindern).

Rechenbeispiele zur Veranschaulichung

Damit das Ganze nicht zu trocken wird, hier ein paar Rechenbeispiele:

Beispiel 1: Falsche Wohnfläche

  • Deine Wohnung hat laut Mietvertrag 70 qm.
  • In der Nebenkostenabrechnung werden aber 80 qm angegeben.
  • Die Gesamtkosten für die Gartenpflege betragen 500 Euro.
Falsche Berechnung: 500 Euro / 80 qm = 6,25 Euro pro qm. Du zahlst 80 qm 6,25 Euro = 500 Euro (anstatt 70 qm 6,25 Euro = 437,50 Euro).

Korrekte Berechnung: 500 Euro / (Summe aller qm im Haus) = X Euro pro qm. Dein Anteil: 70 qm * X Euro.

Beispiel 2: Falscher Umlageschlüssel

  • Im Mietvertrag steht, dass die Kosten für die Müllabfuhr nach Personenanzahl abgerechnet werden.
  • In der Nebenkostenabrechnung werden sie aber nach Wohnfläche abgerechnet.
In diesem Fall ist die Abrechnung fehlerhaft, weil der Vermieter sich nicht an die Vereinbarung im Mietvertrag gehalten hat.

Beispiel 3: Fehlende Angabe zur Abrechnungseinheit

  • In der Nebenkostenabrechnung steht nur: "Kosten für die Treppenhausreinigung: 200 Euro".
  • Es fehlt aber die Angabe, nach welchem Schlüssel diese Kosten auf die Mieter verteilt werden (z.B. Wohnfläche).
Auch in diesem Fall ist die Abrechnung formell ungültig, weil du nicht nachvollziehen kannst, wie die Kosten auf dich umgelegt wurden.

Was tun, wenn du einen Fehler entdeckst?

Keine Panik! Wenn du einen Fehler in der Nebenkostenabrechnung entdeckst, solltest du dem Vermieter schriftlich widersprechen. Am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit du einen Nachweis hast. Gib ihm eine angemessene Frist zur Korrektur (ca. 4 Wochen sind üblich).

Wichtig: Auch wenn du widersprichst, solltest du den geforderten Betrag zunächst bezahlen. Sonst riskierst du eine Mahnung oder sogar eine Kündigung. Wenn sich herausstellt, dass du zu viel bezahlt hast, bekommst du das Geld zurück.

Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen, um die Abrechnung zu überprüfen. Scheue dich nicht, davon Gebrauch zu machen!

Fazit

Die Abrechnungseinheit ist ein wichtiger Bestandteil deiner Nebenkostenabrechnung. Achte darauf, dass die Angaben im Mietvertrag mit der Abrechnung übereinstimmen und dass die Berechnung korrekt ist. Wenn du Fehler entdeckst, widersprich dem Vermieter schriftlich und fordere eine Korrektur. Mit ein bisschen Aufmerksamkeit kannst du sicherstellen, dass du nicht zu viel für deine Nebenkosten bezahlst. Und denk dran: Du bist nicht allein! Es gibt viele Mietervereine und Beratungsstellen, die dir bei Fragen rund um die Nebenkostenabrechnung helfen können. Viel Erfolg bei der Prüfung deiner nächsten Abrechnung!

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